silvermoon
Priv. Nutzer*in
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Hallo,
da es in unserem Mehrfamilienhaus (in dem wir wohnen) seit Monaten durch neue Mieter (direkt über uns) fast täglich zu erheblichen Lärmbelästigungen durch Parties kommt, sind wir nun seit Juni schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Beide machen wir je ein Fernstudium, welches vom Jobcenter finanziert wird. Der Gang zum Mieterbund nebst dortigem Anwalt hat leider keinen Erfolg gebracht und ich selbst bin mittlerweile durch diesen mutwilligen Terror auch schon in ärztlicher Behandlung.
Bisher sind wir bei unserer Suche letztendlich immer dann gescheitert, wenn es an die Frage ging, wo wir arbeiten. Sprich: Unsere Ehrlichkeit wurde uns zum Verhängnis, wir waren den Vermietern zwar sympathisch, aber Arbeitslose wollte man nicht!
Die jetzige Wohnung ist 68 m² groß und hat 3 ZKB. Heizkostenrechnisch haben wir jedes Jahr (4 Jahre lang) stets an die 300€ zurückerhalten, welche wir auch immer ans Jobcenter zurückgezahlt haben. Probleme mit Nachzahlungen gab es bei uns daher nie.
Da die Kaltmiete in der Noch-Wohnung höher ist als das, was wir vom Jobcenter monatlich an Kaltpreis erhalten, haben wir bisher den Rest stets von unserer Regelleistung bezahlt.
Jetzt haben wir endlich eine Wohnung gefunden, wo der Vermieter kein Problem mit unserer Arbeitslosigkeit hat. Sie hat 2,5 ZKB (also eigentlich sind es nur 2 ZKB, denn das "halbe Zimmer" ist die Diele), aber sie ist 100 m² groß und die Kaltmiete ist eben auch höher als das was wir vom Amt bekommen.
Ich war vorgestern zum allgemeinen 3-monatigen Gespräch bei meinem Sachbearbeiter und wir haben über unsere jetzige Wohnsituation gesprochen. Er hat in meinen Daten und auch in der Eingliederungsvereinbarung vermerkt, dass ich mir eine neue Wohnung suchen soll. Zum Einen wegen meiner Gesundheit und zum Anderen auch damit mein Fernstudium (was vom Jobcenter finanziert wird) nicht weiterhin darunter leidet.
Nun zu meiner Frage:
Die neue Wohnung hat im Gegensatz zur Jetzigen "nur" 2 ZKB, aber die Größe weicht eben noch mehr als bisher von den "erlaubten" 60 m² ab. Bisher haben wir hier ja 68 m², da gab es auch nie Probleme mit dem Jobcenter, auch nicht hinsichtlich der höheren Kaltmiete, als die die das Jobcenter übernimmt.
Wir wollen den Umzug nicht bezahlt haben, sondern einfach nur noch hier raus. Kann das Jobcenter uns nun die Mietzahlungen komplett einstellen, auch wenn wir wie bisher die höhere Kaltmiete selbst zahlen? Wie gesagt, wir hatten Heizkostentechnisch NIE Nachzahlungen, lebten immer sparsam und haben Alles dem Jobcenter zurückgezahlt. Ich sehe auch keine Probleme darin, dass sich das bei 100 m² ändert, denn die neue Wohnung wäre allein schon von der Wärmedämmung besser als die Jetzige. Auch hat sie 1 Zimmer weniger als bisher.
Nun endlich - nach vielen Monaten - haben wir evtl. Aussicht auf eine andere Wohnung und es wäre einfach furchtbar, wenn es nun am Jobcenter scheitern würde.
da es in unserem Mehrfamilienhaus (in dem wir wohnen) seit Monaten durch neue Mieter (direkt über uns) fast täglich zu erheblichen Lärmbelästigungen durch Parties kommt, sind wir nun seit Juni schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Beide machen wir je ein Fernstudium, welches vom Jobcenter finanziert wird. Der Gang zum Mieterbund nebst dortigem Anwalt hat leider keinen Erfolg gebracht und ich selbst bin mittlerweile durch diesen mutwilligen Terror auch schon in ärztlicher Behandlung.
Bisher sind wir bei unserer Suche letztendlich immer dann gescheitert, wenn es an die Frage ging, wo wir arbeiten. Sprich: Unsere Ehrlichkeit wurde uns zum Verhängnis, wir waren den Vermietern zwar sympathisch, aber Arbeitslose wollte man nicht!
Die jetzige Wohnung ist 68 m² groß und hat 3 ZKB. Heizkostenrechnisch haben wir jedes Jahr (4 Jahre lang) stets an die 300€ zurückerhalten, welche wir auch immer ans Jobcenter zurückgezahlt haben. Probleme mit Nachzahlungen gab es bei uns daher nie.
Da die Kaltmiete in der Noch-Wohnung höher ist als das, was wir vom Jobcenter monatlich an Kaltpreis erhalten, haben wir bisher den Rest stets von unserer Regelleistung bezahlt.
Jetzt haben wir endlich eine Wohnung gefunden, wo der Vermieter kein Problem mit unserer Arbeitslosigkeit hat. Sie hat 2,5 ZKB (also eigentlich sind es nur 2 ZKB, denn das "halbe Zimmer" ist die Diele), aber sie ist 100 m² groß und die Kaltmiete ist eben auch höher als das was wir vom Amt bekommen.
Ich war vorgestern zum allgemeinen 3-monatigen Gespräch bei meinem Sachbearbeiter und wir haben über unsere jetzige Wohnsituation gesprochen. Er hat in meinen Daten und auch in der Eingliederungsvereinbarung vermerkt, dass ich mir eine neue Wohnung suchen soll. Zum Einen wegen meiner Gesundheit und zum Anderen auch damit mein Fernstudium (was vom Jobcenter finanziert wird) nicht weiterhin darunter leidet.
Nun zu meiner Frage:
Die neue Wohnung hat im Gegensatz zur Jetzigen "nur" 2 ZKB, aber die Größe weicht eben noch mehr als bisher von den "erlaubten" 60 m² ab. Bisher haben wir hier ja 68 m², da gab es auch nie Probleme mit dem Jobcenter, auch nicht hinsichtlich der höheren Kaltmiete, als die die das Jobcenter übernimmt.
Wir wollen den Umzug nicht bezahlt haben, sondern einfach nur noch hier raus. Kann das Jobcenter uns nun die Mietzahlungen komplett einstellen, auch wenn wir wie bisher die höhere Kaltmiete selbst zahlen? Wie gesagt, wir hatten Heizkostentechnisch NIE Nachzahlungen, lebten immer sparsam und haben Alles dem Jobcenter zurückgezahlt. Ich sehe auch keine Probleme darin, dass sich das bei 100 m² ändert, denn die neue Wohnung wäre allein schon von der Wärmedämmung besser als die Jetzige. Auch hat sie 1 Zimmer weniger als bisher.
Nun endlich - nach vielen Monaten - haben wir evtl. Aussicht auf eine andere Wohnung und es wäre einfach furchtbar, wenn es nun am Jobcenter scheitern würde.