In meiner unterschriebenen EGV steht unter anderem:
Stellenangebot:

1) Muss ich mich innerhalb von 3 Tagen auf so etwas bewerben, oder kann ich mir dabei länger Zeit lassen? Die Seiten sehen so aus, als hätte mein Arbeitsvermittler diese direkt über seinen Jobbörsen Zugang ausgedruckt, ohne daraus einen "offiziellen" VV oder eine Stelleninformation zu machen. Es ist dort weder meine Anschrift, noch eine RfB vorhanden. Nur ganz oben steht "Stellenangebot - Ausbildung - [zum ...]"
2) Zählen solche Zettel als Vermittlungsvorschlag oder als Stelleninformation? Nehmen wir an ich erhalte so einen Zettel bezüglich einer normalen Stelle (also kein Ausbildungsplatz, auf den ich mich laut EGV bewerben müsste), muss ich mich darauf bewerben?
Ich bewerbe mich auf Ausbildungsplatzangebote, die ich vom Jobcenter erhalte
Stellenangebot:

1) Muss ich mich innerhalb von 3 Tagen auf so etwas bewerben, oder kann ich mir dabei länger Zeit lassen? Die Seiten sehen so aus, als hätte mein Arbeitsvermittler diese direkt über seinen Jobbörsen Zugang ausgedruckt, ohne daraus einen "offiziellen" VV oder eine Stelleninformation zu machen. Es ist dort weder meine Anschrift, noch eine RfB vorhanden. Nur ganz oben steht "Stellenangebot - Ausbildung - [zum ...]"
2) Zählen solche Zettel als Vermittlungsvorschlag oder als Stelleninformation? Nehmen wir an ich erhalte so einen Zettel bezüglich einer normalen Stelle (also kein Ausbildungsplatz, auf den ich mich laut EGV bewerben müsste), muss ich mich darauf bewerben?