Oft ist man als Elo durch VV zu Bewerbungen bei ZAF gezwungen. Was darf man im Vorstellungsgespräch sagen, ohne wegen Vereitlung der Arbeitsaufnahme sanktioniert zu werden?
Sollte ich z.B. eine Stellenzusage mit erwartungsgemäßem ZAF-Hungerlohn bekommen, gedenke ich, zu sagen, daß ich die Stelle zwar annehme, weil ich dazu verpflichtet bin, jede Arbeit anzunehmen, daß ich allerdings angesichts der Bezahlung weiterhin suchen werde und wieder weg bin, sobald ich ein besserbezahltes Angebot finde.
Darf man das sagen oder kann einem das bereits angekreidet werden? Ich finde, daß es ja nur ehrlich dem Arbeitgeber gegenüber ist, wenn man sagt, daß man nur übergangsweise bei ihm arbeiten möchte. Der AG muß ja auch planen können und wissen, woran er ist. Also dürfte das ja eigentlich nicht bestraft werden.
Und was ist mit der Frage, ob man für Vorstellungsgespräche bei anderen Firmen freibekommt oder nicht? Ist eine solche Frage zulässig?
Gibt es vielleicht eine Datenbank zu sowas? Vielleicht mit einschlägigen Gerichtsurteilen?
Sollte ich z.B. eine Stellenzusage mit erwartungsgemäßem ZAF-Hungerlohn bekommen, gedenke ich, zu sagen, daß ich die Stelle zwar annehme, weil ich dazu verpflichtet bin, jede Arbeit anzunehmen, daß ich allerdings angesichts der Bezahlung weiterhin suchen werde und wieder weg bin, sobald ich ein besserbezahltes Angebot finde.
Darf man das sagen oder kann einem das bereits angekreidet werden? Ich finde, daß es ja nur ehrlich dem Arbeitgeber gegenüber ist, wenn man sagt, daß man nur übergangsweise bei ihm arbeiten möchte. Der AG muß ja auch planen können und wissen, woran er ist. Also dürfte das ja eigentlich nicht bestraft werden.
Und was ist mit der Frage, ob man für Vorstellungsgespräche bei anderen Firmen freibekommt oder nicht? Ist eine solche Frage zulässig?
Gibt es vielleicht eine Datenbank zu sowas? Vielleicht mit einschlägigen Gerichtsurteilen?