@unemp
die Summe deines Einkommens (ALG + Mieteinnahmen) müssen 80% des Alg2- Bedarfs sein.
Ist es weniger, schickt die Wohngeldstelle dich zum Jobcenter.
zb:
Hast du 800,- eigenes Einkommen und brauchst 1000,- als Bedarf (Alg2), dann gäbe es noch Wohngeld.
Hast du weniger als 800,-, dann giltst du als hilfebedürftig nach SGB II---also Hartz 4. Dann bist du nicht WG-berechtigt.
Dein Bedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf 382,- PLUS Wohnkosten (miete+BK kalt und warm).
382, gilt ab 1.1. und für Alleinstehende.
Für Partner und Kinder gelten andere Regelbedarfsgrößen.
Du kannst alle Einkommensarten addieren, vielleicht findest du noch andere??
Auch die Vermögensgrenzen sind bei WG ganz anders---weißt du aber schon, oder?
Vielleicht kann ein WG-Experte meine Aussage etwas konkretisieren?