ZAF berechnet dem Kundenunternehmen Fahrzeit - ich bekomme nichts

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Nullkommanichts

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Guten Tag,

ich arbeite nun seit knapp zwei Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma. Ich habe mich schon während dieser Zeit immer wieder über kleine Unregelmäßigkeiten geärgert. Man hat ständig das Gefühl, man muß um alles kämpfen und es wird versucht, einen mürbe zu machen. Urlaub (passt ja nie), Überstundenkonto und all die anderen Themen, die bestimmt viele hier in diesem Forum auch kennen. Nun habe ich aber eine gezielte Frage, weil ich wirklich überlegen muss, ob sich diese Art der Beschäftigung für mich noch lohnt oder ob ich den (befristeten!!!) Vertrag nicht mehr verlängere.

Ich habe entdeckt, dass die ZAF dem Betrieb, bei dem ich im Einsatz bin, täglich eine halbe Stunde Fahrzeit berechnet. Ich habe dann recherchiert und herausgefunden, dass das schon so lange läuft, wie ich dort eingesetzt bin. Ich denke aber, das ist ja meine Fahrzeit, die ich aufwende, meine Monatskarte für die Öffis. Daraufhin habe ich meine Gehaltsabrechnungen überprüft und festgestellt, dass ich davon nichts bekomme. Ich bekomme auch keinen Zuschuss zu meiner Monatskarte. Ist das rechtens oder handelt es sich hier um Abrechnungsbetrug?
 

Pixelschieberin

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Stichwort:
Vertragsfreiheit.

Mit einer Gegenfrage kannst du dir deine Frage selbst beantworten:
Hast du mit DEINEM Vertragspartner (ZAF ) vereinbart, daß dir Zuschüsse - welche auch immer - zu gewähren sind oder nicht?
 

Nullkommanichts

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Hallo,

danke für die Antwort. Nein, ich habe nichts dergleichen vereinbart. Ich war aber eine zeitlang in verschiedenen Unternehmen eingesetzt und die Berechnung erfolgt erst seit ein paar Monaten... Ich hatte aber schon befürchte, eine solche Antwort zu bekommen. Aber ich finde das rein moralisch gesehen einfach unglaublich. Trotzdem vielen Dank.
 

Pixelschieberin

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[...] Aber ich finde das rein moralisch gesehen einfach unglaublich. [...]
Das macht jeder Händler so.
Etwas aufschlagen.
Wie auch immer du das findest, es ist das Geschäftsmodell einer ZAF , Fäden zusammen zu führen und sich dafür bezahlen zu lassen.

Check mal, ob es teurer ist, zum Entsendebetrieb zu gelangen als zur Geschäftsstelle deiner ZAF .

Was ich in diesem Forum über ZAF -Arbeitsstellen gelernt habe:
Falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, beginnt die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (AN ) ab dem Moment, wo er die Tür der ZAF verläßt.
Ebenso hat die ZAF dafür Sorge zu tragen, wie er von deren Tür zum Ziel kommt.

An- und Heimfahrt zur/von ZAF gehen auf die Kappe des Arbeitnehmers.
Alles was drüber hinaus geht, ist bereits Arbeitszeit, die entlohnt werden muß.
Du könntest dich auf den Standpunkt stellen, mit dem Bus, Fahrrad, nur bis zur ZAF zu fahren.
Dann sind sie dran.
Finanziell und "hardwaretechnisch".

Wenn das nicht durch die Hintertür über den Arbeitsvertrag auf dich abgewälzt wurde, Fristen nicht vollends verstrichen sind, könntest du noch ein paar (Nach)Forderungen stellen.
 

AnonNemo

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Wenn es keine Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt, was hindert dich daran ersatzweise Gesetze heranzuziehen? Z. B.
§ 670 BGB für die Fahrtkosten
§ 612 BGB für die Fahrtzeit

Die bestimmt in deinem Arbeitsvertrag vorhandenen Ausschlussfristen sollten dich nicht daran hindern die Forderung über die kompletten zwei Jahre von der ZAF einzufordern.
Die ZAF oder das Arbeitsgericht werden den Zeitraum schon entsprechend zusammen streichen.

Ich kann es schlecht erklären ...
ABER ... ein LAN hat einen längeren Zeitraum vom Arbeitsgericht zugesprochen bekommen, weil bei ihm die Ausschlussfrist ... bei Überstunden oder einsatzfreier Zeit? ... erst am Ende vom Abrechnungsjahr begonnen hat zu laufen.
D. h., der LAN hat nicht nur 3 Monate, sondern 15(?) Monate, nachgezahlt bekommen.

Du solltest auch klären, ob bei deinen ausgelegten Fahrtkosten die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist angewendet werden darf.

Soweit ich weiß, musst du das alles in deine Klage für das Arbeitsgericht hinein packen, da das ArbG keine Ermittlungen anstellt, sondern nur darüber entscheidet was in der Klage steht.
 

avalanche

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Hallo @Nullkommanichts,

Nullkommanichts meinte:
ich arbeite nun seit knapp zwei Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma.
(...)
oder ob ich den (befristeten!!!) Vertrag nicht mehr verlängere.
Dieses ständige Verlängern von befristeten Arbeitsverträgen kenne ich nur von einer ganz bestimmten ZA Gesellschaft.

Gegen die ist einfach keine Kraut gewachsen. So ziemlich alle anderen ZAFFen haben wenigstens unbefristete Arbeitsverträge, dadurch würde sich dann schon viel für dich ändern.

Hier in HH zahlen auch die meisten ZAFFen dein HVV-Ticket (für den Großbereich), könnte bei dir in deiner Region vielleicht auch so sein. Einfach mal nachfragen und schauen, was die bieten.

Ansonsten so vorgehen, wie die Vorrednerin schon geschrieben hat:
Fahrtkosten für die Öffis schriftlich von der ZAF einfordern gemäß §670 BGB und schauen, wie die reagieren.

Viel Erfolg, ave
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Wenn es keine Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt, was hindert dich daran ersatzweise Gesetze heranzuziehen? Z. B.
§ 670 BGB für die Fahrtkosten
§ 612 BGB für die Fahrtzeit
Dazu auch:
Landesarbeitsgericht Köln, 15.11.2002, 4 Sa 692/02
Landesarbeitsgericht Köln, 24.10.2006, 13 Sa 881/06

Wer etwas sucht, findet noch mehr.

ein LAN hat einen längeren Zeitraum vom Arbeitsgericht zugesprochen bekommen, weil bei ihm die Ausschlussfrist ... bei Überstunden oder einsatzfreier Zeit? ... erst am Ende vom Abrechnungsjahr begonnen hat zu laufen.
D. h., der LAN hat nicht nur 3 Monate, sondern 15(?) Monate, nachgezahlt bekommen.
Ausgleichszeitraum AZK plus Ausschlussfrist.
Wer das genauer nachlesen möchte:
LAG Hessen, 28.04.2016, 9 Sa 1287/15
 
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