Hallo,
dies ist mein erster Beitrag und er ist gleich schon kompliziert.
Ich bin 34 Jahre alt und habe 2 Kinder und bin alleinerziehend.
Ich bin noch ein Jahr in der Elternzeit und habe aber auch eine kleine Firma in Deutschland die momentan aber keine Gewinne erwirtschaftet.
Ich habe meinen Wohnung und damit verbunden meinen gewöhnlichen Aufendhalt und ersten Wohnsitz in Deutschland und bekomme Hartz IV Leistungen.
Nun habe ich aber auch noch einen Wohnsitz in einem Nachbarland da ich ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht in einem Haus meiner Familie habe.
Mein Freund wohnt auch in dem Haus im Nachbarland und ich pendle viel, da ich auch ein Büro meiner Firma in dem Ort im Nachbarland habe.
Wie verhält sich das jetzt mit den Leistungen nach dem SGB II ?
Steht da ja das Anspruch nach Leistungen dieses Buches (SGB II) hat wer seinen gewöhnlichen Aufendhalt im Inland hat.
Die Erreichbarkeitsanordnung kann auf mich wohl keine anwendung finden da ich nicht arbeitslos oder arbeitssuchend bin und auch nicht in eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden kann da ich in der Elternzeit bin.
Daher meine Frage was sind die rechtlichen Konsquenzen bei einem Wohnsitz in Deutschland und einem Wohnsitz im Ausland?
maumau
dies ist mein erster Beitrag und er ist gleich schon kompliziert.
Ich bin 34 Jahre alt und habe 2 Kinder und bin alleinerziehend.
Ich bin noch ein Jahr in der Elternzeit und habe aber auch eine kleine Firma in Deutschland die momentan aber keine Gewinne erwirtschaftet.
Ich habe meinen Wohnung und damit verbunden meinen gewöhnlichen Aufendhalt und ersten Wohnsitz in Deutschland und bekomme Hartz IV Leistungen.
Nun habe ich aber auch noch einen Wohnsitz in einem Nachbarland da ich ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht in einem Haus meiner Familie habe.
Mein Freund wohnt auch in dem Haus im Nachbarland und ich pendle viel, da ich auch ein Büro meiner Firma in dem Ort im Nachbarland habe.
Wie verhält sich das jetzt mit den Leistungen nach dem SGB II ?
Steht da ja das Anspruch nach Leistungen dieses Buches (SGB II) hat wer seinen gewöhnlichen Aufendhalt im Inland hat.
Die Erreichbarkeitsanordnung kann auf mich wohl keine anwendung finden da ich nicht arbeitslos oder arbeitssuchend bin und auch nicht in eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden kann da ich in der Elternzeit bin.
Daher meine Frage was sind die rechtlichen Konsquenzen bei einem Wohnsitz in Deutschland und einem Wohnsitz im Ausland?
maumau