Hallo,
wieder mal jemand, der zermürbt werden soll;
meine Nachbarin, 61 Jahre hat vor Monaten (März)Wohngekd beantragt.
Nun bekam Sie am 1.11.09 Bescheid, dass nur ein kurzer Zeitraum vom 1.3. bis 30.9.09 bewilligt worden ist, da sich Ihre finanzielle Situation ja ändert.
Ihre Situation bleibt bis zur Rente gleich.
Sie befürchtet, dass wenn Sie Widerspruch einlegt, kein Geld für den bewilligten Zeitraum zu bekommen.
Es wurde Ihr im Amt mitgeteilt, dass wenn Sie Widerspruch einlegt, erst Geld bekommt, wenn alles geklärt ist.
Wie soll / kann Sie gegen diese Willkür angehen??
MfG
Metheo
wieder mal jemand, der zermürbt werden soll;
meine Nachbarin, 61 Jahre hat vor Monaten (März)Wohngekd beantragt.
Nun bekam Sie am 1.11.09 Bescheid, dass nur ein kurzer Zeitraum vom 1.3. bis 30.9.09 bewilligt worden ist, da sich Ihre finanzielle Situation ja ändert.
Ihre Situation bleibt bis zur Rente gleich.
Sie befürchtet, dass wenn Sie Widerspruch einlegt, kein Geld für den bewilligten Zeitraum zu bekommen.
Es wurde Ihr im Amt mitgeteilt, dass wenn Sie Widerspruch einlegt, erst Geld bekommt, wenn alles geklärt ist.
Wie soll / kann Sie gegen diese Willkür angehen??
MfG
Metheo