Guten Tag,
ich habe für die Wohnung, in der ich bisher zur Miete gewoht habe, ein Wohnungsrecht vom Eigentümer erhalten.
Bis zum Tod des Eigentümers habe ich allerdings eine Nutzungsentschädigung sowie eine Pauschale für Nebenkosten zu zahlen.
Nach dem Tod des Eigentümers fällt die Zahlung der Nutzungsentschädigung weg.
Die bisherigen Mietzahlung inkl. NK sind genau gleich den nun zu zahlenden Beträgen bis zum Tod des Eigentümers.
Ich nehme an, dass ich dieses Wohnrecht dem Amt mitteilen muss. Welche Unterlagen muss ich dem Amt vorlegen?
Reicht da die Urkunde vom Notar über das Wohnungsrecht, oder wollen die weitere Unterlagen einsehen?
Danke euch
ich habe für die Wohnung, in der ich bisher zur Miete gewoht habe, ein Wohnungsrecht vom Eigentümer erhalten.
Bis zum Tod des Eigentümers habe ich allerdings eine Nutzungsentschädigung sowie eine Pauschale für Nebenkosten zu zahlen.
Nach dem Tod des Eigentümers fällt die Zahlung der Nutzungsentschädigung weg.
Die bisherigen Mietzahlung inkl. NK sind genau gleich den nun zu zahlenden Beträgen bis zum Tod des Eigentümers.
Ich nehme an, dass ich dieses Wohnrecht dem Amt mitteilen muss. Welche Unterlagen muss ich dem Amt vorlegen?
Reicht da die Urkunde vom Notar über das Wohnungsrecht, oder wollen die weitere Unterlagen einsehen?
Danke euch