Wie sich das schon anhört "Sie wurden gebucht". Als sei man Ware.
Praktisch ist das ja bei Zeitarbeitern aus Sicht der Einsatzstellen auch so.
Man/frau, besser, jemand mit den Kenntnissen X, Y und Z wird angefordert, oft nicht von der Personalabteilung, sondern von der Produktion, oder dem Zentraleinkauf. Wie ein Ersatzteil, ein Stapel Gitterboxen, ein Bagger, oder ein LKW, über einen "Materialanforderungsschein".
Das ist bei vielen Firmen (und große, wie als Zulieferer auch KMU müssen ja meist zertifiziert sein nach irgendeiner QM-Norm wie DIN/ISO 9001) auch so im Handbuch dokumentiert.
Selbst bei BOSCH, der ja wirklich -vergleichsweise- arbeitnehmerfreundlich ist und auch nur mit fair arbeitenden ZAF arbeiten will, ist das so. Ansprechpartner für Zeitarbeit-Aufträge, etc. ist auch dort der Zentraleinkauf, nicht die Personalabteilung.
Zum Wunsch der ZAF nach der Telefonnummer: Wenn die ein reales Angebot hätten, auf das sie jemanden suchten,- dann ließe sich das schon im von denen im Schreiben erbetenen Anruf klären, Vorstellungsgespräch ausmachen, etc.
Ich gehe mal davon aus, daß diese anfragende ZAF keine von den beiden ZAF ist, bei denen Du Dich beworben hast, sondern eine, die in der Jobbörse der BA eine Berufsbezeichnung eingab, und dann die Jobbörse die Liste der meist anonymisierten Bewerber ausgeben ließ.
Und dann eben bei "Zur Bewerbung auffordern" mit ihrer Maus geklickte bei "Zum Bewerber Kontakt aufnehmen".
Dort ist es ja so: Da steht alles anonymisiert drin,- und wenn der Bewerber Telefon hat, und zustimmte, daß er anonymisiert angerufen werden kann, dann steht da eine Sondertelefonnummer,- und die verbindet dann zur Nummer des Bewerbers weiter.
Hat er kein Telefon, oder dieser Chiffre-Telefonlösung nicht zugestimmt, dann kriegt der anfragende Arbeitgeber, bzw. ZAF auch keine Nummer. Es sei denn, der Bewerber gibt sie ihm selbst. Eben wie überall bei persönlichen Daten im Datenschutz so geregelt.
Hat die ZAF aber keine reale Stelle, dann ist der Kontaktversuch zum Bewerber ein Versuch der Poolbildung,- diese aber ist von den AGB der Jobbörse der BA klar untersagt.
Was tun? Ich würde denen anrufen, und nachfragen. Und dann entscheiden, ob ich denen meine Nummer gebe, oder nicht.
(Irgendwie kann man ja -auch wenn die Nummernanzeige eingeschaltet ist- im Einzelfall die angezeigte Tel.-Nummer unterdrücken.)