Mein Ex und ich haben uns auf das sog. Wechselmodell geeinigt. Wir wollen zukünftig nach seinem Auszug jeder eine Woche lang unseren Sohn betreuen.
Jetzt ist er dabei, eine neue Wohnung zu finden, um endlich ausziehen zu können. Das Amt meint, ihm stünde keine 2 Zimmer Wohnung (Berlin) zu, lediglich eine 1 Zimmer Wohnung würden sie finanzieren.
Er hat eine tolle Wohnung gefunden, die auch noch für 2 Zimmer Wohnungen angemessen ist, und würde sie endlich gern beziehen, doch das Amt verweigert eine Kostenübernahme.
Wie gehen wir, wie geht er am besten vor? Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht (?), dass die Wohnung angemessen ist oder doch Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht?
Ein Leistungsbescheid wird ihm verweigert mit der Begründung, die Unterlagen seien nicht vollständig, er müsse erst noch bis zum xx.xx. ein angemessenes Wohnungsangebot vorlegen (unter Androhung der Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung versteht sich). Soll er sich jetzt pro Forma noch um eine Einraumwohnung bemühen, damit er bald etwas zu essen hat oder gleich klagen, wenn ja, bei welchem Gericht?
Wer hat Urteile erwirken können, aus denen klar hervorgeht, dass man als 50 % Vater einen Anspruch auf mehr Platz hat?
Wessen Amt zahlt für eine größere Wohnung?
Danke für eure Hilfe!
Jetzt ist er dabei, eine neue Wohnung zu finden, um endlich ausziehen zu können. Das Amt meint, ihm stünde keine 2 Zimmer Wohnung (Berlin) zu, lediglich eine 1 Zimmer Wohnung würden sie finanzieren.
Er hat eine tolle Wohnung gefunden, die auch noch für 2 Zimmer Wohnungen angemessen ist, und würde sie endlich gern beziehen, doch das Amt verweigert eine Kostenübernahme.
Wie gehen wir, wie geht er am besten vor? Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht (?), dass die Wohnung angemessen ist oder doch Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht?
Ein Leistungsbescheid wird ihm verweigert mit der Begründung, die Unterlagen seien nicht vollständig, er müsse erst noch bis zum xx.xx. ein angemessenes Wohnungsangebot vorlegen (unter Androhung der Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung versteht sich). Soll er sich jetzt pro Forma noch um eine Einraumwohnung bemühen, damit er bald etwas zu essen hat oder gleich klagen, wenn ja, bei welchem Gericht?
Wer hat Urteile erwirken können, aus denen klar hervorgeht, dass man als 50 % Vater einen Anspruch auf mehr Platz hat?
Wessen Amt zahlt für eine größere Wohnung?
Danke für eure Hilfe!