Wohngeld: GdB rückwirkend anerkannt?

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Paul NRW

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Hallo,

ich bin ein 52 EU-Rentner, geschieden und lebe allein in einer 49m² Wohnung. 14-tägig und anteilmäßig zu den Ferien ist mein 13-jähriger Sohn bei mir. Ansonsten hat er seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter in einer anderen Stadt. Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht beide; zu gleichen Teilen. Aufgrund der niedrigen EU-Rente kann ich keinen Unterhalt zahlen. Seit mehreren Jahren erhalte ich WG .

Weitergewährung WG :

Nach mehreren Wochen und einige (Erinnerungs-)Schreiben an das zuständige Amt habe ich nun die langersehnten Unterlagen / Anträge zur Weitergewährung von Wohngeld erhalten. Bislang wurden 2 Personen in die (Standard-/Pauschal-)Berechnung einbezogen (Sohn + ich). Sonstige Gelder oder Unterstützung bzw. Betreuungskosten erhalte ich nicht.

Bisher hatte ich einen GdB von 40%, der logischer Weise nicht anerkannt wurde. Zur Zeit läuft immer noch mein Antrag auf Verschlimmerung, den ich vor ca. 3 Monaten (wg . fehlender Diagnosen) stellen konnte. Der GdB steht deshalb noch nicht fest, die Chancen, auf über 50% zu kommen sind aber gut. Spätestens in 5 Wochen ist der Abgabetermin fürs Wohngeld, dass Versorgungsamt kann zum Stand meines Antrags noch nichts genaues sagen.

Frage: Werden bei der Weitergewährung von WG Änderungen rückwirkend anerkannt?


Liebe Grüße
Paul
 

Else Kling

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Beim Wohngeld gibt es einen Freibetrag,

- wenn der Grad der Behinderung 100 beträgt oder
- wenn der Grad der Behinderung unter 100 ist bei gleichzeitiger häusliche Pflege (Pflegegrad).

Im Wohngeldantrag kann man angeben, dass ein Grad der Behinderung festgestellt ist oder dass ein Grad der Behinderung beantragt wurde. Bei der Angabe, dass das Feststellungsverfahren noch läuft (Grad der Behinderung wurde beantragt), wird nach Vorlage des entsprechenden Bescheides geprüft, ob (ggf. rückwirkend ab Antragstellung des Wohngeld-Weiterleistungsantrages) ein höheres Wohngeld zu gewähren ist.
 

Paul NRW

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Ok. Dann wird sich das mit der Behinderung nicht auswirken, da keine Pflegestufe besteht. Da es sich um eine Weitergewährung handelt, habe ich auch "nur" die entsprechenden Unterlagen, sprich, eine Zusatzerklärung zu Antrag zugeschickt bekommen. Die weitere Korrespondez lief formlos per E-Mail.

Ich war nur etwas verwirrt, da die Ergebnisse bei exakt gleichen Ein-/Angaben bei den diversen Wohngeldrechnern unterschiedlich ausfiel. Dann packe ich mal die üblichen Sachen wie Auszüge bei und gut.

Gruß Paul
 
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