Wohnungsgesellschaft schließt Hartz4 Empfänger aus

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Mindfreak11

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Hallo, ich bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Als Hartz4 Empfänger ohnehin schon schwer, eine zu finden, die im Mietübernahme Rahmen liegt. Bei einer größeren Wohnungsgesellschaft habe ich zwei Angebote gefunden, die passen würden.
Beim telefonat sagte man mir aber, dass diese Wohnung (en) nicht für Hartz4 freigegeben sind. Dies war der einzige Grund der Ablehnung und so bekam ich nicht mal einen Besichtigungstermin. Ich bin natürlich nicht erfreut darüber und fühle mich diskriminiert.
Ist die Ablehnungsbegründung rechtens? Das hat zwar nicht direkt etwas mit SGBII Recht zu tun, aber hier weiß bestimmt jemand Rat.
 

Nena

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Nein. Aber das war ja auch nicht schriftlich.
Vielleicht meinten die nur, dass die Wohnung nicht angemessen ist?
 

vidar

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Moin @Mindfreak11,

Die Wohnungsgesellschaften können, aber müssen nicht an alle Personengruppen ihre Wohnungen vermieten. Deshalb erschließt es mir nicht, wie/wovon du hier eine Diskriminierung ableiten möchtest, oder hast du etwa eine schriftliche Absage erhalten, nur weil du H4-Empfänger bist.

Sind denn überhaupt die angebotenen (Sozial) Wohnungen sozial gefördert gewesen, und hättest du zur Anmietung einen Wohnberechtigungsschein vorlegen müssen? Würdest du mit diesem Schein dann auch die Voraussetzen einhalten, um eine Wohnung dort überhaupt anmieten zu dürfen?
 

Katzenstube

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Bei einer Wohnungsgesellschaft (oder ist es eine Baugenossenschaft??? Bei solcher bin ich Mitglied und habe früher eine Wohnung bewohnt, für die ich Anteile erwerben musste.)

Die Problematik könnte sein, dass der soziale Wohnungsbau nichts bietet und wenn entsprechende Erfahrungen mit H4-Empfängern gemacht wurden das auf die Allgemeinheit der H4 bezogen wird.

Ich hatte damals auch eine Sozialempfängerfamilie vom feinsten neben mir, Alkoholiker, Schläge ect. Während mir das egal war, weil ich von morgens bis abends arbeiten war und nachts entsprechend müde, waren die Senioren im Haus (und es waren über die Hälfte Senioren, die auch seit Jahren Mitglied der Genossenschaft waren, dort abstimmen können ect. pp) total genervt und haben alle paar Tage bei der Hausverwaltung angerufen und sich über die Familie beschwert. Die Verwaltung dort muss graue Haare bekommen haben, wenn einer aus dem Haus angerufen hat.

Ob man/frau dagegen angehen kann weiß ich nicht. In meinem Falle war es so dass ich Anteile erworben hatte und dadurch vermutlich langfristig auf eine Wohnungsvergabe hätte pochen können. Da aber bereits im Vorfeld von Wartezeiten gesprochen worden war, könnten die im Falle eines nicht gewünschten Mieters auch sehr lange ausfallen. Je nachdem ob bei Dir eine Baugenossenschaft oder ein anderes System.

Gruß von Katzenstube
 

Mona Lisa

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@ Katzenstube

Ich hatte damals auch eine Sozialempfängerfamilie vom feinsten neben mir, Alkoholiker, Schläge ect.

Nur mal so nebenbei: Alkoholismus zieht sich durch alle Schichten. Mein Vater war Rechtsanwalt und meine Mutter die Frau eines Rechtsanwalts und beide alkoholkrank. Und das ist wie gesagt nicht untypisch.


Mona Lisa
 

Katzenstube

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Natürlich Mona Lisa, wobei sogar die Führungsebene in meinem ehemaligen Industrieunternehmen mehr betroffen war, weil alle guten Abschlüsse alkoholisch gefeiert wurden.

Nur: diese kfm. Ebene ging den Tag durch arbeiten und somit sind eventuelle Mitmieter wenigstens tagsüber von eventuellen Lärmbelästigungen (und im Fall meiner damaligen Nachbarn, war das schon etwas mehr als nur Lärmbelästigung für die Senioren) verschont. Denn die Eltern waren beide nicht berufstätig und die Kinder in den Kindergarten zu bringen war der Familie zu viel Aufwand. Somit schrie der Vater einen großen Anteil seiner Zeit mit den Kindern herum. Ich brauche nicht zu erwähnen, dass diese Wohnungen sehr hellhörig waren und somit auch ein Teil der Schuld den Bauträger trifft.

Gruß von Katzenstube
 

Mindfreak11

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Die Wohnung liegt im Angemessenheitsrahmen der Stadt.
Schriftlich habe ich es natürlich nicht, dass die Wohnung aufgrund dessen nicht vermietet wird. Aber telefonisch sagte man mir das. Meine Schwester hat das Gespräch mitgehört (Lautsprecher war an und der Vermittler wusste dies auch).
Ich finde es schon diskriminierend, wenn man pauschal Personengruppen ausschließt.
 

Katzenstube

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Ja, es ist heftig. Ich hatte die Wohnung meiner Mutter zu vermieten und diese der Stadt angeboten. Ich bat darum, eine alleinstehende Mutter mit Kindern (a) wegen vorhandenem Garten und b) weil die es schwierig haben, dort unterzubringen. Mir wurde klar gesagt, dass die Stadt derzeit für diese Personengruppe nichts tun kann....

Gruß von Katzenstube
 

iSlave

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Es gibt einige objektive Gründe:
- Es fehlt oft das Geld zum Renovieren und Instandhalten der Wohnung (Kleinreparaturen)
- Bei Mietausfällen oder Schäden an der Wohnung kann man bei H4 Empfängern in der Regel nichts pfänden und bleibt auf den Kosten sitzen
- Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass sich die finanzielle Situation in kurzer Zeit deutlich verbessert
- Mieterhöhungen sind nur in sehr engem Rahmen möglich

Vermieter dürfen durchaus ihre Auswahl nach der Zahlungsfähigkeit treffen.
 
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Jetzt wurden hier einige interessante Hinweise rausgeschnitten, schade!

@iSlave

Renovierungskosten gehören zu den KdU

Nochmal mein Verweis auf das AGG

Zulässig ist das nicht und ich würde das nicht auf mir sitzen lassen @Mindfreak11
 

Dark Vampire

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Ist doch nix neues konnte ich mir 2 jahre anhören sowas. Machen kannste da nix.

Bekam sogar öfters zu hören von den Gemeinden dass sie Wohnungen frei haben aber zurückhalten müssen für Flüchtlinge.....ging nicht nur mir so , auch Familien die wegen Eigenbedarf rausmussten. Machen kann man da auch nix.

Die Flüchtlinge können ja nix dafür, nur die da "oben".... nicht dass das wieder in den falschen Hals kommt.
 
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ExitUser

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Ich hätte meine jetztige Sozialwohnung ohne Gehaltsnachweise auch nicht bekommen.

Auch hätte ich mir den Umzug mit Renovierung und Doppelmieten gar nicht leisten können. Das JC hat die Anträge lange hinausgezögert und auch nur teilweise bewilligt.

Die Genossenschaften und Co. freut es. So werden sie ihre Schimmellöcher los, die sonst keiner mehr mieten würde.

@iSlave Von nix kommt nix. Es gibt genug Chaoten, die uns allen das Leben damit schwer machen. Ich würde auch nicht gerne an einige meiner (solventen, berufstätigen) Nachbarn vermieten.

Mit Flüchtlingen habe ich noch nie um eine Wohnung konkurriert. Die sind noch ärmer dran als wir, denke ich. Viele leben unter Bedingungen, die wir nicht akzeptieren würden.

Die wenigen städtischen Wohnungen wurden auch vorher nicht an Alg-II-Bezieher vermietet. Eher an städtische Angestellte, Beamte und ihre Familien.
 

Abobo

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Ein ehemaliger Bekannter von mir dachte um 2008 herum noch, dass er als ALG2 Empfänger besonders gute Karten hätte. "Da das Amt auf jeden Fall zahlt." Dann ist er ein Jahr von Wohnungsbesichtigung zu Wohnungsbesichtigung gegangen, und schlauer geworden. Am Ende hat er eine Mini-Bude im Puffviertel bekommen, wahrscheinlich wohnt er da immer noch.
 

Wirrkopf

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Es gibt einige objektive Gründe:

Naja...

- Es fehlt oft das Geld zum Renovieren und Instandhalten der Wohnung (Kleinreparaturen)

Die Kleinreparatur-Klauseln müssen eh in angemessener Höhe zur Miete stehen...daher ist das relativ.

- Bei Mietausfällen oder Schäden an der Wohnung kann man bei H4 Empfängern in der Regel nichts pfänden und bleibt auf den Kosten sitzen

Da kann ich Dir aus jahrzehnten Berufserfahrung nur sagen, dass die Schäden von Leuten mit anfänglich üppigen Monatseinkommen, Rechtschutzversicherung im Hochpreissegment verheerendere Schäden anrichten können....da kommen dann bis zur Räumung gern mal mittlere 5-stellige Summen zusammen

- Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass sich die finanzielle Situation in kurzer Zeit deutlich verbessert

Jo....aber auch nicht verschlechtert..siehe Punkt davor

- Mieterhöhungen sind nur in sehr engem Rahmen möglich

Mieten im H4 Preisniveau sind i.d.R eh am obersten Mietfeldrand oder sogar schon im Bereich der Ordnungswidrigkeit wenn nicht sogar strafbar. Da geht bei "Raffzähnen" nur noch was mit dem Modernisierungshammer

Vermieter dürfen durchaus ihre Auswahl nach der Zahlungsfähigkeit treffen.

Das ist richtig.....oder aber auch die Mieterstruktur im Hause.

********
Um auf den Threadersteller zu kommen. Es sind nicht zwingend diskriminierende Gründe die zur pauschalen Ablehnung fürhren--auch wenn es immer öfters passiert.
Da den Nachweis zu führen halte ich leider für fast unmöglich.
 

iSlave

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Mieten im H4 Preisniveau sind i.d.R eh am obersten Mietfeldrand oder sogar schon im Bereich der Ordnungswidrigkeit wenn nicht sogar strafbar. Da geht bei "Raffzähnen" nur noch was mit dem Modernisierungshammer

Das mag vielleicht in Städten wie Köln mit Bruttokaltmiete 530€ der Fall sein. In vielen anderen Städten gibt es zu den KdU Wunschmieten kaum Wohnungsangebote.
 
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