Hallo ilseee
woran merkt man es? Habe meine Sachbearbeiterin nur kurz bisher 2 mal getroffen.
Von der Häufigkeit der Einladungen ist das eher nicht abhängig, die meisten VV kommen sowieso per Post (wenn überhaupt welche kommen), hast du eine Eingliederungs-Vereinbarung (EGV) unterschrieben ?
Woran erkenn ich die Obligation des Vorschlags?
Daran, dass genau drauf steht was passiert wenn du dich
NICHT bewerben solltest, dass nennt man Rechts-Folgen-Belehrung (RFB), befinden sich normal mit auf dem Vermittlungsvorschlag (bitte auch die Rückseite beachten), gibt es
KEINE RFB, dann ist es eine reine Stellen-Information und man braucht sich nicht bewerben wenn die Stelle nicht interessant / passend genug ist.
Ich bekomme sowohl per Post als auch per Mail die Vorschläge?
Per Mail gibt es
KEINE RFB, denn Mail-Verkehr muss man gar nicht erlauben ... das sind also nur "unverbindliche Stellen-Angebote" aus der JobBörse ... du bist nicht mal verpflichtet deinen (privaten) PC dafür einzuschalten und überhaupt Mails (von der AfA) zu lesen ...
Gibt es chrackteristikum?
Ja, die RFB machen den Unterschied und zudem muss ein VV dann auch noch zumutbar sein nach § 140 SGB III
(1) Einer arbeitslosen Person sind alle ihrer Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen. (2) Aus allgemeinen
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Was dazu nicht passen wird (z.B. vom letzten Einkommen her) kann als "unzumutbar nach § 140 SGB III" abgelehnt werden.
Da bleibt meist nicht viel übrig von den zugeschickten VV wo man sich wirklich bewerben müsste ...
Gibt es auch Sanktionen wenn man VV ohne Pflicht ablehnt?
Keine RFB = KEINE Rechtsfolgen, im SGB III gibt es keine "Sanktionen" da wird das Geld bei einer Sperre nach § 159 SGB III gleich komplett eingestellt
(1) Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn 1. die oder der
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Davor muss eine "Anhörung" (§ 24 SGB X) erfolgen wo du dich dazu äußern kannst warum du dich nicht beworben hast ...
Erst wenn es soweit ist gehört deine Frage in den entsprechenden Forenbereich ...
Was tun bei VV die nicht Qualifikationen entsprechen? Beispiel: Ich bin schlosser und bekomme Vorschlag eines artverwandten Berufs. Die Firmen wollen jedoch ausdrücklich einen artverwandten Schlosser aber keinen Schlosser?
Kommt auf die weiteren Kriterien des § 140 SGB III an, du hast keinen Anspruch nur als Schlosser vermittelt zu werden, wenn es ähnliche (dir zumutbare) Tätigkeiten gibt und der Lohn stimmen würde.
Was tun, wenn mir Sachbearbeiterin VV von einer Firma ständig schickt, wo ich gerade im Bewerbungsverfahren dort drin bin?
Wenn dort schon eine Bewerbung läuft von dir, dann würde ich ihr das einmalig (nachweislich) genau so auf einer VV-Rückmeldung mitteilen (Beworben am / Entscheidung noch offen) und fertig ... wo ist dein Problem damit ???
Mach dir vorher eine Kopie davon und bewahre die gut auf falls es mal Rückfragen dazu gibt ...
MfG Doppeloma