Guten Morgen,
seit etwa 2 Jahren bekomme ich ALG2 (vorher ALG1) und bin alleinerziehende Mutter eines 1,5 jähringen Jungen.
Nach reichlicher Überlegung möchte ich mich nun selbständig machen. Nicht hauptberuflich, das ist zeitlich nicht drin.
Ich habe mich für mehrere Teilzeit- bzw. Nebenjobs beworben, möchte meine Selbständigkeit als Nebengewerbe betreiben.
Ich biete Workshops für Kinder im Vorschul- und Schulalter an (aufgrund meines Studiums in Biotechnologie (leider nicht beendet, es fehlen noch 4 Prüfungen) und meiner Ausbildung im naturwissenschaftlichen Bereich) und habe nach einigen Umfragen ein positives Feedback erhalten.
Nun will ich es bald dem Finanzamt melden, sobald das ganze Projekt startet. Ich bin gerade dabei die letzten Anschaffungen zu tätigen und Flyer zu drucken.
Ich informierte mich in Internet und sah, dass es außer ein Kleingewerbe auch Freiberufler gibt und ich versuchte herauszufinden, worunter mein Projekt fällt. Am ehesten in der Beschreibung traf es "Kursleiter" oder "Nachhilfe", da das Nahebringen naturwissenschaftlicher Themen an Kinder irgendwie unter beides fällt.
Und beide Berufe fallen unter die freien Berufe.
Wie das aber so ist, gibt es ja immer hier und da Ausnahmen, Besonderheiten und Regelungen und mir raucht gerade der Kopf.
Die Anmeldung beim FA will ich erst im neuen Jahr tätigen.
Weiß hier vielleicht jemand, ob man als "Workshopanbieterin" auch unter die freien Berufe fällt?
Den Unterschied an sich zu dem Kleingewerbe kenne ich bereits, da hat mir ein Forenmitglied eine gute Erklärung geliefert
Es geht letztlich nur noch darum, worunter ich falle.
Lieben Dank schon mal für die Antworten.
Gruß
Lilli
seit etwa 2 Jahren bekomme ich ALG2 (vorher ALG1) und bin alleinerziehende Mutter eines 1,5 jähringen Jungen.
Nach reichlicher Überlegung möchte ich mich nun selbständig machen. Nicht hauptberuflich, das ist zeitlich nicht drin.
Ich habe mich für mehrere Teilzeit- bzw. Nebenjobs beworben, möchte meine Selbständigkeit als Nebengewerbe betreiben.
Ich biete Workshops für Kinder im Vorschul- und Schulalter an (aufgrund meines Studiums in Biotechnologie (leider nicht beendet, es fehlen noch 4 Prüfungen) und meiner Ausbildung im naturwissenschaftlichen Bereich) und habe nach einigen Umfragen ein positives Feedback erhalten.
Nun will ich es bald dem Finanzamt melden, sobald das ganze Projekt startet. Ich bin gerade dabei die letzten Anschaffungen zu tätigen und Flyer zu drucken.
Ich informierte mich in Internet und sah, dass es außer ein Kleingewerbe auch Freiberufler gibt und ich versuchte herauszufinden, worunter mein Projekt fällt. Am ehesten in der Beschreibung traf es "Kursleiter" oder "Nachhilfe", da das Nahebringen naturwissenschaftlicher Themen an Kinder irgendwie unter beides fällt.
Und beide Berufe fallen unter die freien Berufe.
Wie das aber so ist, gibt es ja immer hier und da Ausnahmen, Besonderheiten und Regelungen und mir raucht gerade der Kopf.
Die Anmeldung beim FA will ich erst im neuen Jahr tätigen.
Weiß hier vielleicht jemand, ob man als "Workshopanbieterin" auch unter die freien Berufe fällt?
Den Unterschied an sich zu dem Kleingewerbe kenne ich bereits, da hat mir ein Forenmitglied eine gute Erklärung geliefert
Es geht letztlich nur noch darum, worunter ich falle.
Lieben Dank schon mal für die Antworten.
Gruß
Lilli