ZAF und PAV (U25)!!! Erstkontakt - Anscheinend gleich alles falsch gemacht !!

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Waldeule

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Hallo zusammen,

ursprünglich hatte ich die EGV meines Sohnes zum Durchlesen hier eingestellt.

Kurz zusammengefasst um was es geht:
Mein Sohn muss ein Jahr bis zur Ausbildung überbrücken und möchte arbeiten gehen. Eigentlich hatte ich das Gespräch beim JC (U25 ) erst einmal als relativ angenehm empfunden.
EGV wurde ausgestellt, mitgenommen und bisher immer noch nicht unterschrieben :icon_kratz:

Mein Sohn hat drei VV mitbekommen auf die er sich auch gleich beworben hat. Einsatzbereich im Gartenbau. Er hatte die erste Bewerbung gerade abgeschickt, da klingelte auch schon das Telefon und diese Firma war dran. Vorstellungsgespräch für den nächsten Tag vereinbart.
Was wir (dummerweise) nicht wussten, dass es sich hierbei um eine ZAF handelt. Hinterher ist man immer schlauer...hier im Forum gegoogelt und festgestellt, was er quasi falsch gemacht hat.

Ok...die Bewerbung war jetzt relativ knapp gehalten. Die Referenznummer der Stelle wurde angegeben. Allerdings seine Telefonnummer und e-Mail Adresse auch! Blöderweise sogar bei einem das komplette Abschlusszeugnis!!!

Zum 'Bewerbungsgespräch' folgendes:
Soweit mein Sohn es beurteilen kann, ging es letztendlich nicht mehr um die Stelle, auf die er sich beworben hat. In einer halben Stunde hat er mit vier unterschiedlichen Personen gesprochen, die alle etwas anderes gesagt haben. Konkrete Fragen konnten teilweise nicht beantwortet werden. Es ging dann eher darum, wo er eventuell einsatzbereit wäre und ob es zwingend der Gartenbau oder so sein müsste.
Es hätte ab sofort für sechs Wochen eine Schule 'betreuen' können (gärtnerisch). Danach gleich irgendwoanders hin, also es würde keine Lücke entstehen. Einen Vertrag hätte er sofort unterzeichnen können (hat er aber nicht). Er hat jetzt einen Arbeitsvertrag (10 Seiten) mitbekommen um da mal alles nachlesen zu können (also nicht auf ihn gemünzt). Einer sagte ihm er solle sich später melden, wie er sich entscheiden würde.. ein anderer teilte ihm mit er solle sich anderntags melden...hmmm...
Obwohl ich nicht beurteilen kann, ob man da irgendwelche vertraglichen Änderungen vornehmen könnte.
Hier speziell zum Beispiel der Einsatzort. Beim JC hat er angegeben, da kein Auto eine Arbeitsstelle im näheren Umkreis. Im Vertrag der ZAF steht dazu... ...bei Entleihern an verschiedenen Orten im gesamten Bundesgebiet und im Gebiet der unmittelbar angrenzenden Nachbarstaaten tätig zu werden... keine Ahnung, ob dies vertraglich verhandelbar wäre.
Einer der Gesprächspartner hat ihn dann doch noch am gleichen Tag zurückgerufen. Mein Sohn hat dann gesagt, dass er das Vorgehen beim Gespräch nicht wirklich geglückt fand und bei ihm kein gutes Gefühl hinterlassen hat. Worauf dann geantwortet wurde, dass das so nicht gewollt gewesen wäre.

Die anderen beiden VV waren von PAVs. Beim näheren studieren der Stellen ist mir dann aufgefallen, dass es sich bei den beiden VV wohl um ein und diesselbe Stelle zu handeln scheint. Texte identisch, allerdings zwei verschiedene Agenturen.
Bei einer dieser Agenturen bei der er sich auch online beworben hatte, wurde eine Eingangsbestätigung geschickt und gleichzeitig dazu ein Vermittungsvertrag:icon_surprised::icon_confused:
Diese PAV hat sich ebenfalls auch schon zurückgemeldet (telefonisch)... ein wenig ist mein Sohn jetzt vorbereitet. Allerdings...wenn er jetzt dorthin geht, wie hat er das mit dem Vermittlungsvertrag zu händeln??
Sowas hat er überhaupt nicht beantragt bzw. wurde auch gar nichts vom JC angegeben.

Letztendlich scheint der SB doch auch nur daran interessiert zu sein ihn irgendwie schnellstmöglich irgendwo unterzubringen. Fühlt man sich etwas blöd jetzt dabei.

Ich hoffe, dass es uns gelingt hier auf zukünftige VV von ZAFs und PAVs schon anders zu reagieren.

In der EGV steht nun leider auch drin, dass er unter anderem Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen mit einbeziehen soll. Daher denke ich, dass wir da irgendwie versuchen sollten, dass das rausgenommen wird.

Und ja, wir ärgern uns natürlich jetzt total, dass er seine Handynummer, unsere Telefonnummer und seine E-Mail Adresse angegeben hat und sogar sein Abschlusszeugnis geschickt wurde. Doofheit lässt grüßen :doh:

Bisschen lang.

Schönen Tag und viele Grüße
Waldeule
 
hi
er soll sich merken was er Unterschreibt ist soweit es im Gesetzlichen Rahmen ist Gültig ist . Gerade bei den ZAG immer zum Nachteil für einen.
also klar machen man ist nicht Mobil genau den Job worauf man sich beworben hat und wenn die immer noch nicht das begreifen , dass man dort nicht hin will denen klar sagen Arbeitsbeginn/Ende ist klar hier wo ich den Vertrag unterschreibe und der Rest ist euer Problem.Und dann noch sagen den Vertrag lase ich durch meine Gewerkschaft prüfen und dann gibt es hier einen Betriebsrat und ich bin ja auch sehr Aktiv in diesem Bereich usw. Und dann noch die Gesundheit und , dass es nicht für lange ist weil ja eine Ausbildung ansteht usw.
 
Er hat jetzt einen Arbeitsvertrag (10 Seiten) mitbekommen um da mal alles nachlesen zu können (also nicht auf ihn gemünzt).
Soll er mal von jemandem prüfen lassen, der sich mit Arbeitsrecht auskennt.
Obwohl ich nicht beurteilen kann, ob man da irgendwelche vertraglichen Änderungen vornehmen könnte.
Meist nicht, aber mit dem Versuch kann man sich evtl. unbeliebt machen.
Im Vertrag der ZAF steht dazu... ...bei Entleihern an verschiedenen Orten im gesamten Bundesgebiet und im Gebiet der unmittelbar angrenzenden Nachbarstaaten tätig zu werden... keine Ahnung, ob dies vertraglich verhandelbar wäre.
Sind Fahrtkosten , Fahrtzeiten (= Arbeitszeit!), evtl. Übernachtungskosten und bei Auslandseinsätzen die Dolmetscherfrage zufriedenstellend geregelt?
Die anderen beiden VV waren von PAVs.
Die dürfen dann zumindest keine RFB gehabt haben.
Bei einer dieser Agenturen bei der er sich auch online beworben hatte, wurde eine Eingangsbestätigung geschickt und gleichzeitig dazu ein Vermittungsvertrag:icon_surprised::icon_confused:
Mal mit §§ 296 ff. SGB III abgleichen.
Allerdings...wenn er jetzt dorthin geht, wie hat er das mit dem Vermittlungsvertrag zu händeln??
Einstecken und zum Prüfen mitnehmen.
Hat er einen Vermittlungsgutschein?
Falls nicht, müsste er den PAV selber zahlen ... :idea:
 
So gut wie nie gibt es die angebliche Stelle wo man sich bei einer ZAF drauf bewirbt. Es geht um deren Datenpool und nichts anderes.

Wie dein Sohn zu seiner Einsatzstelle hinkommt, ist Sache des Arbeitgebers und nicht der Einsatzstelle oder die deines Sohnes. Also ist sein Arbeitsweg nur von zuhause bis zur ZAF . Danach muss die ZAF dafür sorgen wie er bei seiner Einsatzstelle hinkommt.

Auch wichtig: Manchmal versuchen ZAF die Mitarbeiter dazu zu bringen, selbst zum Einsatzort zu fahren, aber dann ist das Arbeitszeit und auch zu vergüten als Fahrtkosten . Oder der MA soll andere Kollegen in seinem Auto mitnehmen oder als Fahrer mit einem Firmenfahrzeug spielen. NEIN, NEIN, NEIN!!!!! NIEMALS! Er hat keinen Personenbeförderungsschein und hat im Fall des Falles die gesamte Palette an Kosten und Problemen.
 
Personenbeförderungsschein?

Kannst Du mir die gesetzliche Grundlage mitteilen, wenn man z.B. in einem PKW oder Kleintransporter der Firma insgesamt 5 Mitarbeiter befördern soll?

Wie ist denn die Rechtslage, wenn der Leiharbeiter eine Montagetätigkeit mit entsprechenden Auslösen etc. ausübt?
Muss der Entleihbetrieb dann für den Transport sorgen, oder nur die Kosten erstatten?

Laut Deiner Aussage können sich Zaf -Mitarbeiter ja alle ausnahmslos hinsetzen und auf den Fahrservice warten, egal welche arbeitsvertragliche Gestaltung gilt.


P.S.: Deine Ausrufezeichentaste klemmt, sieh mal nach.
 
Noch einmal, Schuster bleib bei deinen Leisten.
Wenn ich im Auftrage der Firma Personen befördere, handle ich gewerblich. Und damit ist der P-Schein erforderlich. Ganz abgesehen von der Haftung.

Und ja, der Arbeitsweg bei einer ZAF gilt von der Wohnung bis zur ZAF und nicht bis zum Einsatzort. Ich war selbst schon Mitarbeiterin in einer ZAF und wurde woanders eingesetzt.
Damit ist auch der Bereich Montage abgedeckt.

In den AV steht auch gewöhnlicherweise ein Hinweis auf die Zahlung einer Fahrtkostenbeteiligung.

Jaja, meine Taste klemmt nicht.
 
Personenbeförderungsschein im beschriebenen Szenario hier ist Unfug.
Ich kenne so viele Handerkersfirmen, Gartenbau etc., die brauchen jetzt alle P-Schein?
Kriegen übrigens auch keine Arbeitszeit, nur der Fahrer.

Dienstsitz kann auch eine Niederlassung sein.
Deine Schuhe passen mal wieder nicht. ;-)

In Deutschland gilt immer noch der Arbeitsvertrag evtl. mit Verweis auf TV.
Du generalisierst persönliche Erfahrung als allgemeine Rechtsgrundlage.
 
Der Einzige der hier nicht weiß wovon er spricht bist du. Wenn ich selber mit meinem Auto fahre und jemanden mitnehme, ist das mein Bier. Wenn ich im Auftrag der Firma jemanden in meinem Auto mitnehme ist das gewerblich und somit P-S erforderlich. Und dann schau mal in deine KFZ-Versicherungsbedingungen rein was da steht. Da steht wohl kaum, daß du dein KFZ gewerblich nutzen darfst.

Mal nur so als ein Hinweis, weil das schon des Öfteren Themen waren:
https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/190160-arbeitsort-vv-erreichbar-vorgehen-alg2.html
 
Der Einzige der hier nicht weiß wovon er spricht bist du. Wenn ich selber mit meinem Auto fahre und jemanden mitnehme, ist das mein Bier. Wenn ich im Auftrag der Firma jemanden in meinem Auto mitnehme ist das gewerblich und somit P-S erforderlich.
Ach ja?

Oben im ersten Unfug-Beitrag war es noch das Firmenfahrzeug.
Was denn nun?

Mit meinem Privat-PKW ist eine Mitnahme natürlich freiwillig.
Das nennt man dann aber Fahrgemeinschaft auf Anregung des AG .

Oder bin ich selbständiger Fahrservice? Das wäre dann gewerblich.
Auf richtiges Schuhwerk ist zu achten ;-)
 
Wenn ich im Auftrage der Firma Personen befördere, handle ich gewerblich. Und damit ist der P-Schein erforderlich. Ganz abgesehen von der Haftung.

Ist Quatsch.Man brauch nur ein Beförderungsschein wenn man mit dem Transport von Personen direkt Geld verdienen tut (gewerblich) also Bus,Bahn,Taxi und Krankentransport.Für das Fahren mit Arbeitskollegen zu einer Baustelle sagen wir mal 4-5 Personen im Transporter brauch man keine P-Schein.:wink::wink:
 
Hallo alle,

ich schreibe euch mal kurz, was wir nun erst einmal gemacht haben.
Da mein Sohn sich ja nach Sichtung des Proformavertrags nochmals zurückmelden sollte, hat er eine Mail geschrieben und seinen 'Unmut' über den Ablauf und die Vorgehensweise beim Vorstellungsgespräch deutlich gemacht.
Und er hat dort tatsächlich auch einen Infobogen mit persönlichen Angaben (und was er machen könnte, z.B. schwindelfrei und so) ausgefüllt. Auf seine Nachfrage hin, warum das nötig wäre, hat man ihm geantwortet, dass dies wegen der neuen Datenschutzbestimmungen so sein müsste.
In der Mail hat er das nochmals hinterfragt, ob dies wirklich der Grund wäre oder seine Daten noch zu anderen Zwecken genutzt werden würde.
Weiterhin hat er die Frage gestellt, ob Vertragsänderungen möglich wären, da er im näheren Umfeld bleiben möchte und ebenfalls keine Wechselschicht und Nachtarbeit machen möchte und hat auch nochmals danach gefragt, wie das mit den Überstunden gehandhabt wird.
Bin gespannt, ob eine Antwort kommen wird.

Und dann noch dieses:
Bei den beiden anderen VV handelt es sich um ein und dieselbe Stelle. Die beiden Agenturen hängen irgendwie zusammen...denn den Vermittlungsvertrag welchen er von der einen Agentur zusammen mit der Eingangsbestätigung seiner Bewerbung erhalten hat, ist genau identisch mit dem Vertrag den er bei der anderen Agentur dann ebenfalls ausfüllen soll (REGIO Gruppe beide).
Eine hat mittlerweile um Rückruf gebeten.

@dagobert1
Danke für den Hinweis mit der Zahlung... er hat nämlich keinen Vermittlungsgutschein.

Viele Grüße
Waldeule
 
... also meinem Sohn wurde gesagt, dass er zur ZAF kommen muss und von dort dann mitgenommen werden würde... zum entsprechenden Entleihbetrieb...
 
Ist nur halb richtig.Es gibt Transporter mit extra langem Radstand wo man mehr als 9 Personen inklusive Fahrer befördern kann dann brauchst du auch ebenfalls einen P-Schein.:wink::wink:
Personenbeförderungsschein?

Kannst Du mir die gesetzliche Grundlage mitteilen, wenn man z.B. in einem PKW oder Kleintransporter der Firma
insgesamt 5 Mitarbeiter befördern soll?

;-)

Stimme Dir zu bei Deinem Szenario.

... also meinem Sohn wurde gesagt, dass er zur ZAF kommen muss und von dort dann mitgenommen werden würde... zum entsprechenden Entleihbetrieb...

Ja, das ist der Standard bei den meisten Zaf -Verträgen und auch okay so.

Generell ist es aber eben nicht, es kommt immer auf den Vertrag an.

Ich kenne auch Leiharbeiter auf Montage, also innerhalb ganz Deutschland mit entsprechender Auslösung etc.
Die fahren mit eigenem PKW und bilden als Kollegen freiwillig Fahrgemeinschaften, um persönlich Kosten zu sparen.
 
Hallo!
Vielleicht hilft das Gesetz Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) weiter.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/

9.
Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen

§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
(2) Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für
1.
Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
2.
Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
3.
Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
4.
Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen und Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist,
5.
Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist und der Ort des Betriebssitzes weniger als 50 000 Einwohner besitzt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html#BJNR198000010BJNG001100000

Ich würde jetzt Fahrten von Arbeitern von der ZAF Sitz zum Entleihbetrieb als Linienverkehr einstufen.
 
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