Startbeitrag
- Mitglied seit
- 13 Mai 2011
- Beiträge
- 4.154
- Bewertungen
- 996
eine Frage
zahlt die Rechtsschutzversicherung den Anwalt bei der Hilfe
von Widersprüchen zu einer Sanktion oder sonstiges bei JC
weil bei den Vertragsunterlagen steht immer nur Hilfe bei Sozialgerichten
jetzt hätt ich gerne mal gewußt ob das vorher auch schon gilt ?
zahlt die Rechtsschutzversicherung den Anwalt bei der Hilfe
von Widersprüchen zu einer Sanktion oder sonstiges bei JC
weil bei den Vertragsunterlagen steht immer nur Hilfe bei Sozialgerichten
jetzt hätt ich gerne mal gewußt ob das vorher auch schon gilt ?