Ich würde kurz antworten, dass ihre Auffassung, dass Wohngemeinschaft mit einer Haushaltsgemeinschaft gleichzusetzen ist, in Widerspruch zur gefestigten Rechtsprechung des BSG steht (BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 27.1.2009, B 14 AS 6/08 R). Fertig - warum soll man sich hier die Mühe machen, dass dem JC ausführlich zu erklären, wenn das auch der Richter am SG in der Hauptverhandlung machen kann.
Ich hatte auch mal deswegen geklagt, weil mein JC die gleiche Auffassung vertreten hat. Ergebnis: rund ein Dutzend Bescheide mussten aufgehoben und die Bezüge für mehrere Jahre neu berechnet werden (natürlich nicht von mir) + Verzugszinsen in vierstelliger Höhe. Und was musste ich dann einige Monate in einem neuen Bescheid des JC lesen? Richtig, genau wieder den selben Unsinn. Über die Widerspruchsstelle hinaus ist die Angelegenheit dann aber nicht mehr hinausgekommen. Wenigstens die in der Widerspruchsstelle haben es begriffen.