Hallo,
Ich bin seit über 3 Jahren bei einer ZAF angestellt, kontinuierlich in der gleichen Firma entliehen. Dank des neuen Gesetzes werde ich diese Firma jetzt ab Januar verlassen müssen, werde 3 Monate woanders hin geschickt und "darf" dann wieder zurück zu dem ursprünglichen Betrieb. Nach weiteren 9 Monaten wird die Prozedur dann wiederholt. Ich sehe hier keine Chance mich dagegen zu wehren, da das neue Gesetz ja leider dementsprechend Lücken aufweist.
Mein Zeitkonto ist mit ca. 70 Stunden im Plus, mir wurde nun bei einem Gespräch vor zwei Wochen gesagt, das man in diesen 3 Monaten, in denen ich bei der ursprünglichen Firma nicht eingesetzt bin, auch teilweise mit dem AZK verrechnet werden könnte, sofern man mich nicht diese ganzen 3 Monaten beschäftigen kann. Meines Wissens nach ist das doch nicht Rechtmäßig, einsatzfreie Zeiten müssen doch bezahlt werden, oder irre ich mich da? Ich muss mich doch dafür nur zur Verfügung halten, bzw mich einmal am Tag telefonisch bei der Firma melden um zu erfragen ob es einen Einsatz gibt?
Das andere - für mich viel größere Problem - diese ZAF entleiht auch in einen großen Schlachthof bzw. Metzgerei. Sollte die ZAF auf die Idee kommen mich dort einzusetzen, erachte ich das für mich als unzumutbar, das würde ich psychisch einfach nicht packen.
Für mich wird bei einem Einsatz in einer anderen Firma auch ein Mehraufwand entstehen (Fahrtkosten bzw. Busticket), die ich jetzt nicht habe, da mein Arbeitsplatz 20 Minuten mit dem Fahrrad entfernt ist. Kann ich das dann zumindest als Aufstocker beim Amt geltend machen oder ist das dann schon in dem Freibetrag enthalten?
Lg
Tina
Ich bin seit über 3 Jahren bei einer ZAF angestellt, kontinuierlich in der gleichen Firma entliehen. Dank des neuen Gesetzes werde ich diese Firma jetzt ab Januar verlassen müssen, werde 3 Monate woanders hin geschickt und "darf" dann wieder zurück zu dem ursprünglichen Betrieb. Nach weiteren 9 Monaten wird die Prozedur dann wiederholt. Ich sehe hier keine Chance mich dagegen zu wehren, da das neue Gesetz ja leider dementsprechend Lücken aufweist.
Mein Zeitkonto ist mit ca. 70 Stunden im Plus, mir wurde nun bei einem Gespräch vor zwei Wochen gesagt, das man in diesen 3 Monaten, in denen ich bei der ursprünglichen Firma nicht eingesetzt bin, auch teilweise mit dem AZK verrechnet werden könnte, sofern man mich nicht diese ganzen 3 Monaten beschäftigen kann. Meines Wissens nach ist das doch nicht Rechtmäßig, einsatzfreie Zeiten müssen doch bezahlt werden, oder irre ich mich da? Ich muss mich doch dafür nur zur Verfügung halten, bzw mich einmal am Tag telefonisch bei der Firma melden um zu erfragen ob es einen Einsatz gibt?
Das andere - für mich viel größere Problem - diese ZAF entleiht auch in einen großen Schlachthof bzw. Metzgerei. Sollte die ZAF auf die Idee kommen mich dort einzusetzen, erachte ich das für mich als unzumutbar, das würde ich psychisch einfach nicht packen.
Für mich wird bei einem Einsatz in einer anderen Firma auch ein Mehraufwand entstehen (Fahrtkosten bzw. Busticket), die ich jetzt nicht habe, da mein Arbeitsplatz 20 Minuten mit dem Fahrrad entfernt ist. Kann ich das dann zumindest als Aufstocker beim Amt geltend machen oder ist das dann schon in dem Freibetrag enthalten?
Lg
Tina