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Hallo,
wie viele leider erfahren müssen: Wohnraum ist mehr als knapp. Nun habe ich eine Wohnung in Aussicht (noch beziehe ich Alg1 , ab Feb. Hartz4). Die zukünftige Wohnung ab Nov.: 55 qm 490 € kalt.
Mein Kind studiert in einer anderen Stadt und hat dort ein Studentenappartement, war als 2. Wohnsitz bisher weiterhin bei mir gemeldet, da er hier auch noch "zuhause" ist und zu Wochenendbesuchen, etc. heimkommt + ich erhöhter Satz Alg1 .
Die Wohnungsgröße meiner evtl. neuen Wohung von 55 qm übersteigt um 10 qm die mir zustehende Wohnungsgröße als Single. Würden mir etwas mehr qm als die 45 qm zustehen, wenn mein Kind seinen Zweitwohnsitz nach meinem Umzug weiterhin bei mir belässt, da es am Wochenende heim kommt und in den Semesterferien?
Welche Auswirkungen hat es evtl. noch bei meinem Hartz4 Bezug wenn das Kind studiert, eine eigene "Bude" hat, Bafög ergänzend zum Unterhalt des anderen Elternteils bezieht. Kann man mich schon bald zwingen mir eine kleinere, billigere Wohnung zu mieten (die es defakto so gut wie garnicht gibt)?
Kennt sich jemand damit aus, ich habe nirgendwo klare Richtlinien oder sonstiges über diese Konstellation finden können, das hieb- und stichfest wäre. Vielen Dank
wie viele leider erfahren müssen: Wohnraum ist mehr als knapp. Nun habe ich eine Wohnung in Aussicht (noch beziehe ich Alg1 , ab Feb. Hartz4). Die zukünftige Wohnung ab Nov.: 55 qm 490 € kalt.
Mein Kind studiert in einer anderen Stadt und hat dort ein Studentenappartement, war als 2. Wohnsitz bisher weiterhin bei mir gemeldet, da er hier auch noch "zuhause" ist und zu Wochenendbesuchen, etc. heimkommt + ich erhöhter Satz Alg1 .
Die Wohnungsgröße meiner evtl. neuen Wohung von 55 qm übersteigt um 10 qm die mir zustehende Wohnungsgröße als Single. Würden mir etwas mehr qm als die 45 qm zustehen, wenn mein Kind seinen Zweitwohnsitz nach meinem Umzug weiterhin bei mir belässt, da es am Wochenende heim kommt und in den Semesterferien?
Welche Auswirkungen hat es evtl. noch bei meinem Hartz4 Bezug wenn das Kind studiert, eine eigene "Bude" hat, Bafög ergänzend zum Unterhalt des anderen Elternteils bezieht. Kann man mich schon bald zwingen mir eine kleinere, billigere Wohnung zu mieten (die es defakto so gut wie garnicht gibt)?
Kennt sich jemand damit aus, ich habe nirgendwo klare Richtlinien oder sonstiges über diese Konstellation finden können, das hieb- und stichfest wäre. Vielen Dank