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Hallo.
Bin Arbeitslos geworden und habe einiges schon in die Wege geleitet und fasse mal zusammen.
Vor wenigen tagen durch ordentliche Kündigung des AG Arbeitslos geworden. Arbeitsuchendmeldung bereits abgeschickt.
1
Es war eine Kündigung im ersten Monat der Beschäftigung. Also werde ich für den Zeitraum einer Woche (26.3.-1.4.) korrigiert mich wenn ich falsch liege, in diesem Fall wohl Krankengeld erhalten. Der Antrag dafür ist im Gange. Momentan Krank geschrieben vom 22.3.-5.4-18.
Heißt auch dass ich für den Zeitraum zwischen den 1.4. und 6.4. kein Geld erhalte. Weder vom Ex Arbeitgeber, noch vom Amt (Da nicht Arbeitsfähig).Soweit ich weiß muss die Krankenkasse ja nur bis zum Ende des März Monats zahlen. Also fällt die auch weg. Muss ich mich drauf einstellen dass ich in dieser Woche nichts habe ?
2
Ich bekomme Zugangsdaten für die Jobbörse zugeschickt. Das wird sicherlich Morgen oder Übermorgen eintreffen. Damit kann und soll ich mich Arbeitslos melden online bzw den ALG 1 Antrag stellen. Kann man mir das mal kurz bestätigen dass das soweit richtig ist dass das online geht ?
3
Persönlich Arbeitslos melden und bei der Agentur vorstellen soll ich erst wenn ich wieder Arbeitsfähig bin. Werde das also am 5 oder 6.4.18 machen. Am Telefon meinte die Dame der Agentur das wäre genau so richtig da man mich sonst nach Hause schicken würde, da ich im Krank ja nicht Arbeitsfähig bin.
4
Habe einen Wohngeld-Antrag ausgedruckt und frage mich jetzt ob es Sinn macht den jetzt schon abzuschicken.
Soll ich warten bis ALG1 und Krankengeld bewilligt worden ist oder nicht ?
(Im Antrag wird die Frage gestellt ob man Sozialleistungen beantragt hat. Über die genau Höhe muss man offenbar keine Angaben machen. Jedenfalls war davon im Formular keine Rede)
Spielt das Krankengeld bei dem Thema eine Rolle oder muss das nicht im Antrag erwähnt werden ?
Bin Arbeitslos geworden und habe einiges schon in die Wege geleitet und fasse mal zusammen.
Vor wenigen tagen durch ordentliche Kündigung des AG Arbeitslos geworden. Arbeitsuchendmeldung bereits abgeschickt.
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Es war eine Kündigung im ersten Monat der Beschäftigung. Also werde ich für den Zeitraum einer Woche (26.3.-1.4.) korrigiert mich wenn ich falsch liege, in diesem Fall wohl Krankengeld erhalten. Der Antrag dafür ist im Gange. Momentan Krank geschrieben vom 22.3.-5.4-18.
Heißt auch dass ich für den Zeitraum zwischen den 1.4. und 6.4. kein Geld erhalte. Weder vom Ex Arbeitgeber, noch vom Amt (Da nicht Arbeitsfähig).Soweit ich weiß muss die Krankenkasse ja nur bis zum Ende des März Monats zahlen. Also fällt die auch weg. Muss ich mich drauf einstellen dass ich in dieser Woche nichts habe ?
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Ich bekomme Zugangsdaten für die Jobbörse zugeschickt. Das wird sicherlich Morgen oder Übermorgen eintreffen. Damit kann und soll ich mich Arbeitslos melden online bzw den ALG 1 Antrag stellen. Kann man mir das mal kurz bestätigen dass das soweit richtig ist dass das online geht ?
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Persönlich Arbeitslos melden und bei der Agentur vorstellen soll ich erst wenn ich wieder Arbeitsfähig bin. Werde das also am 5 oder 6.4.18 machen. Am Telefon meinte die Dame der Agentur das wäre genau so richtig da man mich sonst nach Hause schicken würde, da ich im Krank ja nicht Arbeitsfähig bin.
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Habe einen Wohngeld-Antrag ausgedruckt und frage mich jetzt ob es Sinn macht den jetzt schon abzuschicken.
Soll ich warten bis ALG1 und Krankengeld bewilligt worden ist oder nicht ?
(Im Antrag wird die Frage gestellt ob man Sozialleistungen beantragt hat. Über die genau Höhe muss man offenbar keine Angaben machen. Jedenfalls war davon im Formular keine Rede)
Spielt das Krankengeld bei dem Thema eine Rolle oder muss das nicht im Antrag erwähnt werden ?
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