aestheticaly
Elo-User*in
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- 16 März 2017
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Hallo,
Es geht um folgendes:
Ich möchte Wohngeld beantragen, erfülle auch alle Kriterien soweit. Ich erhalte ALG1 bei Weiterbildung sprich ich mache eine betriebliche Umschulung über das Arbeitsamt.
Es geht um meine Werbungskosten, die ich habe um mein Umschulungsverältnis beibehalten zu können. Die üblichen Verdächtigen (Reinigung von Arbeitsklamotten; Versorgungspauschale; Kontoführung etc pp). Also alle Dinge die ich bei meiner Einkommenssteuererklärung ebenfalls angeben werde(Verlustvortrag).
Laut der Dame vom Wohngeldamt könnte ich keine Werbungskosten geltend machen, aber genau warum und wieso könne sie mir nicht sagen. Hat jemand von euch eventuell schon Erfahrung sammeln können? Ich habe Kosten in Höhe von 3500€ und das würde sich schon gut bemerkbar machen bei der Berechnung.
Vielen Dank im vorraus !
Es geht um folgendes:
Ich möchte Wohngeld beantragen, erfülle auch alle Kriterien soweit. Ich erhalte ALG1 bei Weiterbildung sprich ich mache eine betriebliche Umschulung über das Arbeitsamt.
Es geht um meine Werbungskosten, die ich habe um mein Umschulungsverältnis beibehalten zu können. Die üblichen Verdächtigen (Reinigung von Arbeitsklamotten; Versorgungspauschale; Kontoführung etc pp). Also alle Dinge die ich bei meiner Einkommenssteuererklärung ebenfalls angeben werde(Verlustvortrag).
Laut der Dame vom Wohngeldamt könnte ich keine Werbungskosten geltend machen, aber genau warum und wieso könne sie mir nicht sagen. Hat jemand von euch eventuell schon Erfahrung sammeln können? Ich habe Kosten in Höhe von 3500€ und das würde sich schon gut bemerkbar machen bei der Berechnung.

Vielen Dank im vorraus !