hallo,
ich muss demnächst wohngeld beantragen. lebe mit meinem kind zusammen und bekomme vom vater keinen unterhalt. das hat gründe (und das möchte ich hier nicht diskutieren).
bei meinen einkünften tauchen also, trotz minderjährigem kind, keine unterhaltszahlungen auf.
kann/wird das wohngeldamt mich vor einer bewilligung von wohngeld dazu auffordern eine kindsunterhaltszahlung zu erstreiten? oder ist die angabe, dass ich keinen unterhalt bekomme, ausreichend und ich erhalte ein wohngeld, auch ohne dieses, mir eigentlich zustehende einkommen?
das ist eine spezielle frage, aber vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
vielen dank schonmal.
ich muss demnächst wohngeld beantragen. lebe mit meinem kind zusammen und bekomme vom vater keinen unterhalt. das hat gründe (und das möchte ich hier nicht diskutieren).
bei meinen einkünften tauchen also, trotz minderjährigem kind, keine unterhaltszahlungen auf.
kann/wird das wohngeldamt mich vor einer bewilligung von wohngeld dazu auffordern eine kindsunterhaltszahlung zu erstreiten? oder ist die angabe, dass ich keinen unterhalt bekomme, ausreichend und ich erhalte ein wohngeld, auch ohne dieses, mir eigentlich zustehende einkommen?
das ist eine spezielle frage, aber vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
vielen dank schonmal.
