Wenn der Bewilligungsbescheid einmal vorliegt und eine Wohnungssuche stadtgrenzenüberschreitend stattfindet , muss man dann den Bewilligungsvorgang, für die andere Stadt erneut durchlaufen, oder reicht es aus, diesen beim neuen Jobcenter vorzulegen, um die gewünschte Wohnung genehmigen zu lassen?????