Wohnungsbeschaffungskosten und Mietkautionen

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E

ExitUser

Gast
Empfehlung:Deutscher Verein
für öffentliche
und private Fürsorge

Mietkautionen können als Darlehen übernommen werden.

Erläuterungen:

Die Regelung zur Möglichkeit einer Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten
(Wohnungsvermittlungskosten, Umzugskosten) und Mietkautionen weist (auch in der im
SGB II geltenden Regelung, § 22 Abs. 3 SGB II) nicht aus, ob eine solche Übernahme
auch durch Gewährung eines Darlehens erfolgen kann. Bei verlorenen Kosten im Zusammenhang
mit einem Wohnungswechsel scheidet eine spätere Rückzahlung aus.
Daher kommt insoweit nur eine Übernahme durch Gewährung einer nicht rückzahlbaren
Beihilfe in Betracht.
Für die Gewährung eines Darlehens gilt der Grundsatz, dass sie fürsorgerechtlich ohne
besondere Regelung im Gesetz nicht zulässig ist. Bei der Übernahme einer – bei vertragstreuem
Verhalten zurückzuerstattenden – Mietkaution richtet sich aber bereits der
Bedarf nur auf die Gewährung eines Darlehens. Diese Besonderheit rechtfertigt die Gewährung
eines Darlehens auch ohne besondere Regelung im Gesetz. Die Rückzahlung
des Darlehens wird zweckmäßig bereits bei Vergabe fällig gestellt für den Fall der
Beendigung des Leistungsbezugs und des Weiteren für den Fall eines Aus- bzw. Umzugs
des Leistungsempfängers, weil ihm der Vermieter dann regelmäßig die
Rückzahlung der Kaution schuldet. Eine Einbehaltung von Teilbeträgen des Regelsatzes
nach § 37 Abs. 2 SGB XII bzw. eine monatliche Aufrechnung mit der Regelleistung nach
§ 23 Abs. 1 SGB II scheidet aus, weil sonst die zur Deckung des laufenden Bedarfs erforderlichen
Mittel unzulässig beschnitten würden.

https://www.deutscher-verein.de/stellungnahmen/200506/pdf/200506003.pdf
 

Latonia

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schade der Link geht auch nicht ... ich bräuchte umbedingt einige Informationen über dieses Thema, weil wir die Aufforderung zum Umzug erhalten haben.

Gruß aus Berlin
 

Martin Behrsing

Redaktion
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Latonia meinte:
schade der Link geht auch nicht ... ich bräuchte umbedingt einige Informationen über dieses Thema, weil wir die Aufforderung zum Umzug erhalten haben.

Gruß aus Berlin

Wenn Du aus Berlin kommst, kannst Du folgende kostenlose Rufnummer anrufen. In Berlin ist die Situation etwas spezieller, da es dort genügend freie Wohnungen gibt, die aber immer fast unzumutbar sind.

0800/2727278
 

Latonia

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Danke für eure Antworten. Zu unsere Situation, die ist etwas kompliziert. Wir haben die Aufforderung zum Umzug bis zum 30.04.07 vom Jobcenter erhalten. Aber mein Sohn, der geht am 02.01.07 zur Bundeswehr und macht seine Grundausbildung und ab dem 01.04.07 ist er dann Berufssoldat für 4 Jahre. Er darf sich aber in der Grundausbildung nicht abmelden. Es ist noch nicht klar, ob er in Berlin wohnen bleibt, oder ob er in der Kaserne oder woanders wohnt.

Das heißt für uns, dass wir eigentlich eine 3 Raum Wohnung nehmen müssten. Aber wenn er dann nicht in Berlin bleibt, dann müssten wir wieder umziehen.

Ich werde erstmal klären, ob sie uns vom Jobcenter noch mehr Zeit geben mit dem Umziehen. Aber vielleicht hat ja einer von euch eine Idee wie man das anders anpacken kann.

Den Link einzukopieren habe ich versucht, aber das ging auch nicht es kam
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poldibaer

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Wohnkosten: das Bundessozialgericht hat heute dazu entschied

Hallo,

zu den Wohnkosten hat das Bundessozialgericht heute entschieden:

https://www.zeit.de/news/artikel/2006/11/07/79833.xml

...
Im zweiten Fall stritt eine arbeitslose Mutter mit vier Kindern aus Niedersachsen über die Kosten ihrer Wohnung. Mit 580 Euro bewilligte die Arbeitsgemeinschaft nur einen Teil der Miete. Dabei stützte sie sich auf die bundesweit einheitlichen Wohngeldtabellen. Doch das ist nicht zulässig, urteilte das BSG . Es folgte damit der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Sozialhilfe. Den Kommunen gaben die Kasseler Richter auf, eigene Maßstäbe für die Angemessenheit einer Wohnung zu entwickeln, die den örtlichen Gegebenheiten besser entsprechen.

Arbeitslose müssen in der Regel nicht umziehen

Dabei müsse nur "das Produkt" aus Größe und Quadratmeterpreis stimmen, betonte das BSG . Es gab damit den Arbeitslosen einen gewissen Spielraum bei der Wohnungssuche. So können Arbeitslose beispielsweise auch eine Wohnung mit leicht gehobener Ausstattung wählen, wenn sie sich dafür bei der Größe entsprechend einschränken. Weiter entschied das BSG , dass Arbeitslose in der Regel nicht in einen anderen Ort umziehen müssen, um die Wohnungskosten zu senken.

Mit einem dritten Urteil schließlich erschwerte das BSG den Zugriff der Arbeitsgemeinschaften auf Eigentumswohnungen und Häuser. Danach ist für ein oder zwei Personen eine Eigentumswohnung von 80 und ein Eigenheim von 90 Quadratmetern als "Schonvermögen" geschützt und muss von den Arbeitslosen deshalb nicht verkauft werden. Für jede weitere Person kommen 20 Quadratmeter hinzu. (tso/AFP)

Daher ist für alle von Umzugsaufforderungen Betroffene anzuraten, gegen den Bescheid zur Umzugsaufforderung / Senkung der Kosten der Unterkunft unter Bezugnahme auf das Bundessozialgerichtsurteil zu beantragen, daß die Sozialbehörde

1. ihre Aufforderung zum Umzug/Kostensenkung aufgrund des BSG -Urteils neu prüft und den Anfordernissen des Urteils erst einmal gerecht wird

2. bis zu einer endgültigen Entscheidung der Behörde entsprechend den Vorgaben des Bundessozialgerichtes die tatsächlichen Kosten der Unterkunft weiter zahlt und die Aufforderung zum Umzug bis auf weiteres aufhebt.

P.
 

papaheidi

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dieses gesetz akzeptiet unsere arge überhaupt nicht die sind der meinung was dort entschieden wir zählt noch lange nicht für sachsen.

deutschlan einig vaterland
 
E

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Ein BSG Urteil ist bundesweit gültig. Das haben die ARGEn egal in welchem Bundesland zu akzeptieren.

Weitere Infos zum Thema Senkung der Kdu findest Du im PDF Anhang.
 
E

ExitUser

Gast
Eines verstehe ich nicht. Warum wird doppelt kassiert?

Wenn ich ein Darlehen für die Kaution bekomme und das jeden Monat von der Regelleistung zurückzahle. Warum müssen da einige eine Abtretungserklärung unterschreiben? Sie haben die Kaution doch aus dem Regelsatz bezahlt.

Wer kann mir das erklären?
 

Mario Nette

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Naja, sie kassieren nicht doppelt, aber sie bereichern sich dann an der Kaution, wenn diese auszuzahlen ist.

Mario Nette
 

Luna01

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Ganz Neu hier...
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Hallo zusammen,

wie siehts denn eigentlich mit Maklergebühren aus, bei mir ists zb mittlerweile so eng, das ich in 4 wochen obdachlos sein könnte wenn ich keine Wohnung finde... und ich finde keine !!! Ich stehe negativ in der Schufa, hab auch die Eidesstattliche abgeben müssen 2008. Keine Wohnungsbaugesellschaft wird mich nehmen, von Privat hab ich auch schon geschaut, entweder ist alles zu teuer, sofort weg oder die nehmen keine Haustiere. Für mich kommt halt nicht in Frage meine Tiere abzugeben!!
Letzte Chance wäre ein Makler, hatte telefonisch mal angefragt bei meiner Sachbearbeiterin, die meinte da gleich das Makler nicht gezahlt wird, auch nicht als Darlehen, da sie mir ja den kompletten umzug zahlen müssen und die Kaution auch.
Was hab ich da denn für Möglichkeiten ?

Danke schonmal für eure Antworten.

LG Luna
 

Shiba

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Ich habe mal 2 Fragen zur Mietkaution und zur Beschaffung einer Matratze und E-Herd.

Ich bin letztes Jahr umgezogen. Ich musste für die Wohnung eine Kaution von 600,00EUR hinterlegen. Das JC hat mir die Kaution bezahlt und zieht nun jedes Monat knappe 40,00EUR von meinem Unterhalt ab. Ist das so korrekt???

2. Frage:

meine Matratze war ca. 15 Jahre alt und kaputt. Auch hatte ich keinen E-Herd.
Ich habe dann einen Antrag für die Ausstatung gestellt.
Für den E-Herd habe ich 250,00 EUR bekommen und für die Matratze 100,00 EUR.
Ich habe dem JC geschrieben, dass mein Bett Übergröße hat, also 1,60x200 ist.
So, dann habe ich mir die billigste Matratze gekauft, die ich nicht unter 200,00 EUR bekommen habe und die in der Mitte durchhängt weil es nichts taugt.
Dann hatte ich noch 150,00 EUR für einen E-Herd übrig und ich hab das dem JC gesagt, das ich dafür keinen E-.Herd kaufen kann.
Das war denen egal, sie sagte mehr Geld gibt es nicht.
Also bin ich zur AWO und hab einen gebrauchten gefunden für 50,00 EUR und 25,00 EUR für die Lieferung.
Dann konnte ich den Ofen nicht nehmen, weil der Starkstrom war und ich niemanden hatte, der mir den anschließ´t.
Ich habe der AWO dann gesagt, sie sollen ihn wieder mitnehmen.
Also hab ich 25, OO EUR hier verloren. Dann hatte ich nur noch 125,00 EUR übrig. Da keiner in der Zeitung zu finden war, habe ich mir eine kleine Herdplatte mit zwei Kochern gekauft. Aber mir fehlt das Backrohr unheimlich.
Kann ich nochmal einen Ofen beantragen?
Gruß Shiba
 
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