Wohngeldantrag gleich abschicken oder warten

Leser in diesem Thema...

Wassermann26

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
25 Mrz 2018
Beiträge
2
Bewertungen
0
Hallo.

Bin Arbeitslos geworden und habe einiges schon in die Wege geleitet und fasse mal zusammen.

Vor wenigen tagen durch ordentliche Kündigung des AG Arbeitslos geworden. Arbeitsuchendmeldung bereits abgeschickt.

1
Es war eine Kündigung im ersten Monat der Beschäftigung. Also werde ich für den Zeitraum einer Woche (26.3.-1.4.) korrigiert mich wenn ich falsch liege, in diesem Fall wohl Krankengeld erhalten. Der Antrag dafür ist im Gange. Momentan Krank geschrieben vom 22.3.-5.4-18.

Heißt auch dass ich für den Zeitraum zwischen den 1.4. und 6.4. kein Geld erhalte. Weder vom Ex Arbeitgeber, noch vom Amt (Da nicht Arbeitsfähig).Soweit ich weiß muss die Krankenkasse ja nur bis zum Ende des März Monats zahlen. Also fällt die auch weg. Muss ich mich drauf einstellen dass ich in dieser Woche nichts habe ?

2
Ich bekomme Zugangsdaten für die Jobbörse zugeschickt. Das wird sicherlich Morgen oder Übermorgen eintreffen. Damit kann und soll ich mich Arbeitslos melden online bzw den ALG 1 Antrag stellen. Kann man mir das mal kurz bestätigen dass das soweit richtig ist dass das online geht ?

3
Persönlich Arbeitslos melden und bei der Agentur vorstellen soll ich erst wenn ich wieder Arbeitsfähig bin. Werde das also am 5 oder 6.4.18 machen. Am Telefon meinte die Dame der Agentur das wäre genau so richtig da man mich sonst nach Hause schicken würde, da ich im Krank ja nicht Arbeitsfähig bin.

4
Habe einen Wohngeld-Antrag ausgedruckt und frage mich jetzt ob es Sinn macht den jetzt schon abzuschicken.

Soll ich warten bis ALG1 und Krankengeld bewilligt worden ist oder nicht ?

(Im Antrag wird die Frage gestellt ob man Sozialleistungen beantragt hat. Über die genau Höhe muss man offenbar keine Angaben machen. Jedenfalls war davon im Formular keine Rede)

Spielt das Krankengeld bei dem Thema eine Rolle oder muss das nicht im Antrag erwähnt werden ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Katzenstube

1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
9 Feb 2017
Beiträge
2.539
Bewertungen
4.645
Hallo Wassermann26,
den Antrag für Wohngeld kannst Du erst korrekt und vollständig stellen, wenn Dir die Summen bekannt sind, die als ALG1 ausgezahlt werden.

Ich habe einen formlosen Antrag (natürlich mit Datum) gestellt und Wohngeld beantragt. Die Unterlagen, die ich dann zugeschickt bekam, habe ich erst ausgefüllt, als mir alle Angaben bekannt waren.

Zwischendurch kamen Schreiben "Sie müssen bis ......" dann habe ich nett zurück geschrieben: "leider habe ich noch keine Information, halte meine Antrag aufrecht und informiere Sie, sobald mir die Höhe des ALG1 Betrages bekannt ist. Somit galt meine Antragstellung mit Datum als der Tag, ab dem Wohngeld bezahlt wurde.

Gruß von Katzenstube
 

Wassermann26

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
25 Mrz 2018
Beiträge
2
Bewertungen
0
Ich habe einen formlosen Antrag (natürlich mit Datum) gestellt und Wohngeld beantragt. Die Unterlagen, die ich dann zugeschickt bekam, habe ich erst ausgefüllt, als mir alle Angaben bekannt waren.

Das heißt nur ein Dreizeiler "Hier mit beantrage ich zum ?? Wohngeld". Richtig ? Und welches Datum wäre in meinem Fall richtig ? Und soll ich es per Post senden oder Mail ?
Zwischendurch kamen Schreiben "Sie müssen bis ......"
wie geht der Satz weiter ? Was meinst Du genau ?
dann habe ich nett zurück geschrieben: "leider habe ich noch keine Information, halte meine Antrag aufrecht und informiere Sie, sobald mir die Höhe des ALG1 Betrages bekannt ist. Somit galt meine Antragstellung mit Datum als der Tag, ab dem Wohngeld bezahlt wurde.
Also am besten Morgen einen Brief hinschicken mit dem Inhalt dass ich ab ? Wohngeld beantragen möchte und genaue Daten nachreiche ? Oder macht es Sinn den Originalen Antrag schon mal soweit wie möglich im vorhinein zu schreiben ? Oder was soll ich jetzt genau machen?
 

Zerberus X

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Sep 2016
Beiträge
1.195
Bewertungen
452
Geh beim Landratsamt/Wohngeldstelle persönlich vorbei,aber da solltest Du schon wissen von wem du dein Geld bekommst.
Dann bekommst du deinen Antrag und eine Liste der Nachweise die du für Wohngeld vorlegen musst.
 

Katzenstube

1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
9 Feb 2017
Beiträge
2.539
Bewertungen
4.645
Korrekt Zerberus X. Dreizeiler oder noch kürzer "ich beantrage ab sofort Wohngeld" aktuelles Datum, gezahlt wird so und so frühestens ab dem Tag des Eingang dieses Schreibens.

Mein oft gelesener Satz lautete: Ihre Antwort - Pflicht zur Mitwirkung erwarten wir bis ...Datum... falls nicht, betrachten wir den Antrag als zurückgezogen oder so ähnlich.

Natürlich ziehe ich den Antrag nicht zurück, habe aber noch nicht die gewünschten Informationen und genau das gebe ich als Zwischenstand zurück.

Ich habe alles per Einschreiben Rückschein geschickt - aber abgeben wäre noch besser.

Gruß von Katzenstube
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo Wassermann26, :welcome:

beginne mal in deinem ersten Beitrag, denn da gehst du schon von falschen Tatsachen aus ...

Bin Arbeitslos geworden und habe einiges schon in die Wege geleitet und fasse mal zusammen.
Vor wenigen tagen durch ordentliche Kündigung des AG Arbeitslos geworden. Arbeitsuchendmeldung bereits abgeschickt.

Du wurdest ja scheinbar gekündigt, weil du krank geworden bist nach wenigen Tagen im neuen Job ???

1 Es war eine Kündigung im ersten Monat der Beschäftigung. Also werde ich für den Zeitraum einer Woche (26.3.-1.4.) korrigiert mich wenn ich falsch liege, in diesem Fall wohl Krankengeld erhalten. Der Antrag dafür ist im Gange. Momentan Krank geschrieben vom 22.3.-5.4-18.

Wenn du noch im laufenden Arbeitsvertrag AU geschrieben wurdest, dann solltest du dafür Sorge tragen, dass du erst mal wieder richtig gesund wirst, ehe du dich (als "arbeitslos") zur Arbeitsvermittlung bei der AfA melden wirst.

Heißt auch dass ich für den Zeitraum zwischen den 1.4. und 6.4. kein Geld erhalte.

Wie kommst du bitte darauf, wer hat dir so was erzählt ???
Die bescheinigte AU wirkt auch über den Kündigungstag hinaus so lange weiter, wie der Arzt das noch für nötig halten wird und damit hast du auch Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse (und bleibst dadurch auch krankenversichert).

Die AU -Bescheinigung MUSS aber völlig lückenlos weiter ausgestellt werden, erst nach dem nächsten Arztbesuch wirst du das erste Krankengeld dann bekommen.
Dein AG muss dich allerdings auch noch bezahlen für die Tage (bis zum 21.03.) wo du noch gearbeitet hast, nur Lohnfortzahlung (ab Beginn der AU ) wird er noch nicht leisten müssen.

Kann natürlich passieren, dass die KK Theater macht, die zahlen auch nicht gerne für Arbeitslose aber rein rechtlich gesehen ist die KK dazu verpflichtet, weil du unter 4 Wochen bisher beim AG beschäftigt gewesen bist.

Weder vom Ex Arbeitgeber, noch vom Amt (Da nicht Arbeitsfähig).Soweit ich weiß muss die Krankenkasse ja nur bis zum Ende des März Monats zahlen. Also fällt die auch weg. Muss ich mich drauf einstellen dass ich in dieser Woche nichts habe ?

Dein Gedankengang betreffs Krankengeld ist also völlig falsch, der AG muss dir die Arbeitstage bezahlen und die KK ist ab Ausstellung / Beginn der AU (also ab 22.03.) zuständig bis du wirklich wieder gesund sein wirst.

Die AfA ist erst zuständig wenn deine AU wieder beendet wird, es genügt also im Moment dort mitzuteilen, dass du ab 01.04. arbeitslos bist aber vorerst noch krankgeschrieben, dann werden die dir das Gleiche sagen : "Kommen Sie zu uns wenn Sie wieder gesund sind" ...

Ich bekomme Zugangsdaten für die Jobbörse zugeschickt. Das wird sicherlich Morgen oder Übermorgen eintreffen. Damit kann und soll ich mich Arbeitslos melden online bzw den ALG 1 Antrag stellen. Kann man mir das mal kurz bestätigen dass das soweit richtig ist dass das online geht ?

Das geht zwar inzwischen online aber ich rate dir NICHT dazu, du solltest den aktuellen Stand mitteilen und dann erst mal gesund werden, es ist in der Regel auch besser sich dann persönlich bei der zuständigen AfA zu melden und sich den Papier-Antrag geben zu lassen.

Noch ist es keine Pflicht einen PC und Internet-Anschluss zu besitzen, online werden viele Daten abgefragt, die (eigentlich) freiwillig wären aber man kann wohl dann nicht weiter eingeben wenn man diese Angaben (Telefon / Mail z.B.) nicht machen möchte.

Vor Ort sind manche besonderen "Umstände" meist besser zu klären im persönlichen Gespräch ...

Persönlich Arbeitslos melden und bei der Agentur vorstellen soll ich erst wenn ich wieder Arbeitsfähig bin. Werde das also am 5 oder 6.4.18 machen.

Dann weißt du ja dazu schon Bescheid, es wäre also zu früh schon online einen Antrag auf ALGI zu stellen, du solltest dir direkt angewöhnen, deine Angelegenheiten mit der AfA möglichst schriftlich (und nachweislich) zu regeln oder bei persönlicher Vorsprache zu klären.

Am Telefon meinte die Dame der Agentur das wäre genau so richtig da man mich sonst nach Hause schicken würde, da ich im Krank ja nicht Arbeitsfähig bin.

Das war zumindest korrekt aber nicht immer bekommst du telefonisch wirklich zutreffende Antworten und du kannst nie beweisen, was dir da so "erzählt" wurde ... :icon_evil:

Habe einen Wohngeld-Antrag ausgedruckt und frage mich jetzt ob es Sinn macht den jetzt schon abzuschicken.
Soll ich warten bis ALG1 und Krankengeld bewilligt worden ist oder nicht ?

Auch zur Wohngeldstelle solltest du zunächst persönlich gehen, du brauchst unbedingt erst einen Leistungsbescheid, denn wie soll man dort sonst berechnen können, ob du überhaupt Wohngeld bekommen kannst und wie viel das sein wird, das ist ja nur ein "Mietzuschuss" ...

Den gibt es nur wenn man ansonsten aus einem anderen Einkommen noch genug zum Leben übrig haben wird ... ansonsten wirst du an das JC verwiesen, um "aufstockend" ALG II zu beantragen (beides gleichzeitig gibt es NICHT).

(Im Antrag wird die Frage gestellt ob man Sozialleistungen beantragt hat. Über die genau Höhe muss man offenbar keine Angaben machen. Jedenfalls war davon im Formular keine Rede)

Wer z.B. bereits ALG II beantragt hat (oder beantragen muss) bekommt KEIN Wohngeld, lies dir die Fragen bitte genau durch oder lass dich auf der Wohngeldstelle dazu beraten und informieren.

Spielt das Krankengeld bei dem Thema eine Rolle oder muss das nicht im Antrag erwähnt werden ?

JEDES Einkommen spielt eine Rolle, das ist auch nachzuweisen, denn darauf baut die Prüfung auf, ob und wie viel Wohngeld du überhaupt bekommen kannst ...

Bei den Sozial-Leistungen sind in der Regel Hartz 4 (SGB II) oder Sozial-Hilfe (SGB XII) gemeint, da brauchen die auch keine Beträge, die sind für ALLE gleich ... Regelsatz + KdU (Wohnkosten).

Zu sonstigen Einnahmen (Erwerbseinkommen / Krankengeld / ALGI ) wollen die IMMER auch Nachweise / Bescheide haben ... die zahlen doch nicht "ins Blaue hinein" einen Mietzuschuss. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
Oben Unten