Wohnungsverlust wegen energetischer Sanierung?

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sgrund

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Hallo,

ich schreibe wegen einer Bekannten, sie bekommt ALG2 und ist alleinerziehend. Sie lebt mit einer 9jährigen Tochter in einer 63qm-Wohnung der Deutsche Wohnen. Das Gebäude wurde energetisch saniert und die Miete erhöht. Das JC zahlt nur die ersten 3 Monate nach der Erhöhung die volle Miete. Sie hat schon sehr viele Wohnungsangebote gefunden, wird aber immer wegen ALG 2 abgelehnt. Sie kann die Mietmehrkosten von 170 Euro nicht selbst tragen. Was passiert wenn sie trotz Bemühungen keine neue Bleibe findet? Sozialwohnungen gibt es hier fast keine mehr. Wo sollen all die Leute hin die davon getroffen sind? Wie sollten die Bemühungen wegen des Nachweises dokumentiert werden? Was sind die Pflichten des JC in einem solchen Fall?
 
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ExUser 2606

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3 Monate sind zu wenig,üblich sind bis zu 6 Monate. Wenn sie nachweisen kann, dass sie erfolglos gesucht hat, dann auch noch länger.
 

Seepferdchen 2010

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@sgrund

Wie sollten die Bemühungen wegen des Nachweises dokumentiert werden?

Auf jeden Fall schriftlich und bei Telefonaten bitte Datum,Uhrzeit und den Namen vom Mitarbeiter.

Und du kannst auch hier noch nachlesen:

https://www.elo-forum.org/aufforder...288-gegenwehr-kostensenkungsaufforderung.html

Auch wichtig bitte deine Bekannte soll einen Antrag auf Wohnungsbeschaffungskosten stellen beim Jobcenter.

Lies bitte dazu § 22 SGB II Abs.:6

(6) 1Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. 3Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden


Sie lebt mit einer 9jährigen Tochter in einer 63qm-Wohnung der Deutsche Wohnen.

Die Tochter ist schulpflichtig, daher meine Frage, wie sieht es ggf. mit der Umschulung aus, besteht da ein Problem?

Was sind die Pflichten des JC in einem solchen Fall?

Sie kann die Mietmehrkosten von 170 Euro nicht selbst tragen.

Diese Erhöhung scheint mir recht hoch, hier meine Frage wie hoch war den die bisherige Miete ohne Heizkosten?

Und wann tritt die Erhöhung in Kraft?

Bitte beantworte mal meine Frage falls möglich.
 

sgrund

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Also die genaue Miethöhe kenne ich nicht, sie liegt aber knapp unter dem Limit was das JC zahlt. Die Mieterhöhung gilt ab 1.4.18.
Wegen der Schule kann sie das Stadtgebiet (26500 E) nicht verlassen. Es ist hier echt quasi unmöglich eine bezahlbare Wohnung zu finden. Durch die anerkannten Asylanten ist der Wohnungsmarkt noch angespannter geworden. Ich denke das gilt für alle Orte in Ballungsräumen, wobei Bingen am äussersten Rand des Rhein-Main-Einzugsgebietes liegt.
 
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Badener

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Es ist hier echt quasi unmöglich eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Hallo,
und genau das sollte Sie dokumentieren!
Ich habe sämtliche "Wohnungssuchseiten" mit den gesuchten Daten gefüttert (Ort- Umkreis, Miethöhe, qm) hier waren es dann in 2 Jahren 0,00 Wohnungen.
Von den "für ihre Suche gibt es keine Ergebnisse" Seiten habe ich Screenshots gemacht und nach Datum Archiviert.
Zu meinem Glück wurde nach 8 Monaten die Grenze für "angemessene" Wohnungen um über 200 Euro angehoben, so konnte ich in der bisherigen Wohnung bleiben.
LG
 

Seepferdchen 2010

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@sgrund

leider hast du meine Frage nicht beantwortet, liegt deiner Bekannten eine
Kostensenkungsaufforderung vor oder hat sie bisher nur mündlich diese Ankündigung bekommen?

Die Mieterhöhung gilt ab 1.4.18.

Und wann wurde ihr die Mieterhöhungsaufforderung zugestellt?

Hierzu sollte man sich auch folgende Hinweise mal in ruhe durchlesen:

Mieterhohung nach SS 559 BGB: Modernisierung - Mietrecht.org

Wegen der Schule kann sie das Stadtgebiet (26500 E) nicht verlassen.

Was bitte meinst du mit "26500 E"?

Hier mal ein Urteil bzw. warum ich die Frage nach dem schulpflichtigen Kind gestellt habe:

Ein Schulwechsel rechtfertigt für die Bedarfsgemeinschaft mit schulpflichtigen Kind die weitere Übernahme der unangemessenen KdU durch den Grundsicherungsträger nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II über den 6 Monatszeitraum hinaus, wenn der Umzug für die Alleinerziehende mit Kind subjektiv unzumutbar ist und eine besondere Härte darstellt ( BSG , Urteil vom 19.02.2009 – B 4 AS 30/08 R ).
Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 04.04.2014 - S 22 AS 127/13

Quelle:
Tacheles Forum: nicht so schnell- BSG, Urt. B 4 AS 30/08 R,B 14 AS 13/12 R

Deine Bekannte sollte auf jeden Fall prüfen lassen ob diese Mieterhöhung in dieser Höhe bzw. in den einzelnen Ausführungen von den Gewerken/Handwerkersfirmen wirklich zur Umlage für den jeweiligen Mieter gehören.Hinweise dazu
findest du auch in dem o.g.Link.

Also wie schon erwähnt, die Wohnungssuche gut schriftlich festhalten.
 

sgrund

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Kleines Infoupdate:

Zugestellt wurde die Mieterhöhung Ende September schriftlich, Erhöhung erfolgt ab 1.12.17. Das JC zahlt bis 1.4.18 laut dessen Schreiben vom Oktober 2017. Die Miete mit Heizkosten beträgt jetzt 546 ab 1.12. 712 Euro. Damit ist die Wohnung 196 Euro nach der Erhöhung zu teuer, ab 1.4.18 aufgrund einer Mietspiegelanspassing noch etwa 135 Euro zu teuer.
 

Seepferdchen 2010

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@sgrund

nun ich und andere haben dir so einige Hinweise gegeben, hier muß sich deine Bekannte mal durchlesen wie den Link zur Kostensenkungsaufforderung und natürlich auch den Link zur Mieterhöhung.

Wichtig wie bereits mehrmals erwähnt alles schriftlich festhalten was die Wohnungssuche angeht.

Und hier noch ein Urteil für dich:

3.6 Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2014 - L 12 AS 5254/13 ER -B

Begehrt der Empfänger von Grundsicherungsleistungen die Übernahme unangemessener Unterkunftskosten über den Sechsmonatseitraum hinaus, so liegt es an ihm, die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen darzulegen.

Leitsätze (Autor)
Wenn der Hilfebedürftige aufgrund eigener ausreichender Suchbemühungen den Nachweis geführt hat, dass es zu dem abstrakt angemessenen Mietzins im konkreten zeitlichen und räumlichen Rahmen keine Wohnungen anzumieten gibt, muss der Grundsicherungsträger, konkret angemessenen Wohnraum nachzuweisen.

Quelle: L 12 AS 5254/13 ER-B · LSG BWB · Beschluss vom 05.03.2014 · ensitive=

Quelle:
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 32/2014 - Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO-Forum)

Und hier noch eine Checkliste zur Mieterhöhung:

Mieterhohung prufen: Checkliste fur Mieter zum Uberprufen einer Mieterhohung

Ich weiß viel zum lesen, dennoch würde ich alle Seiten beleuchten.
 
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ExitUser

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Kleines Infoupdate:

Zugestellt wurde die Mieterhöhung Ende September schriftlich, Erhöhung erfolgt ab 1.12.17. Das JC zahlt bis 1.4.18 laut dessen Schreiben vom Oktober 2017. Die Miete mit Heizkosten beträgt jetzt 546 ab 1.12. 712 Euro. Damit ist die Wohnung 196 Euro nach der Erhöhung zu teuer, ab 1.4.18 aufgrund einer Mietspiegelanspassing noch etwa 135 Euro zu teuer.

mal eine Frage hat sie denn keinen Widerspruch eingelegt, das hätte sie doch jederzeit auch machen Können. Hatte mein Vermieter Anfang des letzten Jahres auch versucht, meinen Anwalt informiert und Widerspruch eingelegt, weil hier auch nix weiter gemacht wurde bei mir und durch die ganzen Umstände und durch Fehler in seinem Schreiben hatte die Mieterhöhung keinen Erfolg gehabt.
 

Kirno

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Hallo,

ich schreibe wegen einer Bekannten, sie bekommt ALG2 und ist alleinerziehend. Sie lebt mit einer 9jährigen Tochter in einer 63qm-Wohnung der Deutsche Wohnen.

Ich glaube dass man für so einen Fall dann schon noch eine Sozialwohnung auftreiben kann. Gibts mittlerweile Neuigkeiten von diesem Fall?
 
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