nervenbuendel
Elo-User*in
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Forderungen, ungeschwärzter Mietvertrag, Verwandschaftsverhältnis, NK-Abrechnung des Vermieters
Hallo ich bitte um Eure Hilfe,
ich habe ALGII beantragt und die Sachbearbeiterin drangsaliert mich schon seit Monaten mit unsinnigen Forderungen, gegen die meisten konnte ich mich bisher wehren, aber mir geht langsam die Puste aus.
Ich bin in die Eigentumswohnung meiner Schwester gezogen. Sie hat mir einen Untermietvertrag gemacht mit Pauschal- bzw Inklusivmiete, da es schwer wird die tatsächlichen Nebenkosten genau aufzuschlüsseln. Sie nutzt die Wohnung aus beruflichen Gründen gerade fast gar nicht. Ich habe ein Stockwerk für mich und darf die Küche mitbenutzen, so steht es auch im Mietvertrag. Die Pauschalmiete liegt nicht über der Summe aus Kaltmietkosten und Nebenkosten die für den Wohnort angemessen sind (laut schlüssigem Konzept).
Die Sachbearbeiterin fordert folgende Unterlagen:
-vollständiger Mietvertrag (ich hatte vorher den Namen der Vermieterin aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt sowie die Unterschrift). Sie behauptet nur anhand des originalen ungeschwärzten Mietvertrags könne man sicherstellen, dass es sich um tatsächliche Aufwendungen handelt und keine unzulässigen Änderungen vorgenommen wurden.
(Muss hier nicht ein begründeter Verdacht vorliegen? Alleine das Schwärzen was datenschutzrechtlich in Ordnung ist kann ja nicht als Grund gelten.)
-schriftliche Mitteilung, ob ich mit der Vermieterin im Verwandschaftsverhältnis stehe. Wenn ja ob sich der Mietvertrag auf eine abgeschlossene Wohneinheit bezieht. (Ersten Satz verstehe ich wegen der Unterhaltsvermutung. Der zweite Teil spielt doch wohl keine Rolle. Tut es bei jeder anderen WG ja auch nicht, oder?)
-schriftliche Mitteilung, ob wenn kein Verwandschaftsverhältnis besteht der Vermieter ebenfalls Teile der Eigentumswohnung bewohnt. Sofern dies zutrifft bittet Sie um Vorlage der gesamten Hausnebenkosten der Eigentumswohnung, die entsprechend des Pro Kopf Anteils als anfallende Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden können. (Ich weiß das trifft ja ohnehin nicht zu, aber was geht die das denn an? Ich habe ohnehin einen Pauschalmietvertrag ohne Aufschlüsselung in Miete und Nebenkosten. Was will sie denn da anerkennen? Das geht meiner Meinung nach auch weit über die Grenzen der Mitwirkungspflicht hinaus.)
Wir wohnen im Grunde genommen in einer WG. Meiner Schwester Wohnbereiche sind unregelmäßig selten bewohnt. Wir wirtschaften beide getrennt, was ich auch gerne eidesstattlich versichern kann. Was muss sie denn da noch mehr wissen? Was für eine Rolle spielt es, ob ich einen abgeschlossenen Teil bewohne?
Will die Sachbearbeiterin mir eine Falle stellen oder sich irgendwas zurechtdrehen um mir nicht die volle Miete zahlen zu müssen?
Ich sag schon mal Danke.
Hallo ich bitte um Eure Hilfe,
ich habe ALGII beantragt und die Sachbearbeiterin drangsaliert mich schon seit Monaten mit unsinnigen Forderungen, gegen die meisten konnte ich mich bisher wehren, aber mir geht langsam die Puste aus.
Ich bin in die Eigentumswohnung meiner Schwester gezogen. Sie hat mir einen Untermietvertrag gemacht mit Pauschal- bzw Inklusivmiete, da es schwer wird die tatsächlichen Nebenkosten genau aufzuschlüsseln. Sie nutzt die Wohnung aus beruflichen Gründen gerade fast gar nicht. Ich habe ein Stockwerk für mich und darf die Küche mitbenutzen, so steht es auch im Mietvertrag. Die Pauschalmiete liegt nicht über der Summe aus Kaltmietkosten und Nebenkosten die für den Wohnort angemessen sind (laut schlüssigem Konzept).
Die Sachbearbeiterin fordert folgende Unterlagen:
-vollständiger Mietvertrag (ich hatte vorher den Namen der Vermieterin aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt sowie die Unterschrift). Sie behauptet nur anhand des originalen ungeschwärzten Mietvertrags könne man sicherstellen, dass es sich um tatsächliche Aufwendungen handelt und keine unzulässigen Änderungen vorgenommen wurden.
(Muss hier nicht ein begründeter Verdacht vorliegen? Alleine das Schwärzen was datenschutzrechtlich in Ordnung ist kann ja nicht als Grund gelten.)
-schriftliche Mitteilung, ob ich mit der Vermieterin im Verwandschaftsverhältnis stehe. Wenn ja ob sich der Mietvertrag auf eine abgeschlossene Wohneinheit bezieht. (Ersten Satz verstehe ich wegen der Unterhaltsvermutung. Der zweite Teil spielt doch wohl keine Rolle. Tut es bei jeder anderen WG ja auch nicht, oder?)
-schriftliche Mitteilung, ob wenn kein Verwandschaftsverhältnis besteht der Vermieter ebenfalls Teile der Eigentumswohnung bewohnt. Sofern dies zutrifft bittet Sie um Vorlage der gesamten Hausnebenkosten der Eigentumswohnung, die entsprechend des Pro Kopf Anteils als anfallende Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden können. (Ich weiß das trifft ja ohnehin nicht zu, aber was geht die das denn an? Ich habe ohnehin einen Pauschalmietvertrag ohne Aufschlüsselung in Miete und Nebenkosten. Was will sie denn da anerkennen? Das geht meiner Meinung nach auch weit über die Grenzen der Mitwirkungspflicht hinaus.)
Wir wohnen im Grunde genommen in einer WG. Meiner Schwester Wohnbereiche sind unregelmäßig selten bewohnt. Wir wirtschaften beide getrennt, was ich auch gerne eidesstattlich versichern kann. Was muss sie denn da noch mehr wissen? Was für eine Rolle spielt es, ob ich einen abgeschlossenen Teil bewohne?
Will die Sachbearbeiterin mir eine Falle stellen oder sich irgendwas zurechtdrehen um mir nicht die volle Miete zahlen zu müssen?
Ich sag schon mal Danke.