Hallo,
wie in der Überschrift schon erwähnt verlangt die Wohngeldstelle die Betriebskostenabrechnung für 2018 bis zum 10.07.2019. Problem ist das mein Vermieter mir die Abrechnung noch nicht gegeben hat und der sagte mir, dass er bis zum 31.12.2019 zeit dafür hätte. Mein Wohngeld läuft zum 31.07.2019 ab, bekomme ich rückwirkend das Wohngeld? Problem ist auch, das mir durch die nicht Bewilligung, mir einige But Leistungen verweigert werden die ich aber für die Kinder brauche.
wie in der Überschrift schon erwähnt verlangt die Wohngeldstelle die Betriebskostenabrechnung für 2018 bis zum 10.07.2019. Problem ist das mein Vermieter mir die Abrechnung noch nicht gegeben hat und der sagte mir, dass er bis zum 31.12.2019 zeit dafür hätte. Mein Wohngeld läuft zum 31.07.2019 ab, bekomme ich rückwirkend das Wohngeld? Problem ist auch, das mir durch die nicht Bewilligung, mir einige But Leistungen verweigert werden die ich aber für die Kinder brauche.