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Hallo zusammen,
ich beziehe ALG 1 und zusätzlich Wohngeld. Bei dem Wohngeld wird mein Kind bei mir mitberücksichtigt, weil wir als Eltern das ungefähr hälftig aufteilen. Kind ist aber beim anderen Elternteil gemeldet. Diese "quasi temporäre Haushaltszugehörigkeit" wegen Umgang war eine der guten Vorteile des neuen Wohngeld seit 2016!
Jetzt wird unser Kind in Kürze 18 und die Wohngeldstelle sagte mir, ab dann gibt es keine Berücksichtigung mehr bei mir. "Kind" nach dem WoGG ist immer nur bis 18, auch wenn es zur Schule geht und wir Eltern weiter Kindergeld bekommen. Alles egal, nur das Alter zählt. Für "erwachsene Kinder" gibt es keine Berücksichtigung wegen Umgang.
Ist das zutreffend?
Gruß
Jens
ich beziehe ALG 1 und zusätzlich Wohngeld. Bei dem Wohngeld wird mein Kind bei mir mitberücksichtigt, weil wir als Eltern das ungefähr hälftig aufteilen. Kind ist aber beim anderen Elternteil gemeldet. Diese "quasi temporäre Haushaltszugehörigkeit" wegen Umgang war eine der guten Vorteile des neuen Wohngeld seit 2016!
Jetzt wird unser Kind in Kürze 18 und die Wohngeldstelle sagte mir, ab dann gibt es keine Berücksichtigung mehr bei mir. "Kind" nach dem WoGG ist immer nur bis 18, auch wenn es zur Schule geht und wir Eltern weiter Kindergeld bekommen. Alles egal, nur das Alter zählt. Für "erwachsene Kinder" gibt es keine Berücksichtigung wegen Umgang.
Ist das zutreffend?
Gruß
Jens