Wurdet ihr bei jeder Verlängerung der Erwerbsminderungsrente begutachtet?

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franzi

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Ich gehe davon aus, dass eine Begutachtung nur vorgenommen wird, wenn
a) sich am Krankheitsbild Wesentliches geändert hat oder
b) wenn eine unbefristete Verlängerung der Rente im Raum steht.

In meinem Fall wird das Krankheitsbild dauerhaft gleich bleiben. Eventuell werden weitere Symptome hinzu kommen.
Die Grunderkrankungen werden jedoch langfristig bestehen bleiben, da nicht behandelbar und auch nicht heilbar.

Die erste Verlängerung der Rente erhielt ich nun per Entscheidung nach Aktenlage.
Theoretisch würden jetzt noch 2 Verlängerungen in gleicher Weise eintreten.
Und erst bei der Dritten würde dann wieder eine Begutachtung erfolgen.

Wie sind da eure Erfahrungen?
 

Gris3ld4

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Hallo,

bei mir war es so:

Krankengeld 78 Wochen, dann ausgesteuert
Nahtlosigkeit für ca 4 Wochen
dann musste ich in Reha; diese wurde von seiten der Einrichtung nach 9 Tagen abgebrochen, weil ich nicht rehafähig war
(ich war in der Zeit in 3 Jahren auch schon 6 mal in einer psychosomatischen Klinik zur Intervalltherapie)
nach Abbruch der Reha habe ich von der DRV den Bescheid erhalten, dass ich die volle medizinische EM Rente erhalte

1. Verlängerung im Nov. 2017, Bescheid über weitere Verlängerung für 2 Jahre im Dez. 2017
(Rente wäre Ende April 2018 ausgelaufen)
2. Verlängerung im Nov. 2019, Bescheid über weitere Verlängerung für 2 Jahre im Dez. 2019
(Rente wäre Ende April 2020 ausgelaufen)
3. Verlängerung im Okt. 2021, nach 1 Woche Brief von DRV ich muss zum Gutachter; auf diesen Termin warte ich .......
(Rente wäre Ende April 2022 ausgelaufen; habe über VDK Bitte um Weiterzahlung gestellt; Rente wurde jetzt erstmal für 3 weitere
Monate bis Ende Juli 2022 verlängert; so bleibt mir wenigstens erstmal das Arbeitsamt erspart)

Im Juli bin ich dann genau 7 Jahre in Rente. An meinem Gesundheitszustand hat sich insofern nur geändert, dass er sich weiter chronifiziert hat. Mein Psychiater schreibt auch jedes mal "dauerhaft unter 3 Std. erwerbsfähig; Chronifizierung schreitet weiter fort"

Also ja, ich gehe jetzt auch davon aus, dass hier die dauerhafte Rente geprüft werden soll.
 

franzi

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Das scheint mir auch so zu sein ...

In meinem Fall bleibt der Befundbericht meines Arztes immer gleich, nur, dass immer wieder neue Diagnosen hinzukommen, die er dann laufend ergänzt. Eine Chronifizierung ist bei mir auch belegt, zumal ich schon fast 25 Jahre krank bin.

Na dann drücke ich dir mal die Daumen mit dem Gutachtertermin ...
Die kommen oft zu anderen Ergebnissen als der behandelnde Facharzt. Weshalb man sich aber auch nicht verrückt machen sollte.

Mein orthopädischer Gutachter war damals sehr unfreundlich und hätte mich am liebsten als gesund deklariert. Die DRV hat dann aber anders entschieden. (Der Gutachter beklagte sich mir gegenüber sogar noch, dass die DRV seine Entscheidungen immer übergeht ... )

Interessant, dass deine Verlängerung immer nur für 2 Jahre war. Nach der Klinik- und Reha-Vorgeschichte hätte man auch etwas großzügiger agieren können ...
 

Gris3ld4

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Ja warum das immer 2 Jahre waren hab ich mich auch gefragt. Andererseits war/bin ich natürlich um jede Verlängerung erstmal dankbar. Vielleicht hatten die echt immer die Hoffnung bei mir könnte sich doch nochmal was positiv ändern. Wüsste zwar nicht wie, ich habe es bis heute nie geschafft auch nur mal einen Minijob zu versuchen.

Vor dem Gutchtertermin hab ich natürlich rießengroße Angst, aber da muss ich durch. Muss halt dann, wenn es schief gehen sollte das ganze Widerspruchsverfahren in Kauf nehmen. Andererseits denke ich halt auch man kann ja nicht eine Krankheitsgeschichte von fast 8 Jahren komplett ignorieren. Und was ich so alles gelesen habe entscheidet der SMD der DRV ja auch im Zusammenhang über alles vorliegende. Also dass der Gutachter jetzt nicht die alleinige 100 %ige Entscheidungskraft bekommt. Und 7 Jahre haben die es ja so nach Aktenlage hingenommen. Da hätten die dann ja auch bei der letzten Verlängerung schon mal einen Gutachter einschalten können.

Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Und sollte der Gutachter annähernd wie mein behandelnder Psychiater sein, dann Mahlzeit! Der ist die Hölle, macht mich jedesmal so fertig, dass ich total traumatisiert da raus gehe und andererseits schreibt er dann aber solche Befunde.

Bin gespannt welche anderen Erfahrungen hier noch auftauchen!
 

franzi

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Gruselig. Wie lange bist du bei dem Doc schon? Wenn der so schrecklich ist, stimmt wohl die Chemie zwischen euch nicht.
Unter dieser Traumatisierung kannst du ja nie gesünder werden ...
Hast du schon mal daran gedacht, den Arzt zu wechseln?

Vielleicht ist der Gutachter sogar freundlicher als dein Psychiater. Schlimmer kann es fast nicht mehr werden ...

PS: Wenn ich mir noch die Anmerkung erlauben darf: Es gibt durchaus Therapeuten und Ärzte, die Interesse an "Dauerkunden" haben, weil die natürlich Geld bringen, und sich daher nicht großartig bemühen, beim Patienten eine deutliche Verbesserung zu erreichen, obwohl das vielleicht möglich wäre ...
Da könnte die Begutachtung durchaus hilfreich sein. Vielleicht werden dir dort neue Perspektiven aufgezeigt.

Nach so langer Zeit könnte auch die Krankenkasse mal auf die Idee kommen, hier eine Überprüfung durchzuführen ...
 

Gris3ld4

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Bei dem Psychiater bin ich schon seit Beginn, also 8 Jahre. In meinem seeeeehr ländlichem Gebiet gibt es nur 2 Praxen. Die andere ist noch schlimmer. Hier ist halt der Vorteil, dass er trotz allem immer auf meiner Seite steht. Ich habe seit 8 Jahren auch eine sehr gute Therapeutin. Da ich ja "nur" alle 3 Monate für ca. 5-10 Min. bei ihm bin, und das eigentlich auch nur, weil ich das für die DRV so wollte (damit die sehen ich bin weiter in Fachärztlicher Behandlung), ist es erträglich. Aus seiner Sicht bin ich austherapiert und eigentlich bräuchte er meinen Platz dringend für andere Patienten. Also am Geld liegts nicht, seine Praxis ist rappelvoll. Mir war/ist wie gesagt das fachärztliche wichtig.

Seit ein paar Jahren mache ich es mit meiner Therapeutin so, dass wir immer direkt im Anschluss zu diesem Termin auch einen haben.
Da bereden wir das ganze dann immer ausführlich. Ihre Meinung dazu ist, dass er mich "testen" will, was bei mir gerade so los ist, das kann man ja auf die begrenzte Zeit auch nur sehr schwer feststellen. Sie sagt auch immer, dass man das natürlich auch angenehmer gestalten könnte, aber ich soll es für mich halt immer nur als Test sehen und auch gerade jetzt als "Gutachter Vorbereitung".

Er hat mir halt zu Beginn schon sehr geholfen, alles auf die Reihe zu kriegen, vor allem auch dass die Krankenkasse die vielen stationären Therapien zahlt. Aber manchmal gehts mit ihm einfach durch. Schlecht geschlafen, selber Probleme, keine Ahnung, ist halt auch "nur" ein Mensch. Zumindest das habe ich in all den langen Therapiejahren lernen können. Aber menschlich gesehen, gerade einem psychisch kranken Menschen gegenüber, natürlich unter aller S..

Und vermutlich liegts auch an meinem Gesamtkrankheitsbild, dass ich immer noch dort bin. Hat viel mit Abhängigkeit zu tun, Angst vor Verlust und einen Hang zur Selbstverletzung, egal welcher Art, ist auch schon immer vorhanden. Aber irgendwann wird auch das mal zu Ende gehen und ich muss da nicht mehr hin. Positiv ist jetzt auch schon mal, dass meine Therapeutin vor kurzem ihre Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin abgeschlossen hat. Somit kann sie jetzt auch alles machen, was ein Arzt macht.
 

saurbier

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Also bei mir wurden die ersten beiden Verlängerungen nach Anfrage eines Befundes seitens meines Hausarztes anstandslos verlängert. Das erste Mal um 3 Jahre und beim zweiten Mal um 2 Jahre.
Allerdings muss ich dazu auch sagen, dass ich bereits seit 1998 eine unbefristete BU-Rente per Gerichtsbeschluss bezog/beziehe, die dann Ende 2012 rückwirkend ab 2011 nach neuester Reha als Arbeitsmarktrente geleistet wird.

Im Sommer 2019 kam dann die DRV auf die Idee, mich von ihrem eigenen Gutachter begutachten zu lassen, weil -
Nach Aktenlage reichen die vorhandenen medizinischen Unterlagen nicht aus, um die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen - und meine neue Hausärztin, die mich als auch meine 30-jährige Krankenakte noch nicht kannte (Praxisübernahme keine 50 m von mir entfernt), sich erst einmal einarbeiten wollte, hingegen die DRV sofort einen Befundbericht verlangte. Wie das ganze Spiel inklusive der Qualität des Gutachters als auch Gutachtens ablief, kann man gerne > hier < nachlesen. Am Ende kam dann jedoch heraus, dass man mir die Arbeitsmarktrente um weitere 3 Jahre verlängerte. Nunmehr im März 2022 erhielt ich binnen vier Wochen meinen neuen Rentenbescheid für das letzte Jahr, bevor ich dann in die Regelaltersrente gehen darf.
Vielleicht hatten die echt immer die Hoffnung bei mir könnte sich doch nochmal was positiv ändern.
Genau das ist der Grund, warum die Rententräger so verfahren wie sie verfahren. Schlicht und einfach darauf hoffen, dass sich etwas Positives am Gesundheitszustand verändert, um die EMR zu beenden.
Andererseits denke ich halt auch man kann ja nicht eine Krankheitsgeschichte von fast 8 Jahren komplett ignorieren.
Doch das machen sie ganz einfach. Siehe z.B. nur bei mir. Ich leide seit 1997 nachweislich an Osteochondrose und diese ist bekanntlich nicht heilbar. Die dabei auftretenden degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule führen unter anderem zu
Spondylarthrosis deformans (knöcherne Verengung der Spinalausgänge, welche die Nervenbahnen reizen bzw. blockieren). Hinzu kommen dann auch noch weitere orthopädische Erkrankungen wie Periathritis in den Schultergelenken und seit 2012 dann auch noch verschlissene Hüftgelenke, infolge dessen ich mich bereits seit 2007 in schmerztherapeutischer Behandlung befinde. All das interessiert den Rententräger mit Nichten, ja nicht einmal das ein Gerichtsgutachter entsprechendes attestiert hat, weshalb die DRV am Ende auch zur BU-Rente verurteilt wurde.
Und was ich so alles gelesen habe entscheidet der SMD der DRV ja auch im Zusammenhang über alles vorliegende.
Genau, der sozialmedizinische Dienst der DRV. Genau jener, welcher je nach Sachbearbeiter und Laune nicht einmal die Ergebnisse der eigenen Reha-Ärzte anerkennt. Z.B. haben mich "5" Reha-Ärzte, darunter auch ein erfahrender Arbeitsmediziner während einer ABE-Maßnahme (Arbeitsbelastungserprobung) hinsichtlich meines Berufes für (seinerzeit) unter 2 Std./tägl. belastbar und für andere Tätigkeiten (heute für den allgemeinen Arbeitsmarkt) zwischen 3 und 6 Std./tägl. beurteilt. Das Ergebnis des SMD - kann vollschichtig arbeiten, weshalb ich im Anschluss fast 5 Jahre um die EMR klagen musste.

Dasselbe geschah dann im Sommer 2019, wo man nach Aktenlage (also wieder der sozialmedizinische Dienst) plötzlich keine EMR mehr bei mir sah. Man bedenke, ich verfüge immerhin über ein Urteil infolge eines Gerichtsgutachtens.

Gehen wir jetzt mal einen Schritt weiter, wie die DRV zugegeben in meinem speziellen Fall verfahren ist. Lt. Gesetz hätte man mir jetzt umgehend die BU-Rente bewilligen müssen, bis ein neues ärztliches Gutachten vorliegt, da meine bisherige Arbeitsmarktrente ja zum Sommer ausgelaufen war. Nur was interessiert sowas die DRV. Erst als ich eine einstweilige Anordnung beim SG einreichte, bewilligte man gut 3 Monate später die alte BU-Rente (jetzt entsprechend der neuen Rechtslage als Teil-EMR ab dem 01.07.2017), Zeit in der ich kein Geld erhielt (Nachzahlung). Der Witz folgt dann schlagartig, denn in der Zwischenzeit war natürlich auch das ärztliche Gutachten fertig und demnach besteht bei mir keine Hoffnung mehr auf eine gesundheitliche Verbesserung, weshalb man mir nun per neuerlichem Bescheid die alte BU-Rente entzog und per weiterem Bescheid die volle EM-Arbeitsmarktrente für weitere drei Jahre bewilligte. Aber so freundlich wie die DRV ja ist, teilte man mir schriftlich mit, dass die Verrechnung der Rentenleistungen leider einige Zeit in Anspruch nimmt.

Der Knaller kommt ja bekanntlich zum Schluss, denn lt. § 302b SGB VI hätte mir die DRV jetzt gar keine weitere (nochmals) befristete Arbeitsmarktrente bewilligen dürfen, da ich in 2017 bereits eine laufende Arbeitsmarktrente erhielt und zudem das 60. Lebensjahr erreicht hatte. Man beachte hierzu einmal § 302b Abs. 3 SGB VI. Das zeigt, wie sich die DRV an Gesetze hält, die nicht zu deren Gunsten sind.
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Genau und ich bin da jetzt mit meinem neuen Bescheid endlich raus.
 

Methe

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Meine Erfahrungen:

1. Mal: 5 Minuten Gespräch - Oberkörper frei machen - Aktenlage -> 3 Jahre unter 3 Stunden
2. Mal: Nach Aktenlage -> Dauerhaft unter 3 Stunden.
3. Mal (auf eigenes Bitten mit Wunsch auf Arbeitsfähigkeitschreibung) -> 25 Minuten Gespräch -> arbeitsfähig geschrieben
4. Mal (nach Nichtanerkennung des Gesundheitsamtgutachtens seitens der DRV, selbes Ziel) - > 5 Stunden Gespräch -> 2 Jahre 3-6 Stunden

Zusammenfassung: Verrentet geht ganz schnell und einfach, entrentet zu werden dagegen ganz ganz schwer.
 

grün_fink

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Ich wurde seinerzeit von Gutachter zu Gutachter geschickt, in ein Pingpong zwischen DRV und JC bzw. deren Gutachter.
Bei mir ging es eigentlich nur um psychische Krankheiten, dabei nicht um die schlimmsten, dafür sehr hartnäckig.
Vor gut 10 Jahren wurde ich infolge eines Aufenthalts in der psychosomatischen Klinik befristet voll erwerbsgemindert nach Aktenlage begutachtet. 2 oder 3 Jahre später wurde ich einfach so nach Aktenlage auf Dauer voll erwerbsgemindert berentet.
Meine Krankheitsgeschichte ging da schon mehrere Jahrzehnte, vielleicht knapp 30 Jahre, davon gut 15 Jahre in Behandlung. Nachgefragt hat bis jetzt noch keiner.
 

franzi

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@Methe: Das lässt die Vermutung zu, dass es doch eine Dunkelziffer an Betroffenen geben könnte, die sich gesundheitlich besser fühlen und sich dann wohl gut überlegen, ob sie den Weg raus aus der Rente auf sich nehmen wollen. Weil das ist ja auch wieder anstrengend, nervenaufreibend etc.

Im Kern geht es wohl auch um die Glaubwürdigkeit des Patienten und um die medizinische Qualität der Einschätzung der Gutachter.
Bei einer "Spontanheilung" könnte man den Patienten als Simulanten hinstellen. Dies hätte zur Folge, dass man ihm unterstellen könnte, dass er über einen längeren Zeitraum zu Unrecht Leistungen oder Rente bezogen hätte. Da kämen dann Rückzahlungsforderungen ins Spiel.
Gleichzeitig würden damit die Entscheidungen der Gutachter in Zweifel gezogen und es könnten ihnen medizinisch-fachliche Fehler oder Ungenauigkeiten vorgeworfen werden, warum sie die Lage des Patienten falsch eingeschätzt hatten.
Des weiteren haben die Jobcenter wenig Interesse, Kunden, die einmal erfolgreich in die Rente oder ans Sozialamt abgeschoben werden konnten, wieder bei sich aufzunehmen, weil sie denen wieder Leistungen und Vermittlung anbieten müssten.
Dann geht es auch noch um das Finanzielle. Ein Genesener muss ja wieder mit geeigneten Maßnahmen gefördert werden. Das kostet alles Geld. Und dann beginnt das Geschiebe zwischen den Kostenträgern JC, KK, DRV usw.

Also gibt es gleich mehrere Gründe, warum man eine Rückkehr aus der Rente so erschweren will, dass es möglichst nicht dazu kommt.
Mittlerweile habe ich auch den Eindruck, dass der Trend in den letzten Jahren in die Richtung geht, dass man Leute, insbesondere Langzeit-Elos, Ü50, mit diversen gesundheitlichen Einschränkungen, versucht, verstärkt in die Rente abzuschieben.
Obwohl man bis 67 arbeiten soll, sind viele schon ab 50 nicht mehr vermittelbar. Und das betrifft auch die Gesunden.

Auch bei den Ärzten habe ich den Eindruck, dass man sich bei Patienten Ü50, mit einer chronischen Vorgeschichte, nicht mehr viel Mühe gibt.
Wenn man also gesundheitlich einen gewissen "Status" erreicht hat, kann man ganz schnell in einer Stagnation bzw. auf dem Abstellgleis landen, wo sich nicht mehr viel tut.
Entweder landet man im Dauer-ALG II-Bezug oder in der Dauer-Verrentung.
Da freut sich keiner über einen plötzlich Genesenen ...
 

deori1

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Entweder landet man im Dauer-ALG II-Bezug
Das könnte ich mir auch vorstellen,ist am einfachsten
oder in der Dauer-Verrentung.
Das glaube ich weniger,die Hürden sind heute schon so hoch angesetzt(EMR) ,das es schwierig ist ,trotz Krankheiten.Ich kann mir vorstellen wenn die DRV sieht dass die Zeiten nicht erfüllt sind die Hürden eventuell nicht so hoch(Grusi),sie müssen ja dann nicht zahlen..
EMR hat halt den Vorteil dass nix angerechnet wird,also egal ob man überspitzt gesagt 10 Häuser hat,der Partner 10.000 € verdient man kann alles behalten,ist wie ein normales Gehalt.
 

franzi

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@deori1: Die Rente kann jedoch wegfallen, insbesondere wenn man eigenes Einkommen erzielt, dass über den Freibetrag hinausgeht.
 

saurbier

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Die Rente kann jedoch wegfallen, insbesondere wenn man eigenes Einkommen erzielt, dass über den Freibetrag hinausgeht.
????
Zusammenfassung: Verrentet geht ganz schnell und einfach, entrentet zu werden dagegen ganz ganz schwer.
Das ist doch gelinde gesagt - unsinn -.

Sicher man sollte sich solch einen Schritt mehr als gründlich überlegen, denn wenn die EMR einmal weg ist, dürfte der Weg in eine notwendige Neue sicherlich weit schwerer werden, heißt die DRV dürfte da noch genauer hinschauen.

Allerdings wer aus einer vollen EMR oder auch Teil-EMR wieder arbeiten will, der braucht lediglich die Arbeit aufzunehmen. Nichts würde die DRV mehr freuen, als ein EMR der auf seine EMR verzichtet.

Nur hat die DRV hier eine kleine Hürde eingebaut, welche sich Prüfung des zukünftigen Arbeitsplatzes nennt. Wie in jedem Rentenbescheid erwähnt, ist man als EMR verpflichtet je Arbeitsaufnahme zuvor der DRV zu melden. Dies geschieht a) um die erzielten Einkünfte auf die zu leistende EMR hin zu überprüfen, ob nicht ggf. Kürzungen vorzunehmen sind, aber auch b) um die Umsetzbarkeit der neuen beruflichen Tätigkeit in Abhängigkeit mit den vorliegenden Erkrankungen zu prüfen.

Hierbei sollte eigentlich verständlich sein, dass die DRV rein gar nichts davon hat, wenn jemand selbst meint, er könne die Arbeit xy wieder aufnehmen, wenngleich dies sein Gesundheitszustand auf Dauer absehbar gar nicht zulässt. Derartige Fehleinschätzungen kommen leider oft genug vor, häufiger allerdings, wenn es um den Weg in eine EMR geht, als raus. Das mag ggf. auch manch finanziellen Situation geschuldet sein, in welche man als EMR durchaus geraten kann.

Bei mir zumindest hat die DRV damals keinen Ärger gemacht, als ich mir eine Arbeitsstelle gesucht und dieser über Jahre nachgegangen bin. Da schaute man sich den Arbeitsplatz an, machte dem Arbeitgeber gewisse Arbeitsplatzvorgaben (verlangte zusätzlich Erholungspausen nach Erfordernis) und prüfte zudem den Arbeitsvertrag und das war's dann auch.
 

franzi

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Interessant. Und was ist dann mit der jährlichen Hinzuverdienstgrenze bei der Rente?

Kann mir gut vorstellen, dass manche aus Geldnot sich dazu zwingen, wieder arbeiten zu gehen, obwohl das für ihre Gesundheit nicht förderlich ist und sie sich damit langfristig gesehen keinen Gefallen tun ...

Ja, wenn man dann später vielleicht - wegen einer anderen Erkrankung - wieder eine Rente braucht, wird die nochmalige Bewilligung sicher schwieriger sein.
 

HannaX

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Ja, wenn man dann später vielleicht - wegen einer anderen Erkrankung - wieder eine Rente braucht, wird die nochmalige Bewilligung sicher schwieriger sein.

Das kommt - wie immer - auf die Erkrankung an.
Ich wollte nach voller EMR wieder durchstarten, was nicht geklappt hat und zur Beantragung und Bewilligung einer Teil-EM führte (ohne Gutachter).
Nach 5 Jahren klappte das mit dem Teilzeitjob nicht mehr und ich habe wieder die volle EMR beantragt und nach 5 Minuten beim Gutachter befristet erhalten. Nachdem mir letztes Jahr der Pflegegrad 3 zuerkannt wurde, habe ich diesen mit der Bitte um Entfristung an die DRV gesandt und seitdem ohne Gutachter die unbefristete EMR.
 

deori1

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Interessant. Und was ist dann mit der jährlichen Hinzuverdienstgrenze bei der Rente?
Das hat ja jeder selbst in der Hand und wird sich ja im Vorfeld informieren,steht glaube ich auch im Rentenbescheid was man darf dazuverdienen darf,und wenn jemand was weiss ich ab 2000€ Rente hat wird er wohl kaum dazuverdienen brauchen.
Wenn man ne hohe Rente hat,und bekommt dann noch Witwenrente die ist bis 800€ frei was drüber geht wird verrechnet,dann wird die Witwenrente geringer,aber die eigene Rente bleibt gleich.

Und zum Thema Begutachtung .

Nach LTA wurde vom GA beim mir teilweise EMR festgestellt.
Abgelehnt
Widerspruch
dann Vergleich TeilEMR rückwirkend ca.3,5 Jahre und dann noch befristet 2 Jahre,also 5,5 Jahre gesamt.
dann Verlängerung innerhalb 6 Wochen durch,TeilEMR unbefristet und Arbeitsmarktrente 3 Jahre befristet.
 

Steinzeit

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hallo,
ich war noch nie bei einem gutachter. nicht als die emr genehmigt wurde, noch nach der 1. und 2. verlängerung der emr. nach der 2. verlängerung, wurde die emr befristet erteilt.
 

franzi

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@Steinzeit: Dann war wohl die Befundlage so eindeutig, dass du keiner Begutachtung bedurftest. Sowas kann es wohl auch geben.
 

Wallo

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Kommt darauf an, was man hat. Bei psychischen Sachen kommt man eher selten so ganz ohne Gutachter in die unbefristete.
 

Wallo

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Ich habe jetzt gelesen, dass die regionalen Rentenversicherungen das mit den Verlängerungen und Begutachtungen durchaus unterschiedlich handhaben. Die DRV Bund richtet sich bei psychiatrischen Erkrankungen maßgeblich nach dem Befund vom Arzt. Wenn der keine Besseru g attestiert, dann gibt es im Allgemeinen keine neue Begutachtung. Wer ist bei der DRV Bund mit einer psychiatrischen Erkrankung und hatte Verlängerungen ?
 

franzi

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Es kommt wohl auch auf die Diagnose an. Ich z. B. habe PTBS und weitere Erkrankungen. Das ist eine langwierige Erkrankung, wo es kaum eine Heilung gibt.
Die Verlängerung erhielt ich ohne Begutachtung.
 

Methe

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. Wer ist bei der DRV Bund mit einer psychiatrischen Erkrankung und hatte Verlängerungen ?
Ich war bei der DRV Bund mit psychiatrischen Krankheitsschlüsseln und hatte zuerst auf 3 Jahre, dann Dauerhaft, nach Aktenlage vollständige Erwerbsminderung bekommen. Es war aber jeweils eine 10-minütige Begutachtung vorgeschaltet, allerdings vom Jobcenter bzw. Sozialamt.
 

franzi

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Was hat das Jobcenter mit der Begutachtung der DRV zu tun?
Und in 10 Minuten, was will man da begutachten?
War das ein Arzt?
 
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