Also bei mir wurden die ersten beiden Verlängerungen nach Anfrage eines Befundes seitens meines Hausarztes anstandslos verlängert. Das erste Mal um 3 Jahre und beim zweiten Mal um 2 Jahre.
Allerdings muss ich dazu auch sagen, dass ich bereits seit 1998 eine unbefristete BU-Rente per Gerichtsbeschluss bezog/beziehe, die dann Ende 2012 rückwirkend ab 2011 nach neuester Reha als Arbeitsmarktrente geleistet wird.
Im Sommer 2019 kam dann die
DRV auf die Idee, mich von ihrem eigenen Gutachter begutachten zu lassen, weil -
Nach Aktenlage reichen die vorhandenen medizinischen Unterlagen nicht aus, um die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen - und meine neue Hausärztin, die mich als auch meine 30-jährige Krankenakte noch nicht kannte (Praxisübernahme keine 50 m von mir entfernt), sich erst einmal einarbeiten wollte, hingegen die
DRV sofort einen Befundbericht verlangte. Wie das ganze Spiel inklusive der Qualität des Gutachters als auch Gutachtens ablief, kann man gerne
> hier < nachlesen. Am Ende kam dann jedoch heraus, dass man mir die Arbeitsmarktrente um weitere 3 Jahre verlängerte. Nunmehr im März 2022 erhielt ich binnen vier Wochen meinen neuen Rentenbescheid für das letzte Jahr, bevor ich dann in die Regelaltersrente gehen darf.
Vielleicht hatten die echt immer die Hoffnung bei mir könnte sich doch nochmal was positiv ändern.
Genau das ist der Grund, warum die Rententräger so verfahren wie sie verfahren. Schlicht und einfach darauf hoffen, dass sich etwas Positives am Gesundheitszustand verändert, um die EMR zu beenden.
Andererseits denke ich halt auch man kann ja nicht eine Krankheitsgeschichte von fast 8 Jahren komplett ignorieren.
Doch das machen sie ganz einfach. Siehe z.B. nur bei mir. Ich leide seit 1997 nachweislich an Osteochondrose und diese ist bekanntlich nicht heilbar. Die dabei auftretenden degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule führen unter anderem zu
Spondylarthrosis deformans (knöcherne Verengung der Spinalausgänge, welche die Nervenbahnen reizen bzw. blockieren). Hinzu kommen dann auch noch weitere orthopädische Erkrankungen wie Periathritis in den Schultergelenken und seit 2012 dann auch noch verschlissene Hüftgelenke, infolge dessen ich mich bereits seit 2007 in schmerztherapeutischer Behandlung befinde. All das interessiert den Rententräger mit Nichten, ja nicht einmal das ein Gerichtsgutachter entsprechendes attestiert hat, weshalb die
DRV am Ende auch zur BU-Rente verurteilt wurde.
Und was ich so alles gelesen habe entscheidet der SMD der DRV ja auch im Zusammenhang über alles vorliegende.
Genau, der sozialmedizinische Dienst der
DRV. Genau jener, welcher je nach Sachbearbeiter und Laune nicht einmal die Ergebnisse der eigenen Reha-Ärzte anerkennt. Z.B. haben mich "5" Reha-Ärzte, darunter auch ein erfahrender Arbeitsmediziner während einer ABE-Maßnahme (Arbeitsbelastungserprobung) hinsichtlich meines Berufes für (seinerzeit) unter 2 Std./tägl. belastbar und für andere Tätigkeiten (heute für den allgemeinen Arbeitsmarkt) zwischen 3 und 6 Std./tägl. beurteilt. Das Ergebnis des SMD - kann vollschichtig arbeiten, weshalb ich im Anschluss fast 5 Jahre um die EMR klagen musste.
Dasselbe geschah dann im Sommer 2019, wo man nach Aktenlage (also wieder der sozialmedizinische Dienst) plötzlich keine EMR mehr bei mir sah. Man bedenke, ich verfüge immerhin über ein Urteil infolge eines Gerichtsgutachtens.
Gehen wir jetzt mal einen Schritt weiter, wie die
DRV zugegeben in meinem speziellen Fall verfahren ist. Lt. Gesetz hätte man mir jetzt umgehend die BU-Rente bewilligen müssen, bis ein neues ärztliches Gutachten vorliegt, da meine bisherige Arbeitsmarktrente ja zum Sommer ausgelaufen war. Nur was interessiert sowas die
DRV. Erst als ich eine einstweilige Anordnung beim
SG einreichte, bewilligte man gut 3 Monate später die alte BU-Rente (jetzt entsprechend der neuen Rechtslage als Teil-EMR ab dem 01.07.2017), Zeit in der ich kein Geld erhielt (Nachzahlung). Der Witz folgt dann schlagartig, denn in der Zwischenzeit war natürlich auch das ärztliche Gutachten fertig und demnach besteht bei mir keine Hoffnung mehr auf eine gesundheitliche Verbesserung, weshalb man mir nun per neuerlichem Bescheid die alte BU-Rente entzog und per weiterem Bescheid die volle EM-Arbeitsmarktrente für weitere drei Jahre bewilligte. Aber so freundlich wie die
DRV ja ist, teilte man mir schriftlich mit, dass die Verrechnung der Rentenleistungen leider einige Zeit in Anspruch nimmt.
Der Knaller kommt ja bekanntlich zum Schluss, denn lt.
§ 302b SGB VI hätte mir die
DRV jetzt gar keine weitere (nochmals) befristete Arbeitsmarktrente bewilligen dürfen, da ich in 2017 bereits eine laufende Arbeitsmarktrente erhielt und zudem das 60. Lebensjahr erreicht hatte. Man beachte hierzu einmal § 302b Abs. 3
SGB VI. Das zeigt, wie sich die
DRV an Gesetze hält, die nicht zu deren Gunsten sind.
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Genau und ich bin da jetzt mit meinem neuen Bescheid endlich raus.