Hallo,
ich habe mal eine Frage. Also ich habe mich auf VV bei Zeitarbeitsfirmen beworben. Nach zwei Wochen habe ich immer noch keine Antwort erhalten. So weit so gut, aber habe ich die Pflicht mich um die Stelle zu "bemühen" und da nachzuhaken? Oder kann ich in den Antwortbogen an das JC einfach hineinschreiben, dass ich keine Antwort erhalten habe?
Danke im Vorraus
ich habe mal eine Frage. Also ich habe mich auf VV bei Zeitarbeitsfirmen beworben. Nach zwei Wochen habe ich immer noch keine Antwort erhalten. So weit so gut, aber habe ich die Pflicht mich um die Stelle zu "bemühen" und da nachzuhaken? Oder kann ich in den Antwortbogen an das JC einfach hineinschreiben, dass ich keine Antwort erhalten habe?
Danke im Vorraus