Paulchen Peter
Elo-User*in
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Hallo zusammen, ich wende mich mit folgender Frage an Euch:
Wird eine Abfindung (9000 €) welche im Januar 2011 (Arbeitsende ebenfalls Jan. 2011) ausbezahlt wurde, bei einen Wohngeldantrag nach 37 Monaten, also wenn der Antrag erstmalig im Februar 2014 gestellt wird, angerechnet?
Warum diese Frage?
a) Eine Abfindung wird drei Jahre lang (mit Abfindungsbetrag / 36 Monate) auf das monatliche Einkommen angerechnet. Wenn der Zeitraum der Anrechnung erst im darauffolgendem Jahr des Zuflussjahres beginnt würde ich erst 2015 Wohngeldberechtigt sein (bei momentanen Stand meiner Einkünfte). Was real natürlich fast 4 Jahren entspricht. Bei einer Anrechnung ab dem Auszahlungsmonat (in meinen Fall Jan. 2011) könnte ich ab Februar 2014 mit ~72 Euro Wohngeld pro Monat rechnen, da ja dann 3 Jahre (bzw. 36 Monate) nach Zufluss vergangen sind. Und würde dies dann auch beantragen, sofern meine Einkünfte sich nicht ändern.
b) Ich kann bisher den Gesetzestext (siehe unten) nicht richtig auslegen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
§ 15
Ermittlung des Jahreseinkommens.
(2) Einmaliges Einkommen, das für einen bestimmten Zeitraum bezogen wird, ist diesem Zeitraum zuzurechnen. Eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zufließt (Entlassungsentschädigung), ist den folgenden drei Jahren nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses zuzurechnen, wenn nicht in der Vereinbarung, die der Entlassungsentschädigung zu Grunde liegt, ein anderer Zurechnungszeitraum bestimmt ist. Ist eine Entlassungsentschädigung vor der Antragstellung zugeflossen, ist sie nur dann nach Satz 1 oder Satz 2 zuzurechnen, wenn sie innerhalb von drei Jahren vor der Antragstellung zugeflossen ist.
Wird eine Abfindung (9000 €) welche im Januar 2011 (Arbeitsende ebenfalls Jan. 2011) ausbezahlt wurde, bei einen Wohngeldantrag nach 37 Monaten, also wenn der Antrag erstmalig im Februar 2014 gestellt wird, angerechnet?
Warum diese Frage?
a) Eine Abfindung wird drei Jahre lang (mit Abfindungsbetrag / 36 Monate) auf das monatliche Einkommen angerechnet. Wenn der Zeitraum der Anrechnung erst im darauffolgendem Jahr des Zuflussjahres beginnt würde ich erst 2015 Wohngeldberechtigt sein (bei momentanen Stand meiner Einkünfte). Was real natürlich fast 4 Jahren entspricht. Bei einer Anrechnung ab dem Auszahlungsmonat (in meinen Fall Jan. 2011) könnte ich ab Februar 2014 mit ~72 Euro Wohngeld pro Monat rechnen, da ja dann 3 Jahre (bzw. 36 Monate) nach Zufluss vergangen sind. Und würde dies dann auch beantragen, sofern meine Einkünfte sich nicht ändern.
b) Ich kann bisher den Gesetzestext (siehe unten) nicht richtig auslegen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
§ 15
Ermittlung des Jahreseinkommens.
(2) Einmaliges Einkommen, das für einen bestimmten Zeitraum bezogen wird, ist diesem Zeitraum zuzurechnen. Eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung, die im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zufließt (Entlassungsentschädigung), ist den folgenden drei Jahren nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses zuzurechnen, wenn nicht in der Vereinbarung, die der Entlassungsentschädigung zu Grunde liegt, ein anderer Zurechnungszeitraum bestimmt ist. Ist eine Entlassungsentschädigung vor der Antragstellung zugeflossen, ist sie nur dann nach Satz 1 oder Satz 2 zuzurechnen, wenn sie innerhalb von drei Jahren vor der Antragstellung zugeflossen ist.