Abend,
Ich habe eine Eigenbedarfskündigung von meinen Vermieter erhalten welcher gerne möchte das ich bis zum 01.11.18 aus der Wohnung bin damit der Sohn einziehen kann.
Ich finde momentan aber keine passende Wohnung entweder sind diese zu Groß so dass die Kosten nicht im Rahmen liegen oder es läuft bei der Wohnungsbesichtigung etwa so ab dass man als ALG empfänger gleich mit den Worten abgespeisst wird das sich der Vermieter eher jemand vorstellt der einer geregelten Arbeit nachgeht... (Ich frage mich echt warum kunden vom Jobcenter so ungern gesehen sind wenns probleme gibt kann das Jobcenter doch auch die miete direkt am vermieter überweissen)
Das Jobcenter bittet mich um ein neuen Mietvertrag welchen ich natürlich ohne neue Wohnung nicht vorlegen kann und hat somit meine leistungen schonmal zum 01.11.18 um die kosten der Miete gekürzt.
Die ganze situation belasstet mich und ich hab Angst auf der Straße zu enden.
Als Notlösung könnte ich vielleicht bei mein Vater einziehen bis ich eine passende Wohnung gefunden habe dieses müsste ich aber erst mit ihm klären.
Die Wohnung von mein Vater hat über 100qm in welcher 2 kleine zimmer Leerstehen, würde das Jobcenter ohne Probleme zu machen einen untermietvertrag aktzeptieren der erstmal auf 1 Jahr befrisstet ist mit der Option jederzeit in eine andere passende Wohnung zu ziehen? Es soll ja wenn überhaupt nur eine Übergangslösung sein.
Bad sowie Küche müsste ich mit benutzen. Ein Kühlschrank hab ich ja sowieso also Lebensmittel wären auch getrennt hab gelesen dass dieses Wichtig ist Wegen Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft.
Ich habe eine Eigenbedarfskündigung von meinen Vermieter erhalten welcher gerne möchte das ich bis zum 01.11.18 aus der Wohnung bin damit der Sohn einziehen kann.
Ich finde momentan aber keine passende Wohnung entweder sind diese zu Groß so dass die Kosten nicht im Rahmen liegen oder es läuft bei der Wohnungsbesichtigung etwa so ab dass man als ALG empfänger gleich mit den Worten abgespeisst wird das sich der Vermieter eher jemand vorstellt der einer geregelten Arbeit nachgeht... (Ich frage mich echt warum kunden vom Jobcenter so ungern gesehen sind wenns probleme gibt kann das Jobcenter doch auch die miete direkt am vermieter überweissen)
Das Jobcenter bittet mich um ein neuen Mietvertrag welchen ich natürlich ohne neue Wohnung nicht vorlegen kann und hat somit meine leistungen schonmal zum 01.11.18 um die kosten der Miete gekürzt.
Die ganze situation belasstet mich und ich hab Angst auf der Straße zu enden.
Als Notlösung könnte ich vielleicht bei mein Vater einziehen bis ich eine passende Wohnung gefunden habe dieses müsste ich aber erst mit ihm klären.
Die Wohnung von mein Vater hat über 100qm in welcher 2 kleine zimmer Leerstehen, würde das Jobcenter ohne Probleme zu machen einen untermietvertrag aktzeptieren der erstmal auf 1 Jahr befrisstet ist mit der Option jederzeit in eine andere passende Wohnung zu ziehen? Es soll ja wenn überhaupt nur eine Übergangslösung sein.
Bad sowie Küche müsste ich mit benutzen. Ein Kühlschrank hab ich ja sowieso also Lebensmittel wären auch getrennt hab gelesen dass dieses Wichtig ist Wegen Bedarfsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft.