Asterix38
Elo-User*in
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Hallo
Um was es hier geht, betrift eigentlich mein Sohn aber auch ich bin davon betroffen.
Mein Sohn hat derzeit ALG2 und wohnt bei mir.
Ich versuche es mal kurz zu formulieren:
- am 16.8 2016 hat der Chef einer ZAF Bude ( mein Sohn hatte vor ca. einen Jahr sich da mal Beworben) bei meinen Sohn angerufen, aufgrund eines Jobangebotes. ohne genaue Arbeitgeberbezeichnung. Nur das dieser übertariflich Bezahlt würde.
Er sollte doch am nächsten Tag vorbeikommen. Was er auch gemacht hatte.
- Am nächten Tag wurde er dann vor Ort von einer Frau empfangen bei der ZAF.
An diesen Tage wurde ihm dann der Betrieb und kurz den Ort gesagt. Aber keine genaue Wegstrecke.
Da man ja nicht alles wissen kann, wo und wie weit die entfernung einer Arbeitstelle ist und ja mein Sohn hatte "nur" die übertarifliche entlohnung im Kopf (9.10€ + 1€ Zulage vom Arbeitgeber - dieser aber nicht rechtsverbindlich ist und jederzeit gekündigt werden kann, hatte aber mein Sohn überlesen).
- Schön und gut, er Unterschrieben. Am 24.8.2016 wäre Arbeitsbeginn.
- Am 19.8.2016 haben wir die Strecke dann mal mit den Fahrrad abgefahren, ja stolze 2,5 Stunden bei mäßiger geschwindikeit.
- Busverbindung ist nur bedingt möglich - bis zur hälfte mit Strassenbahn dann Umstieg in Bus, der "nur" Stundenweise fährt und dieser auch "nur" die hälfte der Wegstrecke bedient, sodas dann noch mindestens 1 Stunde Fussmarsch in kauf genommen werden muß.
- Da Schichtarbeit anliegt, ist bei Spätschichtende um 23 Uhr Schluß mit Busverbindung und ein Fußmarsch von 10 km und mehr nach Hause ist anzutreten.
Im allgemeinen unzumutbar, wenn kein Führerschein bzw. Kraftfahrzeug vorhanden ist.
- Leider hatte mein Sohn den Arbeitsvertrag bereits als Kopie zum Jobcenter geschickt.
- Am Montag 22.8.2016 ein Anruf bei der ZAF, mit dem Hinweiß auf Unzumitbare Wegstrecke. Er wurde (habe mitgehört) am Telefon angeschnautz, er will doch garnicht Arbeiten und andere würden 5 Stunden zu Fuß zur Arbeit geben wollen und und. Er solle doch gleich vorbeikommen mir den Vertrag, damit es Rückgängig gemacht werden soll. Aber dann noch die Drohung, das die ZAF es dem Jobcenter melden würde. Und außderdem wuste die ZAF darüber bescheit, über die Erreichbarkeit der Firma.
- An diesen Tag wurde dann noch seine SB per Telefon darüber informiert und diese würde dann der Leistungsabteilung ein Vermerk machen, über das nichtzustande kommen.
Da er am 25.8.2016 bereits einen Termin zur Einladung hatte, sind wir da dann auch hin und da hat mein Sohn dann wären des Gesprächs 4 VV über ZAF ausgehändigt bekommen, alle ohne RFB.
Jetzt am Montag hat er ein Termin bei Randstand über ein VV mit RFB über eine Bewerberrunde, den er um 10 Uhr antretten soll.
Gestern habe ich aber bereits von der Leistungsabteilung eine vorläufige Bewilligung (änderungsbescheid) bekommen, sodas Punkt 1: für mein Sohn ab September keine Miete gezahlt wird und Punkt 2: er kein ALG2 mehr bekommt. JA da ist das Jobcenter so richtig schnell, was das einstellen von ALG2 Leisungen betrifft.
Das Beste ist in dieser Berechnung: die Berechnen ein fiktives Einkommen von 1800€ Brutto und 1500€ Netto bei 9,10€ plus 1€ = 10,10€ Stundenlohn bei ca. 160 Stunden. Kann doch nicht war sein sowas ??
Heute kam per Post dann die offizelle Abmeldung von ALG2 für mein Sohn.
Jetzt die Frage an euch:
1. Muß er jetzt am Montag bei Randstand antreten ? oder
2. sollte er mit mir am Monatg gleich zum Jobcenter um den Sachverhalt abzuklären ?
Laut Leistungsabteilung ist er NICHT mehr gemeldet beim Jobcenter.
Wenn er jetzt NICHT am Montag nach Randstand erscheint aber dann wegen der Abklärung zum Jobcenter geht, kann ihm das negative ausgelegt werden ?? Nicht das er dann eine Kürzung von 3 Monaten bekommt.
Ich hoffe das eine uns Ratschläge geben kann.
Um was es hier geht, betrift eigentlich mein Sohn aber auch ich bin davon betroffen.
Mein Sohn hat derzeit ALG2 und wohnt bei mir.
Ich versuche es mal kurz zu formulieren:
- am 16.8 2016 hat der Chef einer ZAF Bude ( mein Sohn hatte vor ca. einen Jahr sich da mal Beworben) bei meinen Sohn angerufen, aufgrund eines Jobangebotes. ohne genaue Arbeitgeberbezeichnung. Nur das dieser übertariflich Bezahlt würde.
Er sollte doch am nächsten Tag vorbeikommen. Was er auch gemacht hatte.
- Am nächten Tag wurde er dann vor Ort von einer Frau empfangen bei der ZAF.
An diesen Tage wurde ihm dann der Betrieb und kurz den Ort gesagt. Aber keine genaue Wegstrecke.
Da man ja nicht alles wissen kann, wo und wie weit die entfernung einer Arbeitstelle ist und ja mein Sohn hatte "nur" die übertarifliche entlohnung im Kopf (9.10€ + 1€ Zulage vom Arbeitgeber - dieser aber nicht rechtsverbindlich ist und jederzeit gekündigt werden kann, hatte aber mein Sohn überlesen).
- Schön und gut, er Unterschrieben. Am 24.8.2016 wäre Arbeitsbeginn.
- Am 19.8.2016 haben wir die Strecke dann mal mit den Fahrrad abgefahren, ja stolze 2,5 Stunden bei mäßiger geschwindikeit.
- Busverbindung ist nur bedingt möglich - bis zur hälfte mit Strassenbahn dann Umstieg in Bus, der "nur" Stundenweise fährt und dieser auch "nur" die hälfte der Wegstrecke bedient, sodas dann noch mindestens 1 Stunde Fussmarsch in kauf genommen werden muß.
- Da Schichtarbeit anliegt, ist bei Spätschichtende um 23 Uhr Schluß mit Busverbindung und ein Fußmarsch von 10 km und mehr nach Hause ist anzutreten.
Im allgemeinen unzumutbar, wenn kein Führerschein bzw. Kraftfahrzeug vorhanden ist.
- Leider hatte mein Sohn den Arbeitsvertrag bereits als Kopie zum Jobcenter geschickt.
- Am Montag 22.8.2016 ein Anruf bei der ZAF, mit dem Hinweiß auf Unzumitbare Wegstrecke. Er wurde (habe mitgehört) am Telefon angeschnautz, er will doch garnicht Arbeiten und andere würden 5 Stunden zu Fuß zur Arbeit geben wollen und und. Er solle doch gleich vorbeikommen mir den Vertrag, damit es Rückgängig gemacht werden soll. Aber dann noch die Drohung, das die ZAF es dem Jobcenter melden würde. Und außderdem wuste die ZAF darüber bescheit, über die Erreichbarkeit der Firma.
- An diesen Tag wurde dann noch seine SB per Telefon darüber informiert und diese würde dann der Leistungsabteilung ein Vermerk machen, über das nichtzustande kommen.
Da er am 25.8.2016 bereits einen Termin zur Einladung hatte, sind wir da dann auch hin und da hat mein Sohn dann wären des Gesprächs 4 VV über ZAF ausgehändigt bekommen, alle ohne RFB.
Jetzt am Montag hat er ein Termin bei Randstand über ein VV mit RFB über eine Bewerberrunde, den er um 10 Uhr antretten soll.
Gestern habe ich aber bereits von der Leistungsabteilung eine vorläufige Bewilligung (änderungsbescheid) bekommen, sodas Punkt 1: für mein Sohn ab September keine Miete gezahlt wird und Punkt 2: er kein ALG2 mehr bekommt. JA da ist das Jobcenter so richtig schnell, was das einstellen von ALG2 Leisungen betrifft.
Das Beste ist in dieser Berechnung: die Berechnen ein fiktives Einkommen von 1800€ Brutto und 1500€ Netto bei 9,10€ plus 1€ = 10,10€ Stundenlohn bei ca. 160 Stunden. Kann doch nicht war sein sowas ??

Heute kam per Post dann die offizelle Abmeldung von ALG2 für mein Sohn.
Jetzt die Frage an euch:
1. Muß er jetzt am Montag bei Randstand antreten ? oder
2. sollte er mit mir am Monatg gleich zum Jobcenter um den Sachverhalt abzuklären ?
Laut Leistungsabteilung ist er NICHT mehr gemeldet beim Jobcenter.
Wenn er jetzt NICHT am Montag nach Randstand erscheint aber dann wegen der Abklärung zum Jobcenter geht, kann ihm das negative ausgelegt werden ?? Nicht das er dann eine Kürzung von 3 Monaten bekommt.
Ich hoffe das eine uns Ratschläge geben kann.