noillusions
VIP Nutzer*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 31 Oktober 2012
- Beiträge
- 4.014
- Bewertungen
- 3.847
Hallo,
die ZAF ist im BAP, was könnte das für eine Eingruppierung sein? "Übertarifliche Zulage" ist ja wohl weder am Tarifvertrag noch am VV prüfbar, oder?
Im ÖD würde dafür zwischen Stufe 7 und 9 angesetzt. Da hätte hier doch stehen müssen EG4 in etwa, oder? Oder erlaubt "vergleichbare Kenntnisse" die Angabe "Mindestlohn"? RFB ist dabei.
die ZAF ist im BAP, was könnte das für eine Eingruppierung sein? "Übertarifliche Zulage" ist ja wohl weder am Tarifvertrag noch am VV prüfbar, oder?
Im ÖD würde dafür zwischen Stufe 7 und 9 angesetzt. Da hätte hier doch stehen müssen EG4 in etwa, oder? Oder erlaubt "vergleichbare Kenntnisse" die Angabe "Mindestlohn"? RFB ist dabei.