Homegirlie
Elo-User*in
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Hallo,
Wir sind eine derzeitig eine noch 6 Köpfige Familie und haben ein Riesen Problem.
Meine Frau ist Schwanger und der Entbindungstermin ist voraussichtlich der 30.05.2019.
Seit Mai 2017 bekommen wir Wohngeld und Kinderzuschlag, dementsprechend mussten wir jetzt einen neuen Antrag stellen.
Ich arbeite als Zusteller (Festanstellung) und verdiene ca. 1250 Netto. Meine Frau arbeitet geringfügig als Zusteller (Springer) und hat die letzten 3 Monate 450€ bekommen.
Als Springer hat hat Sie nicht jeden Monat ein Einkommen. Der Durchschnitt der letzten 12 Monate beträgt bei ihr knapp 200€ monatlich.
Da Sie noch Fit ist und der kleine noch keine Anzeichen macht rauszukommen, hat Sie bis zuletzt noch freiwillig weitergearbeitet, was vor der Geburt ja auch erlaubt ist.
Sie ist familienversichert und hat somit keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Wohl aber beim Bundesversicherungsamt. Da gibt es einmalig 210€ und der Antrag ist auch schon gestellt.
Erstmal möchte unsere Bearbeiterin es aber Extra noch mal Schriftlich von der Krankenkasse das Sie kein Mutterschaftsgeld bekommt… Der Ausdruck von der Krankenkassenseite reicht ihr nicht, das es bei Familienversicherung nichts gibt.
Ebenso vom Arbeitgeber, da Sie aber nur als Springer arbeitet, bekommt Sie nur Geld wenn Sie ein Gebiet zugewiesen bekommt. Daher gibts es da also auch kein Mutterschaftsgeld.
Der Arbeitsvertrag reicht ihr da auch nicht, Sie will es Explizit schriftlich vom Arbeitgeber haben…
Wenn es ja nur das wäre, nun will Sie den Antrag aber nicht bearbeiten bevor Sie auch den Elterngeld und Mutterschaftsgeldbescheid hat. Das es 210€ einmalig gibt habe ich ihr gesagt, aber Sie will das Schriftlich vom Bundesversicherungsamt…. Den Elterngeldantrag kann ich ja auch erst stellen sobald das Kind auf der Welt ist und ich die Geburtsurkunde habe. Auch dauert die Bearbeitung ja auch mehrere Wochen.
Elterngeld und Mutterschaftsgeld wäre ja Einkommen und Sie weiss ja nicht mal ob wir überhaupt noch Wohngeld bekommen oder wir zurück zum Jobcenter müssen??????
Ist Elterngeld nicht bis 300€ anrechnungsfrei? Somit wäre ja nur das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt Einkommen.
1250€ Verdienst wäre ja auch zu wenig für 7 Leute. Beim letzten Wohngeldantrag habe ich sogar nur 1000€ Verdienst und meine Frau durchschnittlich 150€ und das war bei 6 Personen komischerweise in Ordnung???? Nun habe ich alleine 1250€ und es reicht nicht? Auch wird meine Frau nach den 8 Woche Mutterschutz wieder als Springer weiterarbeiten, der Arbeitsvertrag läuft weiter und wurde auch nicht gekündigt.
Im Juli gibts ja auch noch die Kindergeld und Kinderzuschlagerhöhung. Das Elterngeld würde beim Jobcenter ja auch als Einkommen angerechnet werden.
Das ganze habe ich natürlich auch schon durch den Rechner gejagt. Selbst vor der Erhöhung und ohne Einkommen bei meiner Frau hätte wir mit Wohngeld + Kinderzuschlag mehr. Anspruch auf ALG 2 ca. 1025€ (Wohngeld+Kinderzuschlag ca. 1300€)
Wir bekommen dann jetzt 1-2 Monate kein Wohlgeld, Natürlich dann auch kein Kinderzuschlag… Der muss ja auch neu Beantragt werden… Woher soll ich bitte mal eben 1400€ pro Monat nehmen?? Laut Ihr hätten andere ja auch das Problem und könnten das „Überbrücken“.
Wie kann das sein das man so mit einer Familie umgeht. Die Vorschriften wären ja so, Sie könnte da ja nichts machen… Ist es wirklich so das man Warten muss bis die Bescheide eintreffen? Jemand einen Rat für mich, bin derzeit ein bisschen verzweifelt... ??
Mit freundlichen Grüßen
Wir sind eine derzeitig eine noch 6 Köpfige Familie und haben ein Riesen Problem.
Meine Frau ist Schwanger und der Entbindungstermin ist voraussichtlich der 30.05.2019.
Seit Mai 2017 bekommen wir Wohngeld und Kinderzuschlag, dementsprechend mussten wir jetzt einen neuen Antrag stellen.
Ich arbeite als Zusteller (Festanstellung) und verdiene ca. 1250 Netto. Meine Frau arbeitet geringfügig als Zusteller (Springer) und hat die letzten 3 Monate 450€ bekommen.
Als Springer hat hat Sie nicht jeden Monat ein Einkommen. Der Durchschnitt der letzten 12 Monate beträgt bei ihr knapp 200€ monatlich.
Da Sie noch Fit ist und der kleine noch keine Anzeichen macht rauszukommen, hat Sie bis zuletzt noch freiwillig weitergearbeitet, was vor der Geburt ja auch erlaubt ist.
Sie ist familienversichert und hat somit keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Wohl aber beim Bundesversicherungsamt. Da gibt es einmalig 210€ und der Antrag ist auch schon gestellt.
Erstmal möchte unsere Bearbeiterin es aber Extra noch mal Schriftlich von der Krankenkasse das Sie kein Mutterschaftsgeld bekommt… Der Ausdruck von der Krankenkassenseite reicht ihr nicht, das es bei Familienversicherung nichts gibt.
Ebenso vom Arbeitgeber, da Sie aber nur als Springer arbeitet, bekommt Sie nur Geld wenn Sie ein Gebiet zugewiesen bekommt. Daher gibts es da also auch kein Mutterschaftsgeld.
Der Arbeitsvertrag reicht ihr da auch nicht, Sie will es Explizit schriftlich vom Arbeitgeber haben…
Wenn es ja nur das wäre, nun will Sie den Antrag aber nicht bearbeiten bevor Sie auch den Elterngeld und Mutterschaftsgeldbescheid hat. Das es 210€ einmalig gibt habe ich ihr gesagt, aber Sie will das Schriftlich vom Bundesversicherungsamt…. Den Elterngeldantrag kann ich ja auch erst stellen sobald das Kind auf der Welt ist und ich die Geburtsurkunde habe. Auch dauert die Bearbeitung ja auch mehrere Wochen.
Elterngeld und Mutterschaftsgeld wäre ja Einkommen und Sie weiss ja nicht mal ob wir überhaupt noch Wohngeld bekommen oder wir zurück zum Jobcenter müssen??????
Ist Elterngeld nicht bis 300€ anrechnungsfrei? Somit wäre ja nur das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt Einkommen.
1250€ Verdienst wäre ja auch zu wenig für 7 Leute. Beim letzten Wohngeldantrag habe ich sogar nur 1000€ Verdienst und meine Frau durchschnittlich 150€ und das war bei 6 Personen komischerweise in Ordnung???? Nun habe ich alleine 1250€ und es reicht nicht? Auch wird meine Frau nach den 8 Woche Mutterschutz wieder als Springer weiterarbeiten, der Arbeitsvertrag läuft weiter und wurde auch nicht gekündigt.
Im Juli gibts ja auch noch die Kindergeld und Kinderzuschlagerhöhung. Das Elterngeld würde beim Jobcenter ja auch als Einkommen angerechnet werden.
Das ganze habe ich natürlich auch schon durch den Rechner gejagt. Selbst vor der Erhöhung und ohne Einkommen bei meiner Frau hätte wir mit Wohngeld + Kinderzuschlag mehr. Anspruch auf ALG 2 ca. 1025€ (Wohngeld+Kinderzuschlag ca. 1300€)
Wir bekommen dann jetzt 1-2 Monate kein Wohlgeld, Natürlich dann auch kein Kinderzuschlag… Der muss ja auch neu Beantragt werden… Woher soll ich bitte mal eben 1400€ pro Monat nehmen?? Laut Ihr hätten andere ja auch das Problem und könnten das „Überbrücken“.
Wie kann das sein das man so mit einer Familie umgeht. Die Vorschriften wären ja so, Sie könnte da ja nichts machen… Ist es wirklich so das man Warten muss bis die Bescheide eintreffen? Jemand einen Rat für mich, bin derzeit ein bisschen verzweifelt... ??
Mit freundlichen Grüßen