ZAF - Zeitkonto, einsatzfreie Zeit, neues Gesetz - ein paar Fragen

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Tina0

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Hallo,

Ich bin seit über 3 Jahren bei einer ZAF angestellt, kontinuierlich in der gleichen Firma entliehen. Dank des neuen Gesetzes werde ich diese Firma jetzt ab Januar verlassen müssen, werde 3 Monate woanders hin geschickt und "darf" dann wieder zurück zu dem ursprünglichen Betrieb. Nach weiteren 9 Monaten wird die Prozedur dann wiederholt. Ich sehe hier keine Chance mich dagegen zu wehren, da das neue Gesetz ja leider dementsprechend Lücken aufweist.

Mein Zeitkonto ist mit ca. 70 Stunden im Plus, mir wurde nun bei einem Gespräch vor zwei Wochen gesagt, das man in diesen 3 Monaten, in denen ich bei der ursprünglichen Firma nicht eingesetzt bin, auch teilweise mit dem AZK verrechnet werden könnte, sofern man mich nicht diese ganzen 3 Monaten beschäftigen kann. Meines Wissens nach ist das doch nicht Rechtmäßig, einsatzfreie Zeiten müssen doch bezahlt werden, oder irre ich mich da? Ich muss mich doch dafür nur zur Verfügung halten, bzw mich einmal am Tag telefonisch bei der Firma melden um zu erfragen ob es einen Einsatz gibt?

Das andere - für mich viel größere Problem - diese ZAF entleiht auch in einen großen Schlachthof bzw. Metzgerei. Sollte die ZAF auf die Idee kommen mich dort einzusetzen, erachte ich das für mich als unzumutbar, das würde ich psychisch einfach nicht packen.

Für mich wird bei einem Einsatz in einer anderen Firma auch ein Mehraufwand entstehen (Fahrtkosten bzw. Busticket), die ich jetzt nicht habe, da mein Arbeitsplatz 20 Minuten mit dem Fahrrad entfernt ist. Kann ich das dann zumindest als Aufstocker beim Amt geltend machen oder ist das dann schon in dem Freibetrag enthalten?

Lg
Tina
 

erwerbsuchend

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Meines Wissens nach ist das doch nicht Rechtmäßig, einsatzfreie Zeiten müssen doch bezahlt werden, oder irre ich mich da? Ich muss mich doch dafür nur zur Verfügung halten, bzw mich einmal am Tag telefonisch bei der Firma melden um zu erfragen ob es einen Einsatz gibt?

@ Tina0,

richtig, die Zeiten auf dem AZK gehören dir und die ZAF muss als AG dir die Nichteinsatzzeiten bezahlen solange du dich zur Arbeit bereit meldest.

Du kannst daher deiner ZAF direkt diesen Zahn ziehen, dass sie mögliche Leerläufe mit deinem AZK verrechnet.

Das andere - für mich viel größere Problem - diese ZAF entleiht auch in einen großen Schlachthof bzw. Metzgerei. Sollte die ZAF auf die Idee kommen mich dort einzusetzen, erachte ich das für mich als unzumutbar, das würde ich psychisch einfach nicht packen.

Gibt es dafür entsprechende Atteste oder Gutachten, die dies belegen oder könntest du diese kurzfristig erstellen lassen?

Für mich wird bei einem Einsatz in einer anderen Firma auch ein Mehraufwand entstehen (Fahrtkosten bzw. Busticket), die ich jetzt nicht habe, da mein Arbeitsplatz 20 Minuten mit dem Fahrrad entfernt ist. Kann ich das dann zumindest als Aufstocker beim Amt geltend machen oder ist das dann schon in dem Freibetrag enthalten?

Alle Fahrtkosten ab dem Büro der ZAF gelten als Dienstfahrt und sind daher als Arbeitszeit von der ZAF zu bezahlen und die ZAF muss für die anfallenden Fahrtkosten für die Strecke vom ZAF -Büro bis zum Entleiher aufkommen.

Im Freibetrag, also dem nicht anrechenbaren Einkommen, sind bereits deine Fahrtkosten enthalten. Sollten deine Fahrtkosten jedoch höher als der bisherige Freibetrag sein, dann müssen deine Fahrtkosten in der tatsächlich anfallenden Höhe vom JC übernommen werden.
 

Tina0

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Kein Attest oder Gutachten, ich weiß auch gar nicht ob das möglich ist, wenn es für mich moralisch und ethisch einfach eine Grenze überschreitet. Alleine der Gedanke daran, das man mich dazu zwingen könnte, löst bei mir Ekel aus.

Hast du für mich eine Quelle mit der Fahrtzeit? Ich finde da nichts zu beim googlen?
 

erwerbsuchend

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Kein Attest oder Gutachten, ich weiß auch gar nicht ob das möglich ist, wenn es für mich moralisch und ethisch einfach eine Grenze überschreitet. Alleine der Gedanke daran, das man mich dazu zwingen könnte, löst bei mir Ekel aus.

Wenn deine moralischen Bedenken so groß sind, dann würde ich versuchen, ob ein Psychologe deiner Wahl dir da weiterhelfen kann.

Hast du für mich eine Quelle mit der Fahrtzeit? Ich finde da nichts zu beim googlen?

Das steht mehr oder weniger in jedem ZAF -Thread drin :wink:

Eine direkte Quelle habe ich jetzt nicht zur Hand, aber dieser Punkt ist allgemeingültig und nichts ZAF -spezifisches, siehe §670 BGB. Als AN bist du verpflichtet, die erste Betriebsstätte deines AG auf eigene Kosten und Zeit zu erreichen. Wenn der AG nun vom AN wünscht, dass dieser an einer anderen Betriebsstätte des AG seiner Arbeit nachgeht, dann ist die Fahrt zu dieser anderen Betriebsstätte eine Dienstfahrt, die der AG dem AN als Arbeitszeit vergüten und auch die Fahrtkosten dafür übernehmen muss.
 

Porks

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Es gibt zwar das Gesetz , dass die nicht an dein Konto dürfen ohne deine Einwilligung . Aber was nützt es dir . Die sagen einfach gebe deine Zustimmung oder es kommt die Kündigung . Also egal was kommt die gewinnen immer bei diesen Tollen Zeitkonten.
 

franky0815

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Hallo,

Ich bin seit über 3 Jahren bei einer ZAF angestellt, kontinuierlich in der gleichen Firma entliehen. Dank des neuen Gesetzes werde ich diese Firma jetzt ab Januar verlassen müssen, werde 3 Monate woanders hin geschickt und "darf" dann wieder zurück zu dem ursprünglichen Betrieb. Nach weiteren 9 Monaten wird die Prozedur dann wiederholt. Ich sehe hier keine Chance mich dagegen zu wehren, da das neue Gesetz ja leider dementsprechend Lücken aufweist.

das solltest wenn möglich gut dokumentieren, die zaf unterläuft damit geltendes recht, du leistest zwar beihilfe wenn du das alles akzeptierst, aber wer weiss ob man das nicht noch irgendwann mal gegen die zaf verwenden kann, oder du ziehst sofort vors arbeitsgericht.

ich gehe davon aus das du das hier meinst: Gesetz tritt in Kraft: Ein bisschen Besserung fur Leiharbeiter | tagesschau.de
 
Zuletzt bearbeitet:

Tina0

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Hallo,

Danke für eure hilfreichen Antworten, ich musste das erst mal sortieren und nachdenken.

Ich werde nochmal Rückmeldung geben wenn ich was konkreteres weiß.

Alles gerade frustrierend.
 

Tina0

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das solltest wenn möglich gut dokumentieren, die zaf unterläuft damit geltendes recht, du leistest zwar beihilfe wenn du das alles akzeptierst, aber wer weiss ob man das nicht noch irgendwann mal gegen die zaf verwenden kann, oder du ziehst sofort vors arbeitsgericht.

ich gehe davon aus das du das hier meinst: Gesetz tritt in Kraft: Ein bisschen Besserung fur Leiharbeiter | tagesschau.de

Laut meinen Recherchen ist das aber eine Lücke, das Gesetz gilt ja erst ab 1.04. und wenn ich jetzt nach 6 Monaten woanders hin geschickt werde und dann wieder zurück komme wird kein Recht unterlaufen, so verstehe ich das.

Ein kurzes Update: Sie wollen mich in eine andere Firma schicken, einfache Strecke mit dem Bus (ich bin nicht mobil)
100 Minuten! Das bedeutet ich wäre 11-12 Stunden außer Haus, auf den Kosten von 90 Euro/Monat soll ich sitzen bleiben.

Ehrlich, mir wäre gerade lieber sie kündigen mich...
 
E

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Wie weit ist die ZAF von Dir entfernt?
Ich würde denen sagen, dass Dir dann 12 Euro Spesen pro Tag zustehen, und dass Dir die Fahrtkosten zustehen, sowie die Fahrtzeit bezahlt werden muss.
Abzüglich der Strecke und Fahrtzeit von Dir zuhause bis zur ZAF .
Sollte deine ZAF es ablehnen, dann würde ich anmerken, dass ich es dann eben gerichtlich durchsetzen werde.
 

franky0815

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Laut meinen Recherchen ist das aber eine Lücke, das Gesetz gilt ja erst ab 1.04. und wenn ich jetzt nach 6 Monaten woanders hin geschickt werde und dann wieder zurück komme wird kein Recht unterlaufen, so verstehe ich das.
Ehrlich, mir wäre gerade lieber sie kündigen mich...

das is keine lücke das is eine grantaten sauerei, sag deiner zaf du willst in deinem einsatzbetrieb bleiben, die sollen sich was einfallen lassen, andernfalls ziehst du vor arbeitsgericht, dann werden die ne lösung finden oder du machst die drohung war und gehst vor gericht.
 
G

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Gast
sag deiner zaf du willst in deinem einsatzbetrieb bleiben, die sollen sich was einfallen lassen, andernfalls ziehst du vor arbeitsgericht, dann werden die ne lösung finden oder du machst die drohung war und gehst vor gericht.
... und fliegst dabei auf die Schnauze.
Den Verbleib in einem bestimmten Kundenbetrieb kann man nicht einklagen, dafür fehlt jede rechtliche Grundlage.
 

avalanche

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Ehrlich, mir wäre gerade lieber sie kündigen mich...
Soweit seid ihr sicher noch nicht. Wenn morgen kein Einwurf-Einschreiben in deinem Briefkasten liegt, kannst du gemäß §622 BGB erst wieder ab dem 15.10. betriebsbedingt gekündigt werden.
Urlaubsantrag stellen oder eigenen Gesundheitsstatus prüfen kann hier hilfreich sein.


Sitzt du schon zu Hause und wartest auf einen neuen Einsatz oder arbeitest du noch im alten Einsatz?


Bezüglich Fahrtkosten den §670 BGB und das Arbeitszeitgesetz (insbesondere §3 und §5) in Bezug nehmen und erst mal nicht mehr als eine Wochenkarte kaufen.


Das weitere findet sich dann. Drei Jahre Betriebszugehörigkeit sind bei Zeitarbeit schon ein ordentliches Pfund, da würdest du nach einer betriebsbedingten Kündigung nicht gleich in ein tiefes, schwarzes Loch fallen.


Viel Erfolg, ave
 

karuso

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Ein kurzes Update: Sie wollen mich in eine andere Firma schicken, einfache Strecke mit dem Bus (ich bin nicht mobil)
100 Minuten! Das bedeutet ich wäre 11-12 Stunden außer Haus, auf den Kosten von 90 Euro/Monat soll ich sitzen bleiben.

Können sie gerne machen aber da du nicht mobil bist schlage im ZAF Büro auf und sage denen das du für Dienstfahrten nicht verantwortlich bist und das du dafür kein Geld ausgibst.Sage denen das du ab ZAF Büro arbeitsbereit bist und ab jetzt alles Arbeitszeit ist und sie sollen sich an das Arbeitszeitgesetz halten von maximal 10 Stunden.Ab ZAF Büro sollen sie ein Fahrservice organisieren der dich zum Kunden bringt und wieder abholt und auf die 10 Stunden max. Arbeitszeit hinweisen und bei möglicher Überschreitung mit dem Gewerbeaufsichtsamt wedeln.Einfach sagen ich setze mich mal hin im Kundenbereich und warte auf den Fahrservice.Die werden sich auf jeden Fall aufregen und warscheinlich mit fristloser Kündigung drohen sollen sie doch machen.Einfach mit dem Arbeitsgericht drohen.:wink::wink::wink:
 

franky0815

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... und fliegst dabei auf die Schnauze.
Den Verbleib in einem bestimmten Kundenbetrieb kann man nicht einklagen, dafür fehlt jede rechtliche Grundlage.

das mag sein der richter wird es aber sicher interessieren wie die zaf geltendes recht unterläuft, oder man klagt wegen nicht bezahlter fahrzeit oder missbrauch der azk, irgendwas findet sich immer, besonders dann wenn man sowieso auf die kündigung hofft.
 

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Hallo

sage deiner Sklavenhütte das dir die Fahrtkosten zustehen und die spesen.
Wohlgemerkt im voraus
das du da auch nicht hinfährts sofern die Fahrtkosten nicht gezahlt wreden.
Nicht weil du nicht willst sondern weil du es dir nicht leisten kannst.
Hart bleiben
Kannst auch anmerken das das Arbeitsgericht da voll auf deiner seite steht und du das notfalls einklagst.
Und auch einer Kündigungsschutzkalge entspant entgegensiehst
 

Tina0

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Hallo,

Die ZAF ist ca. 3 km von mir entfernt.

Ich habe gerade zwei Wochen Urlaub, der war allerdings schon vor diesem Chaos geplant. Schöner Urlaub im Übrigen, wenn man hier sitzt und sich ständig nur Gedanken macht...

Stand heute, bin ich jetzt definitiv von meinem jetzigen Entleihbetrieb abgemeldet und erfahre zum Ende der Woche hin meinen neuen Einsatz bzw. wie jetzt weiter vorgegangen wird.

Also zusammen gefasst, Arbeitszeit gilt schon ab dem Standort der Niederlassung und von dort aus müssen sie mir auch Fahrtgeld zahlen, auch wenn es "nur" ca. 20 km sind?

Das gibt ja ein schönes Theater :(

Kündigen wollen Sie mich im Übrigen nicht, ich soll zurück in den alten Betrieb nach Überbrückung der drei Monate.
 

franky0815

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Kündigen wollen Sie mich im Übrigen nicht, ich soll zurück in den alten Betrieb nach Überbrückung der drei Monate.

das kommt schon noch, wenn du die zaf mit den forderungen fahrgeld und fahrzeit ist arbeitszeit konfrontierst, die werden mit sicherheit sagen das sie das nicht zahlen können, da musst du dann hart bleiben.

von dir zu hause zur zaf die 3km ist anfahrt zur zaf , dafür müssen sie nix zahlen, aber ab zaf zum einsatzbetrieb müssen sie entweder dir die fahrkarte zahlen oder müssen dich irgendwie dorthin bringen und auch wieder abholen gelichzeit zählt diese wegezeit als arbeitszeit.
 

avalanche

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Hallo @tina,

(...) und erfahre zum Ende der Woche hin meinen neuen Einsatz bzw. wie jetzt weiter vorgegangen wird.
Entweder du bekommst am Freitag (per email) bis ca. 18.00 Uhr einen Einsatz für Montag zugewiesen oder du setzt deine ZAF ab Montag schriftlich in Annahmeverzug gemäß §615 BGB in Verbindung mit §11 AÜG.
Du müsstest dann werktäglich der ZAF deine Arbeitskraft telefonisch anbieten und bekommst dann diesen Tag als Wartezeit so vergütet, als wenn du stramm 7h gearbeitet hättest.


(...) von dort aus müssen sie mir auch Fahrtgeld zahlen, auch wenn es "nur" ca. 20 km sind?
Für gewöhnlich beantragt der LAN die Erstattung der Fahrtkosten (meist eine Wochenkarte) vor Antritt des Einsatzes bei der ZAF gemäß §670 BGB, legt leider die Fahrtkosten hierfür erst einmal aus und bekommt die Kosten am 15. des Folgemonats steuerfrei für den Vormonat erstattet.


Kündigen wollen Sie mich im Übrigen nicht, ich soll zurück in den alten Betrieb nach Überbrückung der drei Monate.
In der Zeitarbeit wird immer viel behauptet, am Ende kommt es aber dann doch immer irgendwie anders als vorher angekündigt.


Schönen Feiertag, ave
 

Tina0

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Hallo,

Könnt ihr mir bitte nochmal helfen?
Ich habe gerade die Kündigung bekommen und mir wird damit ein wenig der Boden unter den Füßen weggezogen.

Kündigung ist heute eingegangen, gekündigt zum 30.11.2017. Ohne Angabe von Gründen.

Ich habe in meinen Unterlagen geguckt, es sind sogar schon 5 Jahre Betriebszugehörigkeit (ich weiß nicht, wie ich auf 3 gekommen bin), somit habe ich doch eh (Tarif IGZ) eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, oder?

Zum Anwalt sollte ich damit auf jeden Fall gehen?
 

faalk

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5 Jahre Betriebszugehörigkeit

Da wäre zumindestens schon mal eine Kündigungsschutzklage angebracht. Achtung, nach Kündigungszugang nur drei Wochen Zeit.

Und ja, gesetzliche Kündigungsfrist bei fünf Jahre Betriebszugehörigkeit = 2 Monate. IGZ §2

Zum Anwalt sollte ich damit auf jeden Fall gehen?

Keine Gewerkschafts Mitgliedsschaft?
 

Tina0

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Nein, leider kein Gewerksschaftsmitglied, aber da ich aufstockende Leistungen erhalte werde ich doch sicherlich Prozeßkostenbeihilfe bekommen?
 

avalanche

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Hallo Tina,

Ich habe gerade die Kündigung bekommen und mir wird damit ein wenig der Boden unter den Füßen weggezogen.
Abwarten.
Ruf bitte am Montag morgen gegen Bürobeginn (ca. 8.30 Uhr) bei deiner ZAF an und melde dich arbeitsunfähig krank. Danach gehe bitte zu deinem Hausarzt und lass dich von ihm AU schreiben. Sage deinem Hausarzt bitte, dass du von deinem Arbeitgeber gekündigt wurdest und dass dieser Verlust deines sozialen Besitzstandes Angstpsychosen und starke innere Unruhe verursacht. In den allermeisten Fällen schreiben die Hausärzte dich dann fortgesetzt AU bis zum Ende der Kündigung.

Montag nachmittag bitte bei der AfA arbeitssuchend melden. Dafür deine Kunden-Nr. und das Kündigungsschreiben zur AfA mitnehmen.

Am Dienstag kannst du dann eine sogenannte Kündigungsschutzklage (= so heißt das Rechtsmittel gegen deine Kündigung) beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dazu brauchst du deinen vollständigen Arbeitsvertrag, deine Kündigung und eine von den letzten (möglichst hohen) Lohn-Abrechnungen. Das Arbeitsgericht setzt dann einen sogenannten Gütetermin an. Bei diesem ersten Gütetermin und dem eventuell folgenden zweiten Kammertermin darfst du dich selbst vertreten. Meist bietet d. Vorsitzende Arbeitsrichter dann einen Vergleich an, indem dir für den schweren Verlust deines sozialen Besitzstandes eine sogenannte Abfindung (= 0,5 * letztes Bruttogehalt * Anzahl von Beschäftigungsjahren) angeboten wird. Das könntest du dann annehmen und am 01.12. bei einer anderen ZAF anheuern.

Dies wäre so grob gesehen der Fahrplan für Oktober und November. Fachanwalt für Arbeitsrecht lohnt sich dafür eigentlich noch nicht aus meiner Sicht.

Kündigung ist heute eingegangen, gekündigt zum 30.11.2017. Ohne Angabe von Gründen.
Für Kündigungen einschlägig ist §622 BGB und der sieht hier nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monate vor. Ich gehe hier von einer betriebsbedingten Kündigung aus und das sollte in deiner Kündigung auch drinstehen, damit die Kündigung auch wirksam wird.

Ich habe in meinen Unterlagen geguckt, es sind sogar schon 5 Jahre Betriebszugehörigkeit (ich weiß nicht, wie ich auf 3 gekommen bin), somit habe ich doch eh (Tarif IGZ) eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, oder?
Von 2 Monaten zum Monatsende hin wohl, aber das weiß ich jetzt auch nicht so genau. Kündigungsschutzklage erheben, das geht dann schon seinen Gang.

Zum Anwalt sollte ich damit auf jeden Fall gehen?
Solltest du aus meiner Sicht erst mal allein machen, sonst fließt die mühselig erstrittene Abfindung zum Fachanwalt hin, fürchte ich.


Weitere Rückfragen immer gerne,
ave
 

Tina0

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Hallo Tina,

Abwarten.
Ruf bitte am Montag morgen gegen Bürobeginn (ca. 8.30 Uhr) bei deiner ZAF an und melde dich arbeitsunfähig krank. Danach gehe bitte zu deinem Hausarzt und lass dich von ihm AU schreiben. Sage deinem Hausarzt bitte, dass du von deinem Arbeitgeber gekündigt wurdest und dass dieser Verlust deines sozialen Besitzstandes Angstpsychosen und starke innere Unruhe verursacht. In den allermeisten Fällen schreiben die Hausärzte dich dann fortgesetzt AU bis zum Ende der Kündigung.

Das muss ich nicht mal vorspielen :(

Arbeitssuchend bin ich ja eigentlich bei Jobcenter gemeldet, muss ich dann trotzdem zur Agentur für Arbeit? Steht mir dann wieder Arbeitslosengeld zu?

Dann mache ich das so, Fragen werde ich sicherlich noch mehr haben.

Vielen Dank Euch erst mal :)
 

karuso

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Bei einer Kündigungsschutzklage ist es ratsam sich einen Anwalt zu nehmen der kennt sich im Arbeitsrecht besser aus und kann besser verhandeln wenn es um eine Abfindung geht.:wink::wink:
 
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