Hallo,
ich war zu einem Vorstellungsgespräch bei einer ZAF geladen, resultierend aus einem Vermittlungs"vorschlag".
Am Ende des Vorstellungsgespräches wollte ich natürlich die Reisekosten erstattet haben.
Oh Wunder die ZAF möchte nicht zahlen und ich soll mir das Geld beim Jobcenter abholen.
Sie machen das immer so und hier hat noch niemand Reisekosten erhalten.
Ich wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen und die Reisekostenerstattung wurde nicht ausgeschlossen.
Auf der Bestätigung das ich zum Vorstellungsgespräch war, steht zwar das keine Fahrtkosten übernommen werden, aber das ist ja zu spät.
Wie sind jetzt die nächsten Schritte um die Kosten erstattet zu bekommen?
(Es geht mir nicht ums Geld, sondern ums Prinzip)
Ich würde jetzt die ZAF nochmal schriftlich auffordern innerhalb von 10 Tagen zu zahlen und dann wenns notwendig ist auch zu klagen.
Wer ist da zuständig? Das Arbeitsgericht?
ich war zu einem Vorstellungsgespräch bei einer ZAF geladen, resultierend aus einem Vermittlungs"vorschlag".
Am Ende des Vorstellungsgespräches wollte ich natürlich die Reisekosten erstattet haben.
Oh Wunder die ZAF möchte nicht zahlen und ich soll mir das Geld beim Jobcenter abholen.
Sie machen das immer so und hier hat noch niemand Reisekosten erhalten.
Ich wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen und die Reisekostenerstattung wurde nicht ausgeschlossen.
Auf der Bestätigung das ich zum Vorstellungsgespräch war, steht zwar das keine Fahrtkosten übernommen werden, aber das ist ja zu spät.
Wie sind jetzt die nächsten Schritte um die Kosten erstattet zu bekommen?
(Es geht mir nicht ums Geld, sondern ums Prinzip)
Ich würde jetzt die ZAF nochmal schriftlich auffordern innerhalb von 10 Tagen zu zahlen und dann wenns notwendig ist auch zu klagen.
Wer ist da zuständig? Das Arbeitsgericht?