AW: ZAF - Vermittlungsvorschlag
Nein es war soweit ich das beurteilen kann keine
RFB dabei.
Hast Du den
VV weggeworfen?
Eine
RFB erkennt man daran, dass sie eingerahmt ist und innerhalb des Rahmens die Überschrift "Rechtsfolgenbelehrung" trägt. Sie ist mitunter auf der Rückseite der ersten Seite des
VV angebracht, bitte mal dort schauen.
Ich gehe also davon aus das der einfachste Weg ist das ich zu dem Vorstellungsgespräch erscheine und klar mache das ich nicht zu der ausgeschriebenen Stelle passe und trotzdem evlt. auf die ZAF zurückkommen werde ?
Dann wird der
ZAF-Disponent Dir wahrscheinlich sagen "Das melden wir dem Jobcenter". Jede Arbeit ist zumutbar laut Gesetz. Ausnahmen:
U.a. gesundheitliche Gründe und unzumutbar lange Pendelzeiten zum Arbeitgeber.
Woraufhin Du dann wahrscheinlich ne Anhörung wegen dem Verhängen einer Sanktion vom Jobcenter bekommst.
Wenn Du allerdings nicht die für den
ZAF-Job benötigen Qualifikationen hast, wird die
ZAF wahrscheinlich keine Meldung ans
JC machen. Das wäre die eleganteste Lösung, aber nur Du kannst beurteilen, ob Du für den
ZAF-Job nicht geeignet bist.
Aber die
ZAF will Dich sicherlich in ihren Bewerberpool aufnehmen. Vielleicht ist der
ZAF-Job, der Dir vorgeschlagen worden ist, gar nicht existent, sondern dient als Köder um an Deine Daten für den Bewerberpool zu kommen. So etwas wäre aber unzulässig.
Wenn Du das Vorstellungsgespräch nicht wahrnimmst, macht der
ZAF-Disponent wahrscheinlich auch Meldung ans
JC. Und dann gibt es auch ne Anhörung vom
JC.
Wie gesagt,
RFB's müssen laut Gerichtsurteil stets
zeitnah erfolgen. Dies ist bei Dir offensichtlich nicht der Fall.