Seuchenvogel
Elo-User*in
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Hallo,
ich war ALG2 und vom 20.08.2018 an bei einer ZAF befristet angestellt. Das befristete Arbeitsverhältnis endete am 31.07.2019.
Die ZAF hat mir jetzt am 10.11.2018 mein Arbeitsverhältnis während der Probezeit zum 17.11.2018 gekündigt.
Meine Frage wäre, muss ich heute mich noch Arbeitssuchend melden, oder reicht es auch morgen noch? Wegen der 3 Tage Frist.
Das JC will von mir auch noch den Arbeitsvertrag, Kontoauszug über Gehaltseingang und die Verdienstbescheinigung zu meinem Arbeitsverhältnis bei der ZAF.
Würdet ihr den Krempel an meiner Stelle gleich zum JC mitnehmen, oder lieber als Einschreiben an das JC schicken?damit man einen gelben Zettel als Beweis in der Hand hat.
Liebe Grüße
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ich war ALG2 und vom 20.08.2018 an bei einer ZAF befristet angestellt. Das befristete Arbeitsverhältnis endete am 31.07.2019.
Die ZAF hat mir jetzt am 10.11.2018 mein Arbeitsverhältnis während der Probezeit zum 17.11.2018 gekündigt.
Meine Frage wäre, muss ich heute mich noch Arbeitssuchend melden, oder reicht es auch morgen noch? Wegen der 3 Tage Frist.
Das JC will von mir auch noch den Arbeitsvertrag, Kontoauszug über Gehaltseingang und die Verdienstbescheinigung zu meinem Arbeitsverhältnis bei der ZAF.
Würdet ihr den Krempel an meiner Stelle gleich zum JC mitnehmen, oder lieber als Einschreiben an das JC schicken?damit man einen gelben Zettel als Beweis in der Hand hat.
Liebe Grüße
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