ZAF lädt mich zum Vorstellungsgespräch ein- aber kein Wort über Fahrtkostenerstattung

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SledgeHammer

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Hallo zusammen,

Ich kenne bereits die Situtation, dass ich bei Leihbuden zum Vorstellungsgespräch eingeladen werde und in dem Schreiben klipp und klar steht, dass keine Fahrtkosten erstattet werden. In dem Fall muss man sich ja bevor man den Termin wahrnimmt, an das JC wenden zwecks Erstattung der entstehenden Kosten (meistens mit der Bitte um einen neuen Termin bei der ZAF , da die veranschlagten Termine immer sehr kurzfristig sind :icon_pfeiff:)

Aber wie verhält man sich, wenn in der Einladung kein Wort steht von Fahrtkostenerstattung? Was soll ich darauf antworten? Nur fragen, ob dies der Fall ist oder nicht mit dem Hinweis, dass man ansonsten vorher das JC kontaktieren müsse? Die Einladung hatte ich übrigens letzten Donnerstag oder Freitag im Briefkasten und der Termin ist schon am kommenden Freitag. Ich regel ALLES genannte übrigens immer ausschliesslich rein postalisch, sodass es 'leider' zu Verzögerungen kommt...

Was machen :confused:

Gruß und schomal Danke im Voraus
 
E

ExUser 2606

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Also rein rechtlich muss die ZAF zahlen, wenn sie es nicht ausdrücklich ausschließt.

Du kannst natürlich, wenn du auf Zeit spielen willst, extr nochmal nachfragen.
 

SledgeHammer

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Ja, es geht mir hauptsächlich darum, Zeit zu gewinnen, damit die Stelle, auf die ich mich bewerben musste, nicht mehr frei ist, sollte ich nochmal eingeladen werden...


Was sagt ihr hierzu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihrer Einladung vom XX.XX.XXXX ist leider nicht zu entnehmen, ob Sie enstehende Fahrkosten erstatten. Teilen Sie mir also bitte mit, ob dies der Fall ist oder nicht.

Sollte dies nicht der Fall sein, muss ich mich nämlich für die Erstattung der Fahrkosten mit dem Jobcenter in Verbindung setzen (bevor ich einer etwaigen Einladung nachkomme). Der von Ihnen genannte Termin ist daher in jedem Fall zu kurzfristig angesetzt und kann leider nicht von mir wahrgenommen werden.

Nachdem die Fahrtkostenübernahme geklärt ist, steht es Ihnen frei, mich noch einmal einzuladen.

Oder kann mir das JC daraus einen Strick drehen?
 

noillusions

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Du kannst natürlich, wenn du auf Zeit spielen willst, extr nochmal nachfragen.
Es ist doch eh klar dass die ZAF zahlen muß.
Ja, es geht mir hauptsächlich darum, Zeit zu gewinnen, damit die Stelle, auf die ich mich bewerben musste, nicht mehr frei ist, sollte ich nochmal eingeladen werden...
Es gibt nicht DIE Stelle bei einer ZAF , die hat Geduld für das Füllen der Bewerberpools.
Oder kann mir das JC daraus einen Strick drehen?

Ja logisch, wenn die die Einladung anfordern als Nachweis und sehen dass die Fahrtkosten nicht ausgeschlossen waren.

Du hast es doch prima, du kannst der ZAF die Fahrtkosten auflasten, du darfst nur nicht so dumm sein und die Originaleinladung mitnehmen und dir wegnehmen lassen.
 

SledgeHammer

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Wenn es DIE Stelle, auf die ich mich beworben habe (mit Ref-Nr) nicht mehr gibt, kann ich bei dem Vorstellungsgespräch da aber direkt wieder abdampfen, weil ich meiner Verpflichtung ja nachgekommen bin (es gibt ja keine Verpflichtung mich vor Ort auf andere Stellen zu bewerben oder mich in einen Bewerberpool aufnehmen zu lassen)

Deswegen wollte ich in erster Linie Zeit schinden, nur ich versteh halt nicht, wie ich das jetzt machen soll. Die meisten anderen ZA schreiben in ihren Einladungen klipp und klar, dass sie keine Kosten übernehmen...
 

noillusions

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Wenn es DIE Stelle, auf die ich mich beworben habe (mit Ref-Nr) nicht mehr gibt, kann ich bei dem Vorstellungsgespräch da aber direkt wieder abdampfen, weil ich meiner Verpflichtung ja nachgekommen bin (es gibt ja keine Verpflichtung mich vor Ort auf andere Stellen zu bewerben oder mich in einen Bewerberpool aufnehmen zu lassen)
Richtig.
Deswegen wollte ich in erster Linie Zeit schinden, nur ich versteh halt nicht, wie ich das jetzt machen soll. Die meisten anderen ZA schreiben in ihren Einladungen klipp und klar, dass sie keine Kosten übernehmen...

Du hast es doch prima, du kannst der ZAF die Fahrtkosten auflasten, du darfst nur nicht so dumm sein und die Originaleinladung mitnehmen und dir wegnehmen lassen.

Was verstehst du daran nicht?
 

Pixelschieberin

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[...] Oder kann mir das JC daraus einen Strick drehen?
Das ist 'ne Radio Eriwan Frage.
Es könnte mit dem BGBII §670 (Ersatz von Aufwendungen) argumentiert werden.
Daß dir bekannt sein müßte, daß - wenn dazu nichts in der Einladung steht - der Einladende die Musik zu bezahlen hat.
Was Haufe dazu meint, kannst du hier nachlesen.

Du hingegen kannst nicht wissen, ob derjenige integer ist und zahlen wird.
Seriöse AG , zumindest die, die was von Business-Etikette verstehen, weisen gleich in der Einladung darauf hin, wie sie die Finanzfrage zu regeln gedenken.
Deshalb würde ich mich auch vorab absichern.
Unnötige Füllworte wie "also" würde ich streichen".
Der von Ihnen genannte Termin ist daher in jedem Fall zu kurzfristig angesetzt
würde ich positiver formulieren und den potentiellen AG nicht für seine knappe Terminvergabe oder andere Versäumnisse rügen.

Vorschlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Einladung vom dd.mm.yyyy
Bedauerlicherweise sind dem Schreiben keine Modalitäten hinsichtlich enstehender Fahrtkosten zu entnehmen.
Sollten Sie die Kosten nicht übernehmen, hätte ich - BEVOR ich einer Einladung nachkomme - die Erstattung beim Jobcenter zu beantragen.
Um eine kurze Nachricht wird gebeten.

Ob ich bis zur Klärung der Frage in die Lage versetzt sein werde, den im Schreiben genannten Termin einzuhalten, vermag ich nicht einzuschätzen.

Nachdem die Fahrtkostenübernahme geklärt ist, sehe ich einem Termin mit großem Interesse entgegen.

MfG
Der-schon-wieder

Nachtrag beachten
 
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noillusions

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Vorschlag:
[...]

Nachtrag beachten

Mensch Pixel,

denk doch mal strategisch, wann wird der Dispo ihn mehr lieb haben?

a) Wenn er ihm die Fahrtkosten erspart (und "mitdenkt")?

b) Sie einfordert?

Nachher wird er noch mit einem Job belohnt.
Andrenfalls kann er sicher sein dass die ZAF ihn nie wieder sehen will.
 

Pixelschieberin

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Mensch Pixel,

denk doch mal strategisch, wann wird der Dispo ihn mehr lieb haben?
Mach ich immer - ich bin nämlich schon bei der vorbereitenden Sanktionsabwehr:
Lt. Anschreiben hat der HE alles getan was ihm möglich ist.

In der Kürze der Zeit KANN der Disponent den Termin wahrscheinlich gar nicht mehr einhalten.
So oder so.
Auf das pfennigfuchsende Geklage um die Fahrtkosten hätte ich obendrein keinen Bock.

Du hast offenbar verkannt, daß der TE eine Strategie sucht, um NICHT auf den vorgeschlagenen Termin eingehen zu müssen.
Da hilft entweder ne AU oder sowas, was er selbst schon völlig richtig angedacht hat.
 
E

ExUser 2606

Gast
Von welchem Betrag reden wir hier eigentlich?

Ich weiss, bei ALG II gibt es keine Bagatellgrenze, aber der ZAF gegenüber macht es sicher einen Unterschied, ob e um 5 oder 50 EUR geht.
 

noillusions

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Mach ich immer - ich bin nämlich schon bei der vorbereitenden Sanktionsabwehr:
Lt. Anschreiben hat der HE alles getan was ihm möglich ist.
Totaler Humbug! Wenn das JC auf Zack ist, argumentiert es dass alles klar war und es nix zu fragen gab. Und dann gibt es eine Sanktion. Es gilt immer noch: "Dummheit schützt vor Strafe nicht."

Auf das pfennigfuchsende Geklage um die Fahrtkosten hätte ich obendrein keinen Bock.
Erstens spart er sich dafür das rumkaspern mit dem JC und vermeidet weitere Risiken.
Zweitens ist das reine Schreibtischtäterei.
Du hast offenbar verkannt, daß der TE eine Strategie sucht, um NICHT auf den vorgeschlagenen Termin eingehen zu müssen.
Da hilft entweder ne AU oder sowas, was er selbst schon völlig richtig angedacht hat.

Und das ist das Problem.
Ich sage mal wie es ist:

ZAF -VV ist ätzend - Also wurden hier viele Tricks erdacht, um uninteressant Bewerbungen zu verfassen ohne Sanktionen zu kassieren. Soweit OK.
Allerdings steigern sich viele in die Vorstellung hinein, dass das gut wirken würde.

ZAF -VG ist noch ätzender - Entsprechend wurden hier viele Tricks erdacht um sie zu umgehen oder zu verzögern.

Dass es aber sinnvollere Alternativen gibt, die viel wirkungsvoller sind wird VERDRÄNGT, wohlgemerkt, verstehen wird das vermutlich jeder, aber es wird wie beim Lottogewinn gehofft, es würde sich doch irgendwie wundersam erledigen mit dem VG.
Die übliche Aufschieberitis kommt auch noch dazu - falls die angemessen - ok, aber hier ist das Kappes.

Und dann gehen die Threads am Ende weiter: "Mea culpa, es klappt nicht", oder "ZAF lässt einfach nicht locker."
Die Leute klammern sich an die Tipps und Tricks, bloß die ZAF kriegen gar nicht so viel und so gute Bewerbungen, da können die gar nicht auf die VV -Gepeinigten verzichten.
 
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@SledgeHammer: Du fährst zum Vorstellungsgespräch bei der Leihbude und wenn das beendet ist (mit welchem Ausgang auch immer) bittest du darum, dass sie dir die Fahrtkosten erstatten. Unabhängig davon, ob der Sklaventreiber das macht, hast du dem aber auf jeden Fall gezeigt, dass du deine Rechte kennst. Solche Leute mögen die Menschenhändler gar nicht.
 
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