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Hallo, ich bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Als Hartz4 Empfänger ohnehin schon schwer, eine zu finden, die im Mietübernahme Rahmen liegt. Bei einer größeren Wohnungsgesellschaft habe ich zwei Angebote gefunden, die passen würden.
Beim telefonat sagte man mir aber, dass diese Wohnung (en) nicht für Hartz4 freigegeben sind. Dies war der einzige Grund der Ablehnung und so bekam ich nicht mal einen Besichtigungstermin. Ich bin natürlich nicht erfreut darüber und fühle mich diskriminiert.
Ist die Ablehnungsbegründung rechtens? Das hat zwar nicht direkt etwas mit SGBII Recht zu tun, aber hier weiß bestimmt jemand Rat.
Beim telefonat sagte man mir aber, dass diese Wohnung (en) nicht für Hartz4 freigegeben sind. Dies war der einzige Grund der Ablehnung und so bekam ich nicht mal einen Besichtigungstermin. Ich bin natürlich nicht erfreut darüber und fühle mich diskriminiert.
Ist die Ablehnungsbegründung rechtens? Das hat zwar nicht direkt etwas mit SGBII Recht zu tun, aber hier weiß bestimmt jemand Rat.