Hallo,
ich bin ein 52 EU-Rentner, geschieden und lebe allein in einer 49m² Wohnung. 14-tägig und anteilmäßig zu den Ferien ist mein 13-jähriger Sohn bei mir. Ansonsten hat er seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter in einer anderen Stadt. Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht beide; zu gleichen Teilen. Aufgrund der niedrigen EU-Rente kann ich keinen Unterhalt zahlen. Seit mehreren Jahren erhalte ich WG .
Weitergewährung WG :
Nach mehreren Wochen und einige (Erinnerungs-)Schreiben an das zuständige Amt habe ich nun die langersehnten Unterlagen / Anträge zur Weitergewährung von Wohngeld erhalten. Bislang wurden 2 Personen in die (Standard-/Pauschal-)Berechnung einbezogen (Sohn + ich). Sonstige Gelder oder Unterstützung bzw. Betreuungskosten erhalte ich nicht.
Bisher hatte ich einen GdB von 40%, der logischer Weise nicht anerkannt wurde. Zur Zeit läuft immer noch mein Antrag auf Verschlimmerung, den ich vor ca. 3 Monaten (wg . fehlender Diagnosen) stellen konnte. Der GdB steht deshalb noch nicht fest, die Chancen, auf über 50% zu kommen sind aber gut. Spätestens in 5 Wochen ist der Abgabetermin fürs Wohngeld, dass Versorgungsamt kann zum Stand meines Antrags noch nichts genaues sagen.
Frage: Werden bei der Weitergewährung von WG Änderungen rückwirkend anerkannt?
Liebe Grüße
Paul
ich bin ein 52 EU-Rentner, geschieden und lebe allein in einer 49m² Wohnung. 14-tägig und anteilmäßig zu den Ferien ist mein 13-jähriger Sohn bei mir. Ansonsten hat er seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter in einer anderen Stadt. Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht beide; zu gleichen Teilen. Aufgrund der niedrigen EU-Rente kann ich keinen Unterhalt zahlen. Seit mehreren Jahren erhalte ich WG .
Weitergewährung WG :
Nach mehreren Wochen und einige (Erinnerungs-)Schreiben an das zuständige Amt habe ich nun die langersehnten Unterlagen / Anträge zur Weitergewährung von Wohngeld erhalten. Bislang wurden 2 Personen in die (Standard-/Pauschal-)Berechnung einbezogen (Sohn + ich). Sonstige Gelder oder Unterstützung bzw. Betreuungskosten erhalte ich nicht.
Bisher hatte ich einen GdB von 40%, der logischer Weise nicht anerkannt wurde. Zur Zeit läuft immer noch mein Antrag auf Verschlimmerung, den ich vor ca. 3 Monaten (wg . fehlender Diagnosen) stellen konnte. Der GdB steht deshalb noch nicht fest, die Chancen, auf über 50% zu kommen sind aber gut. Spätestens in 5 Wochen ist der Abgabetermin fürs Wohngeld, dass Versorgungsamt kann zum Stand meines Antrags noch nichts genaues sagen.
Frage: Werden bei der Weitergewährung von WG Änderungen rückwirkend anerkannt?
Liebe Grüße
Paul