Wutbuerger
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Ich brauche mal schnell eure Hilfe : ich habe eine Wohnung in Aussicht die 50qm hat , 259 kalt kostet aber 130 NK ohne Heizung .Erst wurde der Umzug abgelehnt , dann die Kaltmiete , jetzt wollen sie die Nebenkosten kippen .
Ich klage derzeit auf Einstweilige Anordnung den Umzug und die Kosten dieser Wohnung zu übernehmen und bekam heute über das Sozialgericht eine Aufforderung mich bis zum 15.6 zu äußern ..ganz toll .Die Gegenseite (JC) hatte mir bisher nur die qm Preise kalt mitgeteilt , wonach lediglich 4,73 qm kalt angemessen wären .Jetzt kommen sie mit neuen Werten aus §12 WoGG wonach bei Mietstufe 2 nur 308 Euro zzgl der 10 % Sicherheitszuschlag also 338,80 inkl NK zzgl Heizung berücksichtigt werden .
Da die Werte nach dem WoGG zum 31.dez des vorletzten Jahres ermittelt werden ergibt sich ganz schnell ein unrealistischer Mietpreis , selbst bei 10% Zuschlag .
Soweit ich weiß muß man sich am Mietspiegel orientieren , soweit vorhanden, und ein schlüssiges Konzept erarbeiten. Ich fürchte das mein JC sich diese Arbeit spart und gleich auf §12 WoGG verweist .Ist das rechtens ?
Wo erfahre ich nun ob es einen Mietspiegel gibt , wie die aktuellen Mitpreise sind oder wo ist dieser starre Verweis auf das WoGG schon mal gekippt worden ?
Wie sieht es aus mit Umzugszusage wenn Wohnung zu teuer ? Habe ich darauf Anspruch und muß evtl mit Kostensenkungsbescheid rechnen?
Muß das Jobcenter hierbei nicht auf konkrete Wohnungsangebote verweisen können ?
Als Info hänge ich noch an das die o.g. Wohnung schon als Sozialwohnung erbaut wurde und entspr. der Preisbindung unterliegt
Ich klage derzeit auf Einstweilige Anordnung den Umzug und die Kosten dieser Wohnung zu übernehmen und bekam heute über das Sozialgericht eine Aufforderung mich bis zum 15.6 zu äußern ..ganz toll .Die Gegenseite (JC) hatte mir bisher nur die qm Preise kalt mitgeteilt , wonach lediglich 4,73 qm kalt angemessen wären .Jetzt kommen sie mit neuen Werten aus §12 WoGG wonach bei Mietstufe 2 nur 308 Euro zzgl der 10 % Sicherheitszuschlag also 338,80 inkl NK zzgl Heizung berücksichtigt werden .
Da die Werte nach dem WoGG zum 31.dez des vorletzten Jahres ermittelt werden ergibt sich ganz schnell ein unrealistischer Mietpreis , selbst bei 10% Zuschlag .
Soweit ich weiß muß man sich am Mietspiegel orientieren , soweit vorhanden, und ein schlüssiges Konzept erarbeiten. Ich fürchte das mein JC sich diese Arbeit spart und gleich auf §12 WoGG verweist .Ist das rechtens ?
Wo erfahre ich nun ob es einen Mietspiegel gibt , wie die aktuellen Mitpreise sind oder wo ist dieser starre Verweis auf das WoGG schon mal gekippt worden ?
Wie sieht es aus mit Umzugszusage wenn Wohnung zu teuer ? Habe ich darauf Anspruch und muß evtl mit Kostensenkungsbescheid rechnen?
Muß das Jobcenter hierbei nicht auf konkrete Wohnungsangebote verweisen können ?
Als Info hänge ich noch an das die o.g. Wohnung schon als Sozialwohnung erbaut wurde und entspr. der Preisbindung unterliegt