Hallo Zusammen,
leider hab ich nur eine passende Stelle im Merkblatt des Evan. Zentrums gefunden welches hier im Forum angeboten wird.
( Laufende Leistungen des Arbeitslosengeldes II für Mietwohnungen )
Folgende Aussagen in der PDF interessieren mich in meinem Fall am meisten.
"Die Wohnraumgröße ist kein Angemessenheits-
kriterium. Eine Wohnung gilt ungeachtet der Größe
und des Quadratmeter-preises als angemessen,
solange nicht der maßgebende Höchstbetrag für die
Grundmiete überschritten wird." (S.26)
"Der allein stehende Arbeitslose N. wohnt in
einer 60qm großen Wohnung. Die Miete
beträgt – ohne Heizkosten – 267,60 Euro;
Quadratmeterpreis 4,46 Euro.
Der nach dem Mietspiegel festgesetzte an-
gemessene Quadratmeter für seine
Wohnung beträgt 5,97 Euro.
Obwohl die Wohnung von N. größer ist, ist
seine Wohnung von den Kosten her
angemessen. Die Miete von 272,40 Euro
übersteigt nicht die abstrakte Angemessen-
heitsgrenze von 45 x 5,97 = 268.65 Euro." (S.50)
Nun zu meinem Fall
Ich habe folgende Wohnung über einen guten Bekannten gefunden.
Diese setzt sich aus folgenden Kosten zusammen:
Größe: ca. 62m² (Dachgeschoss)
Kaltmiete: 270,00€ / 4,35€ pro Quadratmeter
Nebenkosten (gesamt): 160,00€
- Garage: 17,90€
- Heizung / Wasser : zu je 50,00€
- der Rest setzt sich aus Müllabfuhr,TV etc zusammen.
Warm: 450,00€
Nach meinem heutigen Besuch meiner örtlichen Arge fragte ich nach den angemessen örtlichen Kosten der Unterkunft.
Auf dem mir ausgehändigten Merkzettel stand nun folgender Inhalt:
" Bedarfsgemeindschaft mit 1 Person - 300,00€ "
Also befindet sich die mir angebotene Wohnung unter den angemessenen Kosten der Unterkunft der ARGE !
Die ARGE Mitarbeiterin war jedoch nicht wirklich begeistert, sagte mir das die Wohnung für eine einzel Person zu groß sei.
Jedoch wurd mir im Vorfeld gesagt dass maßgeblich der Netto-Kaltmieten Preis entscheidend sei.
Sehr wiedersprüchlich das ganze .... :/
Wenn ich mich nun auf die oben genannten Stellen beziehen darf, dürfte mir die ARGE diese Wohnung nicht ablehnen?
Ich hoffe hier kan mir besser weiter geholfen werden als in der ARGE .
Vielen Dank!
leider hab ich nur eine passende Stelle im Merkblatt des Evan. Zentrums gefunden welches hier im Forum angeboten wird.
( Laufende Leistungen des Arbeitslosengeldes II für Mietwohnungen )
Folgende Aussagen in der PDF interessieren mich in meinem Fall am meisten.
"Die Wohnraumgröße ist kein Angemessenheits-
kriterium. Eine Wohnung gilt ungeachtet der Größe
und des Quadratmeter-preises als angemessen,
solange nicht der maßgebende Höchstbetrag für die
Grundmiete überschritten wird." (S.26)
"Der allein stehende Arbeitslose N. wohnt in
einer 60qm großen Wohnung. Die Miete
beträgt – ohne Heizkosten – 267,60 Euro;
Quadratmeterpreis 4,46 Euro.
Der nach dem Mietspiegel festgesetzte an-
gemessene Quadratmeter für seine
Wohnung beträgt 5,97 Euro.
Obwohl die Wohnung von N. größer ist, ist
seine Wohnung von den Kosten her
angemessen. Die Miete von 272,40 Euro
übersteigt nicht die abstrakte Angemessen-
heitsgrenze von 45 x 5,97 = 268.65 Euro." (S.50)
Nun zu meinem Fall
Ich habe folgende Wohnung über einen guten Bekannten gefunden.
Diese setzt sich aus folgenden Kosten zusammen:
Größe: ca. 62m² (Dachgeschoss)
Kaltmiete: 270,00€ / 4,35€ pro Quadratmeter
Nebenkosten (gesamt): 160,00€
- Garage: 17,90€
- Heizung / Wasser : zu je 50,00€
- der Rest setzt sich aus Müllabfuhr,TV etc zusammen.
Warm: 450,00€
Nach meinem heutigen Besuch meiner örtlichen Arge fragte ich nach den angemessen örtlichen Kosten der Unterkunft.
Auf dem mir ausgehändigten Merkzettel stand nun folgender Inhalt:
" Bedarfsgemeindschaft mit 1 Person - 300,00€ "
Also befindet sich die mir angebotene Wohnung unter den angemessenen Kosten der Unterkunft der ARGE !
Die ARGE Mitarbeiterin war jedoch nicht wirklich begeistert, sagte mir das die Wohnung für eine einzel Person zu groß sei.
Jedoch wurd mir im Vorfeld gesagt dass maßgeblich der Netto-Kaltmieten Preis entscheidend sei.
Sehr wiedersprüchlich das ganze .... :/
Wenn ich mich nun auf die oben genannten Stellen beziehen darf, dürfte mir die ARGE diese Wohnung nicht ablehnen?
Ich hoffe hier kan mir besser weiter geholfen werden als in der ARGE .
Vielen Dank!