Wohnen im gleichen Mietshaus in getrennten Wohnungen - Leistungen komplett gestrichen

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Belmonti

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Hallo,

ich wohne im gleichen Haus wie meine Eltern. Sie sind etwas älter und mein Vater fährt gesundheitlich bedingt kein Auto mehr. Selbstverständlich habe ich das übernommen und fahre sie zu Terminen, gehen zusammen einkaufen usw.

Jetzt unterstellt mir das liebe Jobcenter das keine Hilfebedürftigkeit mehr bestehen würde und kürzt mir die kompletten Leistungen bis auf Miete und Nebenkosten ( die von ihnen direkt an den Vermieter gezahlt werden. )

OK: klar benutze ich die Küche meiner Eltern, wasche auch dort und esse auch mit. Aber den einen oder anderen Euro würde ich dann doch für Vorstellungsgespräche usw. benötigen. Ich musste den Monat meine Eltern anpumpen um das mir in der Eingliederungsvereinbarung vorgesetzte Ziel ( Jobaufnahme ) möglicherweise erreichen zu können. Zudem bin ich auch noch erkrankt und habe ein GdB von 50 %

Wie kann ich hier dagegen argumentieren ? Mir ist schon bewusst, dass ich hier von meinen Eltern Unterstützung erhalte. Aber ich bin genau deswegen direkt in diese Wohnung gezogen, um ihnen jetzt im Alter helfen zu können.

Ich habe echt keinen Plan wie ich hier weitermachen soll und kann .......

Ich weiß echt nicht was ich machen kann.....
 
Jetzt unterstellt mir das liebe Jobcenter das keine Hilfebedürftigkeit mehr bestehen würde und kürzt mir die kompletten Leistungen bis auf Miete und Nebenkosten ( die von ihnen direkt an den Vermieter gezahlt werden. )
Wie kann ich hier dagegen argumentieren ?
Gegen die Einstufung als BG (=Bedarfsgemeinschaft) gar nicht wenn du diese Angaben:
fahre sie zu Terminen, gehen zusammen einkaufen usw.
und:
OK: klar benutze ich die Küche meiner Eltern, wasche auch dort und esse auch mit.
auch genauso beim Jobcenter mit angegeben hast und offensichtlich weißt du das ja selber auch ganz genau, wenn du selber sogar schreibst:
Mir ist schon bewusst, dass ich hier von meinen Eltern Unterstützung erhalte.



Hierfür:
Aber den einen oder anderen Euro würde ich dann doch für Vorstellungsgespräche usw. benötigen.
[...]
Ich weiß echt nicht was ich machen kann.....
kannst und solltest du die Kostenübernahme für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche gesondert beantragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß dich @Belmonti,

Jetzt unterstellt mir das liebe Jobcenter das keine Hilfebedürftigkeit mehr bestehen würde und kürzt mir die kompletten Leistungen bis auf Miete und Nebenkosten ( die von ihnen direkt an den Vermieter gezahlt werden. )

Bitte sei mal so nett was genau liegt dir vom Jobcenter schriftlich vor,
kannst du da mal was zu schreiben oder eventuell den Bescheid ohne
persönliche Daten
hier in das Forum stellen?

So könnte man dir gezielter einen Hinweis geben.
 
... und teile bitte auch dein Alter mit.

Ihr wohnt in einem MIETSHAUS? Also hast du als Vermieter NICHT deine Eltern? Es ist NICHT das Haus deiner Eltern?

Dann müsstest du also auch einen eigenen Mietvertrag mit einem Vermieter haben?

Diese Sachen wären auch noch wichtig!
 
Hallo Belmonti,

Jetzt unterstellt mir das liebe Jobcenter das keine Hilfebedürftigkeit mehr bestehen würde und kürzt mir die kompletten Leistungen bis auf Miete und Nebenkosten ( die von ihnen direkt an den Vermieter gezahlt werden. )

WARUM zahlt man dir noch Miete und Nebenkosten, wenn du gar nicht Hilfebedürftig sein sollst ???

Hast du Widerspruch eingelegt gegen solche Einstellung deiner Regel-Leistungen, womit konkret wir das begründet, nur dieser "Allgemeinbegriff" (wir meinen Sie brauchen das Geld nicht mehr) genügt dafür nicht. :icon_evil:

Ganz (eigentlich wichtigste !!!) Frage ist dein Lebensalter ???

Ich gehe mal davon aus, dass du bereits Ü 25 bist und da hast du gesetzlich einen eigenen Anspruch, sogar wenn du in der gleichen Wohnung wohnen würdest.

Tust du ja offenbar NICHT, sonst würde ja keine (separate) Miete für deine eigene Wohnung anfallen können. :idea:

Da kannst du aber auch keine Haushalts-Gemeinschaft / Wohngemeinschaft mit deinen Eltern mehr haben, nur weil du ihnen gelegentlich Unterstützung gibst und deine Wäsche in Mutters Maschine waschen darfst. :icon_evil:

Was bitte geht das die JC -SB an, wo du kochst und/ oder deine Wäsche wäschst ... vermutlich warst du zu "Auskunfs-Freudig", was aber an der Rechtslage NICHTS ändert wenn du Ü 25 bist und eine eigene Wohnung hast, die sogar vom Amt bezahlt wird. :icon_evil:

Unter diesen Bedingungen würde ich das auch nicht akzeptieren, dass die Miete direkt an den Vermieter geht ... du hast dir ja nicht selbst den Regelsatz "entzogen".

Allerdings bist du hier auch schon ziemlich lange angemeldet, da solltest du das auch in den entsprechenden Bereichen schon nachgelesen haben (können) ... :icon_kinn:

https://www.elo-forum.org/bedarfs-haushalts-wohngemeinschaften-familie/

MfG Doppeloma
 
Und wofür, wenn der TE sehr deutlich nachlesbar in Beitrag #1 bereits schreibt:

weil ... es immer wieder vorkommt, dass sich iiiirgendwann herausstellt, dass Vermieter und Elternteil ein und die selbe Person sind und man in deren Haus wohnt - es geht einfach um KLARHEIT und die Findung der richtigen Strategie.
Besser 1 x zuviel gefragt, als dass alles wieder hier in 1000 Posts untergeht ...
 
Hallo gila,

Besser 1 x zuviel gefragt, als dass alles wieder hier in 1000 Posts untergeht ...

Da stimme ich dir zu und wenn der TE besonders die Frage nach dem Alter auch mal beantworten würde, wären sehr viele Fragen bereits geklärt ... bis dahin werde ich mir keine weiteren Gedanken mehr darum machen. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
Hallo,

ich nehme jetzt nochmals den Threadfaden auf: ich bin bald 47 Jahre alt, zu 50 % schwerbehindert und lebe mit meinen Eltern zusammen in dem gleichen Mietshaus. Vermieter ist die hiesige Wohnungsbaugesellschaft und jeder hat für seine Wohnung einen eigenen Mietvertrag.

Jetzt kommt der Knackpunkt: das JC unterstellt mir, das ich nicht mehr hilfebedürftig bin und hat nun die Leistungen bis auf Miete und "wohl" auch die Krankenversicherung. Strom ebenso

Die mangelnde Hilfsbedürftigkeit belegt das JC mit dem Fehlen von Abbuchungen des täglichen Lebens wie Lebensmittel I net usw. Sie vermuten, dass ich Zuwendungen von Dritten bekommen würde. Ich hatte leider irgendwann mal geäußert, das ich den PKW meines Vaters kostenlos nutzen würde. Eine Kontenabfrage ist bereits geschehen. Erfolg war, dass ich noch ein Kautionsparbuch aus 1996 mit unter 10 Euro Haben habe.

Alles in allem eine sehr verzwickte Lage: dazu meine Frage, ob z.B eine eidesstattliche Versicherung meines Vaters und meiner Geschwister etwas nutzen würde, das ich keine finanziellen Mittel von Ihnen bekomme. Klar gehe ich mal bei meinen Eltern oder Geschwister etwas essen wenn ich eingeladen werde.

Auf der Suche nach Infos bin ich auf die vermutete Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 SGB II gestoßen Da ist der Leistungsträger in der Nachweispflicht.

Ich bin in gespannter Erwartung auf Eure Antworten
 
Hast Du überhaupt ein Widerspruch dagegen angereicht?

Ja - das wissen wir hier alle - JC erzählt viel - aber ohne Rechtsgrundlage.
mit dem Fehlen von Abbuchungen des täglichen Lebens wie Lebensmittel I net usw.
Damit kann ich dem JC auch nicht dienen -> ich habe gar keine Konto. Und z.Z. kauft man Lebensmitteln meistens noch per Bar und nicht per Kreditkarte.
Ich vermute, das meine Nachbarin fremd geht - na und?

Du sollst Dich schleunigst mit deinem Thema beschäftigen, den eines spricht gegen Dich: Wie hast Du die 3 Monate ohne Regelsatz (416 €) überlebt?
 
Vermutung reicht nicht. Es bedarf Kenntnisse von Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass kein Anspruch auf Leistungen besteht.

Haushaltsgemeinschaft setzt grundlegend gemeinsam bewohnter Wohnraum voraus.

Lade mal die Einstellung hoch.
 
Hallo,

eine direkte Aussage haben die ja leider noch nicht getan. Aber in jeder Argumentation des JC wird das etwas so formuliert: ...... in diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der Antragsteller im gleichen Mietshaus wie seine Eltern wohnen ".... letzte Antwort auf die e.A.

Noch zum Thema Auto: meine Eltern können nicht mehr Auto fahren und bedürfen auch in anderen Gelegenheiten Hilfe . Aus dieser Sicht bin ich damals in die freiwerdende Mietwohnung im gleichen Haus gezogen. Können die mir z.B. daraus einen Strick drehen, dass ich den PKW auch noch für meine eigenen Interessen kostenlos zur Verfügung gestellt bekomme ?
 
Wurde dann ER abgelehnt? Oder wie ist der Stand der Dinge?
ER : ca. 1 Woche bis man AZ (Aktenzeichen) bekommt.
Dann ein paar Stellungnahmen >SG <JC >SG per Fax und die Brei ist gegessen. Sollte in ca. 1 Monat erledigt sein.

Nachtrag:
Auto deiner Eltern hat damit gar nichts zu tun. Wenn ich FS habe, kann ich fahren was ich will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Können die mir z.B. daraus einen Strick drehen, dass ich den PKW auch noch für meine eigenen Interessen kostenlos zur Verfügung gestellt bekomme ?

Nicht wirklich. Auch ich habe schon eine zeitlang das Auto eines Nachbarn gefahren, der es selber nicht mehr konnte. Solange man selbst sein Benzin zahlt, ist der angebliche "geldwerte Vorteil" vernachlässigbar.

Außerdem wäre es ja noch schöner, wenn freundliche Mitmenschen einem Elo gegenüber nicht mehr mit dem Ausleihen von Sachen helfen dürften.
 
Jetzt muss ich Dir ein kleines Kontra geben.

Seit wann ist ein Sprit in der Familie ein Geldvorteil?

Wenn mir mein Sohn (Eltern habe ich nicht mehr) vollgetankt sein Wagen zu Verfügung stellt, kann ich rumdüsen wo ich will -> z.B. auch zum JC ein Widerspruch bringen.

Vom Sprit kann ich mir keine Semmeln kaufen.
 
Wenn ich mir hier den Faden ansehe, habe ich doch gewisse Zweifel.

Der Originalpost ist vom 23.10.2017 also exakt 3 Monate alt. Was ist denn nun in den drei Monaten wirklich passiert.

Eine Einstweilige müßte schon längst entschieden sein, ein Widerspruch sollte auch beschieden sein.

Bis heute hat niemand den Ablehnungsbescheid gesehen.

Irgendwie habe ich das Gefühl der HE ist tatsächlich nicht hilfsbedürftig, somit das JC im Recht. Drei Monate mit Leistungseinstellung überlebt in der Regel jemand der wirklich keine Hilfe hat nicht.
 
Hi Solanus :)
Irgendwie habe ich das Gefühl der HE ist tatsächlich nicht hilfsbedürftig,
Meine Meinung ist, TE kennt sich mit der Materie nicht aus und sucht Hilfe .
somit das JC im Recht.
Nicht unbedingt, JC hat mMn selten Recht.
Drei Monate mit Leistungseinstellung überlebt in der Regel jemand der wirklich keine Hilfe hat nicht.
Meine eigene Erfahrung. Ich wurde über ein Jahr vollsanktioniert - auch keine Miete. Ich habe Lebensmittelgutscheine bekommen und um mein H4 gekämpft (SG ).
Einzige "Leistung" die ich vom JC bekommen habe war ein Hausbesuch. Zitat: "Wir sollen schauen ob die Wohnung noch bewohnt ist" Ja - ich bin noch nicht Tot...
 
Jetzt muss ich Dir ein kleines Kontra geben.

Seit wann ist ein Sprit in der Familie ein Geldvorteil?

Wenn mir mein Sohn (Eltern habe ich nicht mehr) vollgetankt sein Wagen zu Verfügung stellt, kann ich rumdüsen wo ich will -> z.B. auch zum JC ein Widerspruch bringen.

Vom Sprit kann ich mir keine Semmeln kaufen.

Die theoretische Konstruktion ist in diesem Fall, daß man gegenüber jemandem materiell besser gestellt wäre, der seine Fahrten beim öffentlichen Nahverkehr bezahlen muß.

Ist nicht auf meinem Mist gewachsen, das war damals die Erklärung meines damaligen SBs. War aber auch die Zeit, als sie noch den Einkauf bei der Tafel oder Lebensmittelspenden versuchten anzurechnen.
 
Hi Solanus :)

Meine Meinung ist, TE kennt sich mit der Materie nicht aus und sucht Hilfe .

Nicht unbedingt, JC hat mMn selten Recht.

Meine eigene Erfahrung. Ich wurde über ein Jahr vollsanktioniert - auch keine Miete. Ich habe Lebensmittelgutscheine bekommen und um mein H4 gekämpft (SG ).
Einzige "Leistung" die ich vom JC bekommen habe war ein Hausbesuch. Zitat: "Wir sollen schauen ob die Wohnung noch bewohnt ist" Ja - ich bin noch nicht Tot...

Im Prinzip stimme ich Dir ja zu. Nur wenn man sich den Verlauf ansieht, sind die Chancen irgend etwas noch zu regeln nur noch marginal, es sei denn es ist schon vieles passiert. Dinge von denen wir nichts wissen.

Aber drei Monate nach Leistungseinstellung ohne Widerspruch , ohne Klage, kannst Du eigentlich nur noch Neuantrag stellen. Jeder Widerspruch und jede jetzt erfolgende Klage auf EA würde mit der Unterhaltsvermutung abgeschmettert.

Aber vielleicht kann ja der TE uns mal aufklären, wie tatsächlich der Stand der Dinge ist.
 
Aber drei Monate nach Leistungseinstellung ohne Widerspruch , ohne Klage,
Nach TE Angaben hat er ER (eA) gemacht, d.H, keiner kann Ihm Untätigkeit vorwerfen.
Aber vielleicht kann ja der TE uns mal aufklären, wie tatsächlich der Stand der Dinge ist.
Jupp - aber ich denke, das die ER abgelehnt wurde, sonst hätte TE schon sein Geld....

Hier läuft etwas mächtig schief - TE sollte sich hier melden und Bescheid geben.

Die theoretische Konstruktion ist in diesem Fall, daß man gegenüber jemandem materiell besser gestellt wäre, der seine Fahrten beim öffentlichen Nahverkehr bezahlen muß.

Ist nicht auf meinem Mist gewachsen, das war damals die Erklärung meines damaligen SBs. War aber auch die Zeit, als sie noch den Einkauf bei der Tafel oder Lebensmittelspenden versuchten anzurechnen.
Komisch an der Sache ist, das man sowas nie schriftlich bekommt... oder?
 
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