Wohnungsgenehmigung durch welches jobcenter bei übergreifender kommunaler zugehörigkeit?

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esnnonow

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Wenn der Bewilligungsbescheid einmal vorliegt und eine Wohnungssuche stadtgrenzenüberschreitend stattfindet , muss man dann den Bewilligungsvorgang, für die andere Stadt erneut durchlaufen, oder reicht es aus, diesen beim neuen Jobcenter vorzulegen, um die gewünschte Wohnung genehmigen zu lassen?????
 
Irgendwie sind deine Fragen nicht verständlich. Willst du gleichzeitig bei x Jobcentern einen Antrag stellen? Oder worum geht es wirklich?
 
Also, wenn der Bescheid für einen Bereich A vorliegt, die angebotene Wohnung aber an der Stadtgrenze zu A liegt, aber jobcentermässig in einen anderen Zugehörigkeitsbereich B fällt.
Was dann???
Reicht es, den Bewilligungsbescheid von A bei B
einzureichen, oder muss neu beantragt werden?
 
Sind das tatsächlich unterschiedliche Jobcenter oder nur verschiedene Standorte ein und desselben Jobcenters?
 
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