Eigentlich nichts ungewöhnliches:
Ware jetzt insgesamt einen Monat bei einer ZAF (unbefristet) angestellt. Geplant und bei Einstellung war eine längerfristige Beschäftigung beim Kundenunternehmen.
Doch dann lief alles anders...
Jetzt sollte mir zum 15.01.19 gekündigt werden. Brief mit Kündigung soll angeblich am 08.01.19 (Einwurfeinschreiben) zugestellt worden sein. Nur erhalten habe ich ihn nicht!
Im Netz habe ich auf RA-Sites gelesen, das ein Einwurfeinschreiben auch nicht rechtssicher sei, da die Zustellungan die Zielperson schwerlich nachzuweisen ist und fehlschlagen kann. So wie in meinem Falle.
Gilt jetzt dennoch die Kündigung als zugestellt? Greift die Kündigungsfrist (1 Woche)? Oder erst ab tatsächlicher Zustellung an mich (persönlich entgegen genommen)?
Eigentlich müsste ich dem JC über die Kündigung unterrichten, sofern wirklich rechtsicher. Was soll ich dem JC vorlegen, wenn ich keine Kündigung erhalten habe?
Der MA der ZAF sagte mir, ich sollte dennoch heute (3-Tagesfrist) meiner ehemaligen SB eine Mail schreiben mit der Nachricht über die Kündigung (die ich ja noch nicht erhalten habe).
Muss ich das wirklich? Der MA sagte, ich könnte ja am Montag in der Filliale eine Kopie der Kündigung abholen. Also muß ich meiner Kündigung jetzt selbst hinterher laufen?
Gruß
Ware jetzt insgesamt einen Monat bei einer ZAF (unbefristet) angestellt. Geplant und bei Einstellung war eine längerfristige Beschäftigung beim Kundenunternehmen.
Doch dann lief alles anders...
Jetzt sollte mir zum 15.01.19 gekündigt werden. Brief mit Kündigung soll angeblich am 08.01.19 (Einwurfeinschreiben) zugestellt worden sein. Nur erhalten habe ich ihn nicht!
Im Netz habe ich auf RA-Sites gelesen, das ein Einwurfeinschreiben auch nicht rechtssicher sei, da die Zustellungan die Zielperson schwerlich nachzuweisen ist und fehlschlagen kann. So wie in meinem Falle.
Gilt jetzt dennoch die Kündigung als zugestellt? Greift die Kündigungsfrist (1 Woche)? Oder erst ab tatsächlicher Zustellung an mich (persönlich entgegen genommen)?
Eigentlich müsste ich dem JC über die Kündigung unterrichten, sofern wirklich rechtsicher. Was soll ich dem JC vorlegen, wenn ich keine Kündigung erhalten habe?
Der MA der ZAF sagte mir, ich sollte dennoch heute (3-Tagesfrist) meiner ehemaligen SB eine Mail schreiben mit der Nachricht über die Kündigung (die ich ja noch nicht erhalten habe).
Muss ich das wirklich? Der MA sagte, ich könnte ja am Montag in der Filliale eine Kopie der Kündigung abholen. Also muß ich meiner Kündigung jetzt selbst hinterher laufen?
Gruß