danke trotzdem ...ich dachte wohngeld kann nur vom Arbeitslosengeld II empfänger beantragt werden ....Bei Bedürftigkeit natürlich, wenn das ALG 1 ausreicht, natürlich nicht
danke trotzdem ...ich dachte wohngeld kann nur vom Arbeitslosengeld II empfänger beantragt werden ....
Mal den Wohngeldbescheid abwarten.....
Herzlich Willkommen beim
Erwerbslosenforum Deutschland.