ZAF - Vermittlungsvorschlag - passt nich zu meinen Qualis, muss ich zum VG hin?

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furbson

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Hallo liebes ELO-Forum,

habe vor einigen Tagen einen Vermittlungsvorschlag meines JC bekommen, auf den ich mich dann auch umgehend beworben habe ( laut einigen Themen hier im Forum ein Fehler ). Da ich mit Rückmeldung nicht gerechnet habe ( ausgeschriebener Job passt nur sehr sehr sehr sehr weitläufig zu meinen Qualifikationen ) nun meine Frage wie ich bei einem Vorstellungsgespräch reagieren soll ( auch mit Blick darauf das ich keine der geforderten Qualifikationen etc. erfülle ). Bin ich dazu verpflichtet zu diesem Vorstellungsgespräch zu erscheinen ? Bzw. wenn ich es muss wie genau sollte ich mich dort verhalten.

Danke schon mal im Voraus

MfG
furbson
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

weber1, es ist doch noch gar nicht bekannt, ob der Vermittlungsvorschlag (VV) eine Rechtsfolgenbelehrung (RFB) enthält.

Bei ALG I gilt: Wenn keine RFB im VV enthalten ist, dann keine Sperrzeit

Bei ALG II gilt: Wenn keine RFB im VV enthalten ist, dann darf nicht sanktioniert werden. Weil ein Gericht mal entschieden hat, dass RFB's zeitnah zu erfolgen haben.

Das mit der zu verhängenden Sanktion oder Sperre kann also zur Zeit noch gar nicht so gesagt werden.
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

Hallo schlaraffenland,

bei dem VV ist nur eine Beschreibung der vakanten Stelle sowie des gewünschten Bewerberprofils. Sowie ein Schreiben das ich quasi als Bestätigung das ich mich beworben habe an den JC zurückgeschickt habe.

LG
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

Hallo schlaraffenland,

bei dem VV ist nur eine Beschreibung der vakanten Stelle sowie des gewünschten Bewerberprofils. Sowie ein Schreiben das ich quasi als Bestätigung das ich mich beworben habe an den JC zurückgeschickt habe.

LG

Dann ist also keine RFB im VV enthalten, richtig? Dann hättest Du Dich nicht bewerben müssen.

Wenn Du jetzt das Bewerbungsverfahren abbrichst und zum Vorstellungsgespräch nicht erscheinst, kann es Dir passieren, dass das JC Dich versucht zu sanktionieren. Du kannst meiner Meinung nach aber immer noch die Sanktion abwehren, indem Du dem JC mitteilst (z.B. im Rahmen einer Anhörung), dass der VV keine RFB enthalten hat und Du deswegen nicht verpflichtet bist den vorgeschlagenen Job anzunehmen.

Eventuell ist aber dann damit zu rechnen, dass Dich das JC dann sanktioniert. Dann musst Du gegen die Sanktion Widerspruch einreichen und ggf. vor dem Sozialgericht gegen das JC klagen.
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

Nein es war soweit ich das beurteilen kann keine RFB dabei.
Ich gehe also davon aus das der einfachste Weg ist das ich zu dem Vorstellungsgespräch erscheine und klar mache das ich nicht zu der ausgeschriebenen Stelle passe und trotzdem evlt. auf die ZAF zurückkommen werde ?

LG
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

Nein es war soweit ich das beurteilen kann keine RFB dabei.

Hast Du den VV weggeworfen?

Eine RFB erkennt man daran, dass sie eingerahmt ist und innerhalb des Rahmens die Überschrift "Rechtsfolgenbelehrung" trägt. Sie ist mitunter auf der Rückseite der ersten Seite des VV angebracht, bitte mal dort schauen.

Ich gehe also davon aus das der einfachste Weg ist das ich zu dem Vorstellungsgespräch erscheine und klar mache das ich nicht zu der ausgeschriebenen Stelle passe und trotzdem evlt. auf die ZAF zurückkommen werde ?
Dann wird der ZAF-Disponent Dir wahrscheinlich sagen "Das melden wir dem Jobcenter". Jede Arbeit ist zumutbar laut Gesetz. Ausnahmen: U.a. gesundheitliche Gründe und unzumutbar lange Pendelzeiten zum Arbeitgeber.

Woraufhin Du dann wahrscheinlich ne Anhörung wegen dem Verhängen einer Sanktion vom Jobcenter bekommst.

Wenn Du allerdings nicht die für den ZAF-Job benötigen Qualifikationen hast, wird die ZAF wahrscheinlich keine Meldung ans JC machen. Das wäre die eleganteste Lösung, aber nur Du kannst beurteilen, ob Du für den ZAF-Job nicht geeignet bist.

Aber die ZAF will Dich sicherlich in ihren Bewerberpool aufnehmen. Vielleicht ist der ZAF-Job, der Dir vorgeschlagen worden ist, gar nicht existent, sondern dient als Köder um an Deine Daten für den Bewerberpool zu kommen. So etwas wäre aber unzulässig.

Wenn Du das Vorstellungsgespräch nicht wahrnimmst, macht der ZAF-Disponent wahrscheinlich auch Meldung ans JC. Und dann gibt es auch ne Anhörung vom JC.

Wie gesagt, RFB's müssen laut Gerichtsurteil stets zeitnah erfolgen. Dies ist bei Dir offensichtlich nicht der Fall.
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

Du hast einen VV bekommen, hast Dich beworben, warum jetzt unnötig Stress machen?

Wenn Du einen Termin bekommst, dann beantragst Du zuerst einmal Fahrtkosten beim JC mit Hinweis, bis wann die Fahrtkosten bei Dir sein müssen, damit Du den Termin wahrnehmen kannst und dem Hinweis, dass Du keine Mittel mehr übrig hast, also auf die Fahrtkosten angewiesen bist. Natürl ich solltest Du vorher wissen, was es exakt kostet. Schlau machen!

Kommt das Geld rechtzeitig, dann kannst Du ja hinfahren, kommt kein Geld oder Du wirst vertröstet machst DU ein neues Schreiben an das JC in dem Du über die Folgen der Kostenübernahmeverweigerung informierst.

Entweder ist der Termin schon hinfällig, weil vorbei oder Du kannst nicht hinfahren, weil kein Geld vorhanden ist.

Sollte alles klappen und pünktlich die Fahrtkosten überwiesen sein, dann fährst Du halt hin. Nimmst das Gespräch mit, bist sehr interessiert, hast aber LEIDER kein Telefon, kein Internet und kein Fax. Vorher solltest Du aber Dein Handy abschalten und es nicht zeigen!

Und natürlich fährst Du nicht mit Deinem eigenem PKW hin, der ist nämlich kaputt!
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

Ohne RFB kannst den Brief wegschmeißen. Nicht angekommen

Ich würde nie etwas vom JC wegschmeißen. Das ist ein sehr schlechter Tipp.

Und in diesem Fall sowieso nicht. Weil die Gefahr besteht, dass das JC furbson sanktionieren könnte, auch wenn der VV keine RFB enthält.

Nachtrag: Außerdem hat sich furbson ja schon aufgrund des VV's beworben. Jetzt zu behaupten, furbson hätte den VV nicht erhalten, würde furbson der Lüge überführen.

Mannmannmann
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

Nein ich habe den VV vor mir liegen. Es ist weder auf der Rückseite noch auf der 2ten Seite etwas eingerahmt oder mit der Überschrift RFB vorhanden.

LG
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

Das ist mir durchaus bewusst deswegen denke ich ist der einfachste Weg am Termin teilzunehmen und dann mal zu schauen in welche Richtung das ganze geht.

Trotzdem vielen Dank für eure Tipps
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

Solanus' Tipp mit dem Fahrtkostentango wäre wohl der nächste Schritt, um möglichst sanktionslos aus der Nummer rauszukommen.
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

@furbson

bei ALG 2

Wenn es ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung war, dann sollte man sich auch bewerben und zum Vorstellungsgespräch gehen, sofern man eine Einladung bekommt.

In der Rechtsfolgenlehrung steht ja genau drinnen, welche Kürzungen eintreten wenn man diesen Pflichten nicht nachkommt.

Ob man sich eine Kürzung erlauben kann, muss jeder für sich entscheiden.
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

@Lilastern

Eine VV ja aber in dem Schreiben war keine Rechtsfolgenbelehrung vorhanden.
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

Natürlich kannst du immer behaupten keine Einladung erhalten zu haben.

Einmal kannst du das als Notlüge nehmen. Aber mehrmals sicherlich nicht. Die Zeitarbeitsfirmen machen nämlich Rückmeldung ans Jobcenter und dann gibt es Probleme.
Siehst ja selber, wenn du gegenüber der AFA/Jobcenter behauptest etwas nicht bekommen zu haben, dann schicken Sie es dir per PZU.

Also so einen Rat elos hier zu geben ist mehr als verantwortungslos.
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

Eine VV ja aber in dem Schreiben war keine Rechtsfolgenbelehrung vorhanden.
deshalb hättest Du Dich auch nicht bewerben müssen. Nun hast Du es aber getan. Im Grunde genommen brauchst Du noch immer nicht zum Vorstellungsgespräch, weil das JC/AfA nur sanktionieren kann, wenn es ein VV mit RFB war.

Sehr oft sind diese Stellenaneigen von ZAFs aber sowieso nur Lockangebote und die Stelle ist überhaupt nicht vorhanden. Du bist aber auch bei VVs mit RFB nur verpflichtet, Dich auf genau die ausgeschriebene Stelle zu bewerben und nicht auf etwas Anderes.
 
aber nur Du kannst beurteilen, ob Du für den ZAF-Job nicht geeignet bist.


Als allererstes muß der Sb drüber schauen, ob die Anstellung überhaupt zumutbar ist, dann wäre der ganze Zirkus überhaupt nicht nötig gewesen.

Entweder hat der SB das geprüft und festgestellt, daß Qualifikation fehlen und deshalb das ganze ohne RFB rausgehauen oder aber er hat sich nicht an Dienstanweisungen gehalten, den VV nicht auf Zumutbarkeit geprüft und deshalb den VV ohne RFB verschickt. Der SB steht ja auf der sicheren Seite, sehet her, der VV war doch ohne RFB. *mutmaß*
 
AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag

deshalb hättest Du Dich auch nicht bewerben müssen. Nun hast Du es aber getan. Im Grunde genommen brauchst Du noch immer nicht zum Vorstellungsgespräch, weil das JC/AfA nur sanktionieren kann, wenn es ein VV mit RFB war.

Meinst du nicht das man ein "Jobangebot" vereitelt wenn man zu einem Vorstellungsgespräch nicht erscheint? Außer man hat vielleicht Gründe wie nicht zugesicherte Fahrtkostenübernahme.
 
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