Regensburger
Elo-User*in
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Nehmen wir an, jemand nimmt einen neuen Job an, und bekommt dafür für die Dauer von 6 Monaten eine Mobilitätshilfe i.H.v. 200 Euro, um damit die Fahrtkosten zur Arbeit bestreiten zu können.
Dieser Jemand befindet sich im Trennungsjahr, und muß demzufolge bei Arbeitsaufnahme Trennungsunterhalt zahlen.
Dafür wird natürlich erstmal sein Netto-Einkommen berechnet.
Meine Frage dazu:
Gilt bei der Einkommensberechnung die Mobilitätshilfe als Einkommen?
Dieser Jemand befindet sich im Trennungsjahr, und muß demzufolge bei Arbeitsaufnahme Trennungsunterhalt zahlen.
Dafür wird natürlich erstmal sein Netto-Einkommen berechnet.
Meine Frage dazu:
Gilt bei der Einkommensberechnung die Mobilitätshilfe als Einkommen?