Hallo,
meine Frau war bislang in Elternzeit, ich habe ein Einkommen dass für Wohngeld und Kinderzuschläge ausreicht. Nun hat sie zwar nach dem Ende der Elternzeit angefangen zu arbeiten, wurde aber umgehend gekündigt.
Jetzt stellt sich uns die Frage, ob unbedingt ALG1 beantragt werden muss (Anspruchsovraussetzungen wären erfüllt, aber das was dann gezahlt würde wäre sehr niedrig).
Beim ALG2 Antrag weiß ich kann einen das Jobcenter zwingen einen ALG1 Antrag zu stellen da diese Leistung vorrangig ist und dies sogar explizit im SGB so vorgeschrieben ist. Bei den Kinderzuschlägen und beim Wohngeld auch habe ich eine solche Regelung nirgendwo gefunden, die einen zwingt, irgendwelche Leistungen zu beantragen.
Frage deshalb: Können sich Wohngeldamt und Familienkasse quer stellen wenn kein ALG 1 beantragt wird und wenn ja auf welcher Grundlage?
Danke!
meine Frau war bislang in Elternzeit, ich habe ein Einkommen dass für Wohngeld und Kinderzuschläge ausreicht. Nun hat sie zwar nach dem Ende der Elternzeit angefangen zu arbeiten, wurde aber umgehend gekündigt.
Jetzt stellt sich uns die Frage, ob unbedingt ALG1 beantragt werden muss (Anspruchsovraussetzungen wären erfüllt, aber das was dann gezahlt würde wäre sehr niedrig).
Beim ALG2 Antrag weiß ich kann einen das Jobcenter zwingen einen ALG1 Antrag zu stellen da diese Leistung vorrangig ist und dies sogar explizit im SGB so vorgeschrieben ist. Bei den Kinderzuschlägen und beim Wohngeld auch habe ich eine solche Regelung nirgendwo gefunden, die einen zwingt, irgendwelche Leistungen zu beantragen.
Frage deshalb: Können sich Wohngeldamt und Familienkasse quer stellen wenn kein ALG 1 beantragt wird und wenn ja auf welcher Grundlage?
Danke!