Verstehe ich leider nicht. Steht in deiner EGV, dass Du eine Reha beantragen sollst. Oder erachtet der ärztliche Dienst das für notwendig und du bekamst eine entsprechende Aufforderung. Ansonsten ist so ein Rehaantrag erst mal Dein Bier und geht den JC nichts an. Wenn Du ihm es freiwillig mitteilen willst, reicht eigentlich ein Brief oder ein Fax an die allgemeine Adresse des JCs.
Sollte die Reha bewilligt werden, teilen Dir DRV oder Krankenkasse eigentlich im Anhang des Bewilligungsbescheides mit, wie Du weiter verfahren sollst. Wichtig ist eine bewilligte Reha für den JC ja eigentlich erst dann, wenn die Rehaklinik die Zeiten des Aufenthaltes mitteilt.
Anträge bedeuten ja noch nicht, dass man die beantragte Leistung erhält. Auch die SBs in den JCs wissen, dass sich Krankenkassen und DRV bei Hilfeempfängern zieren, wenn die eine Reha beantragen. Deswegen sehe ich ohne EGV oder Aufforderung zur Antragstellung des JCs nicht ganz ein, warum Du da was vorlegen sollst.
Natürlich ist die Vermittlung im Falle einer Bewilligung eingeschränkt, weil ja zwischen Bewilligung und der tatsächlichen Reha einige Zeit vergeht, in der du nur bedingt vermittelbar bist. Während der Reha bist Du gar nicht vermittelbar. Da der JC aber weiterzahlen muss, ist das eigentlich nur für die Arbeitsvermittlung, nicht aber die Leistungsabteilung wichtig.