Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein triftigen Grund des Umzugs

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HellesSternchen

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Challo liebe Community,

Es ist soweit. Ich ziehe aus. Ich hab' ne Wohnung gefunden die, laut offizeller Seite (dort gibt es eine Tabelle) als Angemessen gilt.

Also sie ist vom Preis und von den Quadratmetern angemessen. Defninitiv!

Der Mietvertrag ist unterschrieben und die Mietbescheinigung vom Vermieter ist auch ausgefüllt und befindet sich in meinem besitz. Zudem habe ich natürlich meinen vorherigen Mietvertrag gekündigt.

Habe daraufhin mein SB angerufen und er fragte aus welchen Grund ich ausziehen möchte. Habe gesagt, dass sich das Verhältnis zu meinem Vermieter im laufe der Zeit angespannt hat, die Wohnung für mich zu klein ist und ich sowieso schon seit längeren mit den Gedanken spiele auszuziehen.
Mein SB sagte dazu nur:
"Mh, ja okay. Dann machen wir ein Termin."

Ich habe mir diesbezüglich ein Termin geben lassen um die Mietbescheinigung als auch den Mietvertrag vorzulegen. Außerdem muss ich sowieso ein Folgenantrag stellen. Was ich mein SB auch gesagt habe.


Meine Frage wäre jetzt: Gibt es irgendetwas zu beachten? Was soll ich jetzt genau als Grund meines Umzugs angeben?

Den Umzug und die Kaution bezahle ich. In zwei Monaten möchte ich meine neue Wohnung beziehen.

MFG
 

KarlaFixFlott

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Hallo Sternchen,

Tatsache ist, dass das JC nun hingehen kann und ggf. eine höhere Miete, als die Vorherige, nicht akzeptieren muß.

> Ist Deine neue Miete höher ?

Du bist lt. JC dringend gehalten, im Vorfeld, einen Antrag auf Genehmigung zu stellen und die Bescheidung abzuwarten.

Von daher kommt es nun sehr auf Deinen Sabe an, wie das ausgehen wird. Ohne triftigen Grund, kann Dir da auch letztendlich kein Anwalt helfen.

Alles Gute

Karla
 

HellesSternchen

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Die Miete ist Höher, Ja. Das ist aber keine Kunst, da meine derzeitige Wohnung 150 Euro monatlich Warm(!) kostet (20m²) Man kann doch nicht von mir erwarten das meine nächste Wohnung genauso oder noch weniger kostet?
 

Sowhat

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Hallo Sternchen, ich denke schon dass du einen Grund hast. Da gibt es doch schon länger einen Passus im SLGII, dass für eine alleinstehende Person bis 50 qm erlaubt sind und dass 25 qm nicht mehr zumutbar sind und du hast doch jetzt nur 20qm. Es sei denn du bist noch sehr sehr jung und da sind vielleicht 20qm angemessen? Da kenne ich mich nicht aus.
Ich verstehe dich aber sehr gut, dass du zugeschlagen und bereits unterschrieben hast.

Werde auch irgendwann suchen müssen und kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Vermieter, der einen über 50jährigen H4ler mit Schwerbehinderung nimmt auch noch ein bis zwei Wochen wartet bis das JC eventuell genehmigt. Da stehen doch bei jeder Wohnung (zumindest in meiner Stadt) schon genügend andere Schlange, die sogar eigenes Geld verdienen.
Ich darf gar nicht daran denken. Und unsere emessungsgrenzen vom Jobcenter liegen weit unter den ortsüblichen Mieten.

Also viel Glück mit der Genehmigung.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Grüß dich @HellesSternchen

derzeitige Wohnung 150 Euro monatlich Warm(!) kostet (20m²)

ich gebe dir mal ein paar Infos mit auf den Weg zum Termin bei deinem
SB .

zu meinem Vermieter im laufe der Zeit angespannt hat, die Wohnung für mich zu klein ist

Wie lange wohnst du schon in deiner Wohnung und was war der Anlass
das du so eine Wohnung angemietet hast, sollte bestimmt nur ein Übergang sein, richtig?

Hier mal Beispiel bzw. Urteile, lies dir das mal in ruhe durch:

• Für eine 60jährige Leistungsberechtigte nach dem SGB II ist eine Wohnfläche mit nur 29,60 qm, welche die Angemessenheitsgrenze von hier 45 qm um 15 qm unterschreitet, sozial-untypisch klein und beengt und ein Umzug schon deswegen erforderlich.
• Der Auszug aufgrund der Beengtheit der Wohnverhältnisse war im konkreten Fall auch aus gesundheitlichen Gründen sowie zur Aufrechterhaltung der Erwerbsfähigkeit erforderlich.

Quelle: Zu den rechtfertigenden Grunden fur einen Umzug innerhalb der Angemessenheitsgrenzen | Sozialberatung Kiel

und hier mal ein anderes Urteil, hier die Begründung vom Gericht,
daher aauch oben meine Frage an dich:

Eine Wohnfläche von 24 m² für einen Einpersonenhaushalt führt - für sich genommen - nicht zu unzumutbaren Wohnverhältnissen. Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände im Einzelfall ist ein Umzug nicht erforderlich ( hier verneind - Kläger hat die derzeit bewohnte Wohnung aus eigenem Antrieb und Entschluss angemietet, ohne dass geltend gemacht worden wäre, dass der Bezug dieser Wohnung von vornherein nur eine vorübergehende Notlösung gewesen wäre).

Quelle: https://www.elo-forum.org/aktuelle-...prechungsticker-kw-35-2017-a.html#post2226614

Man kann doch nicht von mir erwarten das meine nächste Wohnung genauso oder noch weniger kostet?

Wichtig ist das du deinen Umzug gut begründest, von daher habe ich dir ja die zwei Urteile reingestellt.

Den Umzug und die Kaution bezahle ich.

Gut somit geht es jetzt darum, das die Kosten der Unterkunft vom JC
übernommen werden.

Der Mietvertrag ist unterschrieben und die Mietbescheinigung vom Vermieter ist auch ausgefüllt und befindet sich in meinem besitz. Zudem habe ich natürlich meinen vorherigen Mietvertrag gekündigt.

Besser wäre es gewesen, erst das Mietangebot beim JC einzureichen.

§ 22 SGB II Abs. 4

(4) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
 

HellesSternchen

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Ich danke für deine Antwort, das gibt mir ein bisschen Luft.

Zu deiner Frage:

Der Grund warum ich die Wohnung bezogen habe, will ich hier aus persönlichen Gründen nicht äußern. Ich Wollte dir eine PN senden, aber irgendwie hast du das deaktiviert. Aber um es mal zu umschreiben: Ich musste damals so schnell wie möglich aus einer Wohnung raus. So schnell, dass ich bei einen Bekannten eine Zeitlang gewohnt habe. Deshalb bezog ich Hals über Kopf, die Wohnung in der ich ausziehen möchte. Also ja, die Wohnung war als Übergangswohnung gedacht. Ich wohne dort circa 8 Jahre.

Habe mir nochmal den Mietvertrag angeschaut, dort steht: "Berechtigunggrundlage sind 18 m²"
 

Seepferdchen 2010

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Ist okay habe mir schon gedacht, das es sehr persönliche Gründe waren.

Also nimm deine Unterlagen zum Termin und viel Glück wünsche ich dir.

Auch gesundheitliche Gründe kannst du anführen und wenn das Verhältnis zum Vermieter für beide Seiten nicht mehr tragbar ist.

und noch diese Info für dich:

▪ die bisherige Wohnung zu eng ist, um ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen. Ein Wohnraum mit einer Wohnfläche von weniger als 35 qm ist für eine Person unzumutbar (HessLSG vom 12.3.2007 - L 9 AS 260/06). Nach LSG Berlin-Brandenburg vom 20.5.2008 - L 14 B 768/08 AS ER ist auch bei der Prüfung, ob die Wohnung zu eng (geworden) ist, auf die landesrechtlichen Bestimmungen zur Wohnungsförderung zurückzugreifen. Danach erfordert jede Wohnung ein Zimmer für allgemeine Wohnzwecke (Wohnzimmer) von mindestens 18 qm. Kinderzimmer dürfen eine Fläche von 12 qm nicht unterschreiten, weitere Zimmer sollen mindestens 10 qm groß sein;

Text hervorgehoben.

https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/44577-umzug-gruende.html
 

HellesSternchen

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Danke und was würdet ihr jetzt meinen SB sagen, wieso ich ausziehe? Soll ich da gleich mit ausgedrucken Gerichtsurteilen ankommen oder wie? Wie würdet ihr das an eurer Stelle machen?
 

Seepferdchen 2010

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Guten Morgen @HellesSternchen

Soll ich da gleich mit ausgedrucken Gerichtsurteilen ankommen oder wie?

Nein @HellesSternchen die Urteile waren für dich zur Info bzw. die einzelnen Begründungen.

Du hast ja bereits den neuen Mietvertrag unterschrieben und den jetzigen Vertrag gekündigt, die Urteile/Begründungen sollten dein Anliegen etwas unterstützen, also was ggf. zu deinem persönlichen Beweggrund dazu geführt hat, jetzt umzuziehen.
Vieleicht passt eines der Begründungen zu deinem persönlichen Sachstand , so war das von mir gedacht.

Bedenke Urteile sind Einzelfallentscheidungen.

Du nimmst deine Unterlagen mit und kannst ja kurz und sachlich anführen warum du diesen Schritt gewählt hast.

Danke und was würdet ihr jetzt meinen SB sagen, wieso ich ausziehe?

Das hast du ja schon bereits oben in deinem Thread erwähnt bzw. in deinem Post 5, jetzt bleibt abzuwarten was in dem schriftlichen Bescheid steht, erst dann kann man eventuell weitersehen.

Den Umzug und die Kaution bezahle ich.

Ich nehme an das bezahlst du aus deinem Schonvermögen, richtig?

Meine Frage hat den Grund, falls du dir das Geld geliehen hast, achte darauf einen zweckgebunden Darlehnsvertrag abzuschließen mit monatlicher Ratenzahlung, das nur jetzt als Hinweis, für den Fall?
 

HellesSternchen

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Das kam heraus:

Grundsätzlich spricht da nichts dagegen, da die Wohnung angemessen ist, ABER es muss jetzt noch mit einen Vorgesetzten abgeklärt werden, weil ich den Mietvertrag einfach unterschrieben haben und das mit den Amt nicht vorher abgeklärt habe.
Außderm soll ich meine Beweggründe des Umzugs schriftlich äußern.

Das ist momentan Stand der Dinge.

Das Zittern geht weiter :O
 

Seepferdchen 2010

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

@HellesSternchen

Außderm soll ich meine Beweggründe des Umzugs schriftlich äußern.

Das verstehe ich jetzt nicht ganz du zahlst doch den Umzug samt Kaution.
Ist diese mündliche Aufforderung vom zuständigen oder vom ggf. neuen Jobcenter oder schriftlich, wenn ja was steht genau
im Schreiben?

Und deine jetzige Wohnung viel zu klein ist, da hatte ich dir auch ein Urteil reingestellt, wenn du nur 18qm² hast bei deiner jetzigen Wohnung.


Grundsätzlich spricht da nichts dagegen, da die Wohnung angemessen ist,

Die Wohnung ist angemessen, soll heißen auch in den Kosten.
 
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HellesSternchen

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Genau, ich zahle die Kaution und den Umzug.
Meine Sachbearbeiter die für meine Leistungen zuständig ist, hat mich, wie gesagt, darum gebeten meine Beweggründe für den Umzug noch mal schriftlich niederzulegen (hat sie mir mündlich gesagt). Sie muss das nämlich mir ihren Vorgesetzen klären, da ich den Mietvertrag einfach, ohne Absprache mit dem Amt, unterschrieben habe. "Grundsätzlich" spricht aber nichts dagegen. Die Wohnung wäre nämlich vom Preis her und auch von den Quadratmetern angemessen. Da habe ich ja auch extra drauf geachtet.

Habe meine Beweggründe also schriftlich am selben Tag vorbei gebracht.
 
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Seepferdchen 2010

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Habe meine Beweggründe also schriftlich am selben Tag vorbei gebracht.

Na dann wollen wir mal hoffen, das endlich alles zu deinen Gunsten ausgeht.

Ich denke schon das hier positiv beschieden wird.

Schreibe doch mal bitte wie deine Angelgenheit nun weitergeht.
 

HellesSternchen

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Na dann wollen wir mal hoffen,
Schreibe doch mal bitte wie deine Angelgenheit nun weitergeht.

Was möchtest wissen?
Ich denke mal, dass mir nichts anderes übrig bleibt als abwarten.
Ich habe ja noch am selbigen Tag ein Folgenantrag abgegeben und sie meinte, das das im nächsten Leistungsbescheid dann drin stehen wird, ob sie nun die Wohnung übernehmen oder nicht ...

Ansonsten werde ich in die Wohnung einziehen (müssen).
So oder so. Ich hab ja meinen alten Mietvertrag gekündigt.
 
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HellesSternchen

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Hallo, leider habe ich vergessen, von meiner alten Wohnung, meinen Dauerauftrag zu kündigen und habe somit ein Monat Miete zuviel gezahlt.

Hatte beim Vermieter angerufen und der meinte das die Wohnung dreckig war und renoviert werden musste und das ich mein Geld nicht bekomme. Meine Kaution hat er auch einbehalten, womit ich sogar einverstanden war um eine nur meine Ruhe zu haben.

Weiß jetzt nicht wie ich vorgehen soll. Soll ich ihn vielleicht eine Fristsetzen wann er das Geld zurück zu zahlen hat? Kenn mich da null aus. Hab ich auch ein Recht zu erfahren was mit meiner Kaution gemacht wurden ist? Ich weiß nämlich zu 100% das da nichts gemacht wurden ist, außer das die Wohnung weiß gestrichen wurde.

Edit: Habe da eben noch mal angerufen und die meinten das die mir das Geld nicht zurück zahlen, weil die Küche dreckig war und die da ne Reinigungskraft hinschicken mussten und deshalb wollen die mir mein Geld nicht zurückzahlen. Eine Rechnung werden sie mir senden....

Meine Kaution haben sie wegen meinen Nebenkosten einbehalten.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

@HellesSternchen

Hast du denn kein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter gemacht?

habe somit ein Monat Miete zuviel gezahlt.

Bitte hier schriftlich und nachweisbar die zuviel gezahlte Miete anfordern.

Meine Kaution hat er auch einbehalten, womit ich sogar einverstanden war um eine nur meine Ruhe zu haben.

War das eine mündliche Absprache?

Zum Thema Kaution was steht in deinem alten Mietvertrag zum Punkt
Auszug und Übergabe der Wohnung, welche Punkte sind hier aufgeführt?

Wenn du kein Übergabeprotokoll gemacht hast, dann wird es schwierig.Und noch die Frage wurde ggf. bei Einzug in die alte Wohnung ein Protokoll gemacht und in welchen Zustand
wurde die Wohnung übergeben?
 
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HellesSternchen

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Ne ein Protokoll hab ich leider net, hatte ein unterschrieben gehabt, wo drin stand as ich auf meine Kaution verzichte, aber da war ich ja einverstanden. Ist mir jetzt egal

ABER

Ich möchte meine Miete die ich versehentlich überwießen haben zurück haben. Habe denen eine Frist gesetzt bis wann die mir das Zahlen sollen. Jetzt hab ich eine Antwort erhalten:

"Hallo ****



bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 29.11.2017 senden wir Ihnen anbei Ihre Rechnung.

"Ihre Überzahlung haben wir mit oben genannter Rechnung verrechnet.


mit freundlichen Grüßen"

Also die meinen jetzt einfach meine Miete die ich ausversehen für ein Monat zu viel bezahlt habe zu pfänden? Angeblich mussten sie noch eine Reinigungskraft einstellen und diese kostetete angeblich auch noch genauso viel wie meine Miete? Das ist de facto eine fingierte Rechnung (siehe Anlage)

Ich meine selbst wenn die da jetzt noch wirklich eine Reinigungkraft, hinschicken mussten, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese genauso teuer war wie meine Monatsmiete. Außerdem hat doch die Überzahlung meiner Miete doch nichts mit der Reinigungskraft zu tun.

Und ja meine alte Wohnung hat wirklich 152 Euro im Monat gekostet.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Hier die Schein-Abrechnung

XXXXXXXXXXXXXXXX
 

HellesSternchen

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

Danke für den Hinweiß. Die Scheinabrechnung ist im Angang
 

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Seepferdchen 2010

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AW: Wohnungseinzug, aber noch keine Bestätigung des Jobcenters, als auch kein driftigen Grund des Umzugs

@HellesSternchen

Danke für deine Neueinstellung vom Anhang.

Also die Rechnung ist mehr als nur ein Witz, da fehlt zum Beispiel wo genau die Arbeiten durchgeführt wurden, Datum, Stundenlohn der Arbeitskraft und als Krönung noch nicht mal der Hinweis wie verrechnet mit welchen Konto/Guthaben, sorry nee hier werden die einfachsten kfm. Grundlagen ausser Kraft gesetzt, mal abgesehen von der Buchhaltung.

Und man hätte dich erstmal zu dieser Forderung in Kenntnis setzen müßen, das ist offensichtlich hier nicht der Fall.

Für dich verständlicher Weise überhaupt nicht nachvollziehbar.

"Ihre Überzahlung haben wir mit oben genannter Rechnung verrechnet.

Und der Satz oben schlägt dem Fass den Boden aus.............eine Forderung muß berechtigt sein und vorallem nachvollziehbar, sprich belegbar!

Ist das ein Privatvermieter?
 
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HellesSternchen

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Nein die vermieten"professionell" das ist eine Firma also gewerblich. Haben sogar mehrere Wohnanlagen.
Wie soll ich jetzt vorgehen, weiß jetzt nicht so recht was ich machen soll...

Hab schon überlegt zur Polizei oder Anwalt?
Aber für 152 Euro lohnt sich kein Anwalt oder?

Evtl zur Polizei und dort Betrug anzeigen?
 

Seepferdchen 2010

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@HellesSternchen

nun mal langsam jetzt erstmal einen Schritt nach dem anderen.

Hier muß ich noch mal nachfragen:

Ne ein Protokoll hab ich leider net, hatte ein unterschrieben gehabt, wo drin stand as ich auf meine Kaution verzichte, aber da war ich ja einverstanden. Ist mir jetzt egal

Du hast jetzt hier bitte was genau unterschrieben und vorallem hast du davon eine Kopie? Falls du keine Kopie hast mußt du bitte diese schriftlich anfordern vom Vermieter, das ist wichtig!

Was war denn der Anlass dafür, das du auf die Kaution verzichtet hast,also der genaue Grund?

Und stand in dieser Verzichterklärung das damit nachtägliche Forderungen ausser ggf. Mietrückstand erledigt sind?
 
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HellesSternchen

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Nein, wie gesagt das Protokoll hab ich leider nicht. Somit kann ich auch nicht sagen was genau drin stand. Ja ich weiß ziemlich dumm jetzt. Bleibt mir wohl nichts anderes übrig als das Protokoll aufzufordern? Was ist wenn die das nicht machen?
 

Seepferdchen 2010

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Bleibt mir wohl nichts anderes übrig als das Protokoll aufzufordern?

Ja unbedingt und bitte versende dein Schreiben zumindest per Einschreiben/Einwurf.

Was ist wenn die das nicht machen?

Das muß der Vermieter dir aushändigen, das hätte schon bei der Übergabe passieren müßen, dazu ist der Vermieter verpflichtet.

Wenn dir das Schreiben vorliegt dann kann man weitersehen bzw.
ggf. gegen diese Rechnung vorgehen.
 
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