Hallo,
soweit ich weiß war immer ungeklärt, ob Vermittlungsvorschläge zu Eigenbemühungen zählen oder nicht.
Dann kam folgende petition:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_03/_23/Petition_23756.abschlussbegruendungpdf.pdf
da steht ja sinngemäß, der Vermittlungsvorschlag selbst ist keine Eigenbemühung, aber die Bewerbung darauf schon. Nur ist es eben eben eine Petition, kein Urteil eines Gerichtes.
Gibt es da inzwischen Neuigkeiten ?
Konkret geht es um den Satz in dem EGV Verwaltungsakt:
Stellenvorschläge, die Sie vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalten, zählen nicht zu diesen Bewerbungsbemühungen.
Wenn ein SB will, könnte er auf diesen Weise, genügend Zeitarbeitsfirmen vorrausgesetzt, jede Woche 20 solche Vermittlungsvorschläge schicken.
soweit ich weiß war immer ungeklärt, ob Vermittlungsvorschläge zu Eigenbemühungen zählen oder nicht.
Dann kam folgende petition:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_03/_23/Petition_23756.abschlussbegruendungpdf.pdf
da steht ja sinngemäß, der Vermittlungsvorschlag selbst ist keine Eigenbemühung, aber die Bewerbung darauf schon. Nur ist es eben eben eine Petition, kein Urteil eines Gerichtes.
Gibt es da inzwischen Neuigkeiten ?
Konkret geht es um den Satz in dem EGV Verwaltungsakt:
Stellenvorschläge, die Sie vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalten, zählen nicht zu diesen Bewerbungsbemühungen.
Wenn ein SB will, könnte er auf diesen Weise, genügend Zeitarbeitsfirmen vorrausgesetzt, jede Woche 20 solche Vermittlungsvorschläge schicken.