DaVella
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Hallo Liebe Forengemeinde,
eine ganz kurze Anmerkung zur meiner Situation:
"Lebe mit meiner Mutter zusammen in einer Wohnung, sie bezieht ALG II . Ich bin Azubi und Zahle die Hälfte der Miete selber die andere Hälfte bekommt meine Mutter von der Arge . Ich beziehe keinerlei Leistungen von der Arge .
Ich bekomme seit etwa Oktober 2008 Wohngeld 21€."
So jetzt zur meiner Frage:
Ich war Anfang Januar bei der Wohngeldstelle und wollte natürlich einen Erhöhungsantrag stellen denn diese ist ja ab 2009 gültig.
Ich war da, und die sagten mir das ich den Erhöhungsantrag erst machen kann wenn mein aktueller Wohngeldbescheid ableuft. Das wäre Juni 2009.
Ist das richtig? Kann ich mir nicht vorstellen..
Was soll ich nun machen?
Viele Grüße
eine ganz kurze Anmerkung zur meiner Situation:
"Lebe mit meiner Mutter zusammen in einer Wohnung, sie bezieht ALG II . Ich bin Azubi und Zahle die Hälfte der Miete selber die andere Hälfte bekommt meine Mutter von der Arge . Ich beziehe keinerlei Leistungen von der Arge .
Ich bekomme seit etwa Oktober 2008 Wohngeld 21€."
So jetzt zur meiner Frage:
Ich war Anfang Januar bei der Wohngeldstelle und wollte natürlich einen Erhöhungsantrag stellen denn diese ist ja ab 2009 gültig.
Ich war da, und die sagten mir das ich den Erhöhungsantrag erst machen kann wenn mein aktueller Wohngeldbescheid ableuft. Das wäre Juni 2009.
Ist das richtig? Kann ich mir nicht vorstellen..
Was soll ich nun machen?
Viele Grüße